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3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über den Wortschatz des „Wortschatzminimums“, der es ihnen ermöglicht, sich schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nichtliterarische und literarische Texte zu rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können |
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz (inklusive Redewendungen) entsprechend der Textsorte, Situation und Intention angemessen einsetzen |
(2)
ihren aktiven Wortschatz weitgehend regelkonform verwenden und sich bei der Sprachproduktion gegebenenfalls korrigieren |
Strategien und Methoden |
(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen selbstständig erschließen, in den eigenen Wortschatz aufnehmen und mithilfe von Wortbildungsregeln neue Wörter produzieren |
PG_02
|
(4)
Wortschatzlücken durch Kompensationsstrategien füllen |
(5)
[in 8/9/10] |
(6)
einsprachige und zweisprachige, auch digitale, Wörterbücher nutzen |
BP2016BW_ALLG_GYM_RU3_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F3_IK_11-12-LF_03_07
Verweise auf inhaltsbezogene Kompetenzen |