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Pädagogik der beruflichen Bildung – Schulversuch

Vorbemerkungen

 

Bildungsplanübersicht

Schuljahr Bildungsplaneinheiten Zeitricht-wert Gesamt-stunden
Jahrgangsstufe 1 Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) 20
1 Einführung in das (berufs-)pädagogische Denken
30
2* Reflektion von Aspekten und Möglichkeiten des (berufs-) pädagogischen Handelns
20 70
Zeit für Leistungsfeststellung 10
80
*Von den Wahlgebieten der BPE 2 sind zwei zu unterrichten.

Jahrgangsstufe 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Ausbildende Dualer Partner zum Experteninterview einladen
Besuch Dualer Partner (Ausbildungsbetriebe)
Theorie-Praxis-Verzahnung durch gemeinsam Lehr-Lern-Situationen
Projekt „Berufsfeldanalyse“
Erkundung von Ausbildungsstätten am Schulstandort
Empirische Studien auswerten
Besprechen von Fallbeispielen aus dem Alltag
Rollenspiele
Oberstufencafé
Patenprogramme (Schülermentoren)
Pädagogische Settings (Schule und Hochschule, Vereine, Jugendarbeit, Soziale Arbeit etc.)
Berufspraktisches Handeln reflektieren
Praktische Erprobung verschiedener Unterrichtsmethoden
Medienpädagogik, Medien-kompetenz, Medienkritik
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Einführung in das (berufs-)pädagogische Denken

30

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln pädagogische Grundlagen. Sie untersuchen zentrale Fragen, Begrifflichkeiten und Ziele der Pädagogik und Berufspädagogik. Sie erörtern anthropologische Grundlagen und beurteilen para- und vorpädagogische Begriffe. Sie erläutern die historische und kulturelle Bedingtheit von Pädagogik und Berufspädagogik. Sie vergleichen abschließend in BPE 1.5 – die als Gelenkstelle zur BPE 2 gedacht ist – ihre subjektiven pädagogischen Alltagserfahrungen mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen, um sich auf die pädagogische Praxis vorzubereiten.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren pädagogische Grundbegriffe bzw. Grundkategorien und erläutern pädagogische Grundfragen.

Bildung
Unterschied zwischen Ausbildung (berufliche Bildung) und Bildung
Grundsätze der beruflichen Bildung
Annäherung an den Begriff der Bildung, z. B. als Einheit von Wissen und Haltung, die im Handeln sichtbar wird;
Bildung als lebenslanger Prozess der Selbstbildung (Heitger); Bildung als ko-konstruktiver Prozess (Fthenakis); Bildung zur Person (Böhm)
Erziehung
Annäherung an den Begriff der Erziehung, auch im beruflichen Kontext
Pädagogische Interaktion
Lehren und Lernen im sozialen Kontext
Unterricht
das Wesen von Unterricht und dessen Zielsetzungen, z. B. Personalisation, Sozialisation, Enkulturation

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern anthropologische Grundlagen der Pädagogik.

Erziehungsbedürftigkeit und Erziehungsfähigkeit des Menschen
homo educandus und homo educabilis, anthropologische Voraussetzungen für Erziehungsfähigkeit und Erziehungsbedürftigkeit
Selbststeuerung und Selbstverantwortlichkeit in Lernprozessen
Doppelstruktur des Wahlfaches: Der Mensch als Lernender und Lehrender zugleich
Stellenwert der Selbststeuerung in Bezug auf Anlage- und Umweltfaktoren im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung
Das pädagogische Verhältnis
Beziehung zwischen Auszubildenden und Ausbildenden
Lehrer-Schüler-Verhältnis als Grundbaustein für gelingendes Lernen und Lehren (z. B. Hattie-Studie)

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen para- und vorpädagogische Begriffe im (berufs-)pädagogischen Kontext.

Fürsorge
Ausbildende, Lehrkräfte Lehrkraft als Aufsichtspersonen, pädagogische Grundhaltungen in schulischer und betrieblicher Ausbildung
Disziplin
sachlicher und sittlicher Ordnungsrahmen
Lernen und Motivation
Beweggründe für das Lehren und Lernen in beruflichen Kontexten
Bedürfnisse (z. B. kognitive Bedürfnisse, evtl. Bedürfnispyramide nach Maslow)

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler erklären die historische und kulturelle Bedingtheit von Pädagogik anhand der pädagogischen Grundbegriffe.

Geschichte der beruflichen Bildung in Deutschland
Imitatio-Prinzip
Tradition der Handwerksausbildung
Industrialisierung und Entstehung neuer Beschäftigungsverhältnisse
Entwicklung der Berufsschullehrerausbildung
Historische und kulturelle Bedingtheit von Erziehungs- und Bildungsprozessen
vgl. BPE 1, Grundbegriffe
philosophisch-pädagogisches Denken, z. B. Platons Höhlengleichnis, Rousseau Émile, Herbarts erziehender Unterricht/Zucht

BPE 1.5

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen ihre subjektiven pädagogisch-praktischen Alltagserfahrungen („Pädagogik als Praxis“) mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen und reflektieren diese in der Auseinandersetzung mit gängigen pädagogischen Theorien („Pädagogik als Wissenschaft“).

Praxeologie
Definition eines Praxisbegriffs
Pädagogik als Praxis (Benner)
Auseinandersetzung mit Alltagstheorien und Vergleich mit wissenschaftlich fundierter Erforschung pädagogischer Praxis
Pädagogik als Wissenschaft – Erziehungswissenschaft
Begriffsklärung; exemplarische Auseinandersetzung erziehungswissenschaftlicher Ansätze, z. B. empirische Erziehungswissenschaft, geisteswissenschaftliche Pädagogik, kritische Theorie
Theorie-Praxis-Verhältnis
Generierung von Wissen in Auseinandersetzung mit und unter Einüben von Methoden zur Praxisreflexion, Verhältnis von pädagogischer Theorie und pädagogischer Praxis (z. B. Böhm)
Technologiedefizit der Pädagogik (z. B. Luhmann)

BPE 2*

Reflektion von Aspekten und Möglichkeiten des (berufs-) pädagogischen Handelns

20

Von den nachfolgenden Wahlgebieten ist eines zu unterrichten.
Eine Verknüpfung zwischen pädagogischer Theorie und pädagogischer Handlungspraxis findet statt. Professionelle pädagogische Beziehungen werden als Grundlage von Lehr-Lern-Prozessen und beruflichen Handlungssituationen erkannt und werden mithilfe von gelingender Kommunikation verstärkt. Die Bedeutsamkeit (berufs‑)pädagogischer Handlungskonzepte für das eigene (berufs‑)pädagogische Handeln sowie für das Unterrichten wird erkannt. Didaktik und Methodik werden von den Schülerinnen und Schülern beurteilt. Sie sind sich sowohl der Gegenwarts- als auch Zukunftsorientierung ihres (berufs‑)pädagogischen Handelns bewusst.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler erläutern Aspekte einer positiven, lernförderlichen und professionellen Beziehungsgestaltung zwischen Lehrenden und Lernenden. Sie begründen ein gelingendes Lehrer-Schüler-Verhältnis, auch in Bezug auf die Berufsausbildung.

Grundhaltungen der Lehrpersonen und Ausbildenden
z. B. pädagogische Grundhaltungen nach Rogers
Lehr-Lernprozessgestaltung, professionelles Menschenbild
Lehrerpersönlichkeit
Lehrende/Ausbildende als Vorbild für Interaktionsstile und (berufs‑)pädagogische Handlungsweisen
Lehrende/Ausbildende als Vermittler von Werten und Normen
Lehrende/Ausbildende als Erzieherpersönlichkeit
Führungsstile von Ausbildenden
Aufgaben einer Berufsschullehrkraft
eigenes Handeln planen und reflektieren als Grundlage pädagogischen Handelns (KMK Papier 2004 – Aufgaben einer Lehrkraft – unterrichten, erziehen, beurteilen, beraten, weiterbilden)

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Zusammenhang zwischen Didaktik und Methodik. Sie analysieren und reflektieren Didaktik als pädagogisches Handlungsmuster und wenden verschiedene Unterrichtsmethoden exemplarisch an.

Begriff und Gegenstand der Didaktik und der Methodik
Definitionen, geschichtlicher Hintergrund, Teilgebiete, Verhältnis allgemeine Didaktik und Fachdidaktik, didaktische Modelle
Zusammenhang zwischen Didaktik und Methodik
praktische Erprobung verschiedener Unterrichtsmethoden in Abstimmung mit didaktischen Inhalten
Differenzen Lern‑/Lehrmethode und Lern‑/ Lehrtechnik
nach Ladenthin
Unterrichtsmethoden

Sozialformen

Reflexion von Unterricht
z. B. Basismodell für die Unterrichtsbeobachtung an beruflichen Schulen Baden-Württembergs
Modelle der Praxisreflektion
Reflexionsschleifen von Unterricht
Lehrkraft-Schüler-Feedback (z. B. Zierer)

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Bedingungen gelingenden Lernens und beurteilen Formen (berufs-)pädagogischen Handelns auf ihre Praktikabilität und Realisierbarkeit hin.

Voraussetzungen gelingenden Lernens
z. B. Ausbilderschein (AdA) bzw. Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
z. B. Anleiterinnen- und Anleiterqualifizierung
z. B. Hattie-Studie
z. B. Prinzip kognitiver Aktivierung, Sicht- und Tiefenstrukturen nach Kunter/Trautwein
Formen pädagogischen Handelns
z. B. nach Prange

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler bewerten (berufs-)pädagogische Interaktion und Kommunikation als zentrales Instrument sozialer Beziehungen und Lehr- und Lernarrangements und übertragen dieses auf das eigene (berufs-)pädagogische Handeln.

Dialogizität (Kommunikation)
Handlungsanleitende Kommunikation, differenzierende Kommunikation
Sokratischer Dialog
Sender-Empfänger-Modell
Modelle gelingender Kommunikation
z. B. Axiome der Kommunikation nach Watzlawick, Vier-Ohren-Modell nach Schultz von Thun, Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg und Marshall, Sokratischer Dialog
Ethik einer digitalen Kommunikation
Adressatenbezogenheit auf der Basis von Fachlichkeit, Grenzen des Erlaubten, Medienfreiheit/Glaubwürdigkeit/Qualität

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche
Im Anforderungsbereich I werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst.
Im Anforderungsbereich II steht die Organisation des Arbeitsprozesses, das selbstständige Erklären, Ordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie das selbstständige Übertragen des Gelernten auf neue Zusammenhänge im Zentrum.
Im Anforderungsbereich III steht die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung und Urteilsbildung im Mittelpunkt. Dieses schließt die Deutung und Bewertung von Fragestellungen und Aufgaben ein. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
ableiten
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
analysieren, untersuchen
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
III
anwenden, übertragen
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
II
aufzeigen
Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
I
auswerten
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen
II
begründen
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
III
beschreiben
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
I
beurteilen
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
III
bewerten
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
III
charakterisieren
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
II
darstellen
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
I
definieren
wesentliche Merkmale eines Fachbegriffs oder eines Sachverhalts prägnant und allgemeingültig formulieren
I
diskutieren, erörtern
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
III
einordnen, zuordnen
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
II
entscheiden, unterscheiden
bei verschiedenen Möglichkeiten sich begründet und eindeutig festlegen
II
entwerfen, erarbeiten, erstellen
neues Konzept in Ansätzen entwickeln
III
entwickeln
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen, z. B. eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, eine Befragung oder ein Modell schrittweise weiterführen und ausbauen
III
erklären
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich darstellen
II
erkunden
erworbene Kenntnisse auf konkrete, berufliche Handlungssituationen exemplarisch übertragen
I, II
erläutern
einen Sachverhalt veranschaulichend und durch zusätzliche Informationen verständlich darstellen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
II
herausarbeiten
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen und wiedergeben
I
herausstellen
verdeutlichen, deutlich machen
I
kennzeichnen
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
II
ordnen, strukturieren
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
II
prüfen, überprüfen
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
III
reflektieren
Aussagen/Thesen im Zusammenhang prüfen und anhand eigenständig gewählter Kriterien eine Aussage über Richtigkeit, Wahrscheinlichkeit, Angemessenheit in einer längeren Argumentationsreihe entwickeln
III
Stellung nehmen
zu Problemstellungen bzw. Aussagen eine fundierte, differenzierte und außerdem wertende Einsicht formulieren
III
vergleichen
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
II
zusammenfassen
sachbezogene, strukturierte, komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten oder Textaspekten
I
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften an berufsbezogenen Gymnasien (Pädagogik, Psychologie) der KMK i. d. F. vom 16.11.2006

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