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Implementierung des Bildungsplans 2016
Die Bildungspläne werden wie folgt landesweit verbindlich eingeführt:
Bildungsplan Grundschule | Gemeinsamer Bildungsplan Sekundarstufe I | Bildungsplan des Gymnasiums | |||
---|---|---|---|---|---|
Schuljahr | Klassen Grundschule |
Klassen Werkrealschule |
Klassen Realschule |
Klassen Gemeinschaftsschule |
Klassen Gymnasium (G8) |
2016/17 | 1 und 2 | 5 und 6 | 5 und 6 | 5 und 6 | 5 und 6 |
2017/18 | 3 | 7 | 7 | 7 | 7 |
2018/19 | 4 | 8 | 8 | 8 | 8 |
2019/20 | – | 9 | 9 | 9 | 9 |
2020/21 | – | 10 | 10 | 10 | 10 |
2021/22 | – | – | – | 11 | 11 |
2022/23 | – | – | – | 12 | 12 |
2023/24 | – | – | – | 13 | – |
Verfügungen zum Inkrafttreten der Bildungspläne
Bildungsplan der Grundschule
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 290
Der Bildungsplan der Grundschule tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 1 und 2 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 1/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 291
I. Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I gilt für die Werkrealschule und für die Hauptschule, für die Realschule, für die Gemeinschaftsschule sowie für die Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Werkrealschule vom 16. Mai 2012 (Lehrplanheft 1/2012) sowie der Bildungsplan für die Realschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 3/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass diese letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 292
I. Der Bildungsplan des Gymnasiums gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Heim sowie für Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und
Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 4/2004) mit der Maßgabe
außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6
eingetreten sind.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten. Gleichzeit tritt der Bildungsplan für das Fach Literatur und Theater in der Kursstufe des Gymnasiums der Normalform und der Aufbauform mit Heim (K.u.U. 2012, S. 122) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Aufbaukurs Informatik
vom 28. Juli 2017 Az. 31 - 6521.-INF / 63 / 13
Der Bildungsplan zum Aufbaukurs Informatik gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Internat.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 293
I. Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen gilt für die Klassenstufen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2019/2020 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten.
Verfügung zum Inkrafttreten weiterer Bildungspläne
Mit Wirkung zum 1.8.2017 treten die Fachpläne Orthodoxe Religionslehre Sekundarstufe I und Gymnasium durch Bekanntmachung in K.u.U. 15-16/2017 vom 5.9.2017 S. 124 in Kraft.