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5. Anhang

5.1 Verweise

Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen vier verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:

Die vier verschiedenen Verweisarten


Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.

Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform

Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):

Darstellung der Verweise in der Webansicht (Beispiel aus Geographie 3.1.2.1 „Grundlagen von Wetter und Klima“)

Darstellung der Verweise in der Druckfassung

In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel
dargestellt (im Beispiel „BNT“ für „Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)“):

Darstellung der Verweise in der Druckansicht (Beispiel aus Geographie 3.1.2.1 „Grundlagen von Wetter und Klima“)

Gültigkeitsbereich der Verweise

Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.

Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.

Gültigkeitsbereich von Verweisen (Beispiel aus Ethik 3.1.2.2 „Verantwortung im Umgang mit Konflikten und Gewalt“)

5.2 Abkürzungen

Leitperspektiven

Allgemeine Leitperspektiven
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTV Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
PG Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven
BO Berufliche Orientierung
MB Medienbildung
VB Verbraucherbildung

Fächer des Gymnasiums

Abkürzung Fach
ASTRO Astronomie – Wahlfach in der Oberstufe
BIO Biologie
BIO.V2 Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
BK Bildende Kunst
BKPROFIL Bildende Kunst – Profilfach
BMB Basiskurs Medienbildung
BNT Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)
CH Chemie
CH.V2 Chemie – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
CHIN4 Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
D Deutsch
DG Darstellende Geometrie – Wahlfach in der Oberstufe
DMW Digitale mathematische Werkzeuge – Wahlfach in der Oberstufe
E1 Englisch als erste Fremdsprache
E2 Englisch als zweite Fremdsprache
ETH Ethik
F1 Französisch als erste Fremdsprache
F2 Französisch als zweite Fremdsprache
F3 Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
F4 Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
G Geschichte
GEO Geographie
GEOL Geologie – Wahlfach in der Oberstufe
GK Gemeinschaftskunde
GR3 Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
GR4 Griechisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
HEBR4 Hebräisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
IMP Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach
INF Informatik
INFWFO Informatik – Wahlfach in der Oberstufe
INF7 Aufbaukurs Informatik (Klasse 7)
ITAL3 Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
ITAL4 Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstfue
JAP4 Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
L1 Latein als erste Fremdsprache
L2 Latein als zweite Fremdsprache
L3 Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach
L4 Latein als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
LIT Literatur – Wahlfach in der Oberstufe
LUT Literatur und Theater – Wahlfach in der Oberstufe
M Mathematik
MUS Musik
MUSPROFIL Musik – Profilfach
NWT Naturwissenschaft und Technik (NwT) – Profilfach
PH Physik
PH.V2 Physik – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
PHIL Philosophie – Wahlfach in der Oberstufe
PORT3 Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
PORT4 Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
PSY Psychologie – Wahlfach in der Oberstufe
RAK Altkatholische Religionslehre
RALE Alevitische Religionslehre
REV Evangelische Religionslehre
RISL Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
RJUED Jüdische Religionslehre
RORTH Orthodoxe Religionslehre
RRK Katholische Religionslehre
RSYR Syrisch-Orthodoxe Religionslehre
RU2 Russisch als zweite Fremdsprache
RU3 Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
RU4 Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
SPA3 Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach
SPA4 Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
SPO Sport
SPOPROFIL Sport – Profilfach
TUERK4 Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe
WBS Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS)
WI Wirtschaft

5.3 Geschlechtergerechte Sprache

Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.  

 Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei

  • Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
  • Funktions- oder  Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
  • massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

5.4 Besondere Schriftauszeichnungen

Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

Im Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt.

Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung.

Begriffe in Klammern ohne „zum Beispiel“ sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.

Steht in Klammern ein „unter anderem“, so sind die in der Klammer aufgeführten Aspekte verbindlich zu unterrichten und noch weitere Beispiele der eigenen Wahl darüber hinaus.

Kursivschreibung

Fachbegriffe, die kursiv geschrieben sind, sind im Unterricht verbindlich mit dem Ziel einzusetzen, dass die Schülerinnen und Schüler diese

  • in unterschiedlichen Kontexten ohne zusätzliche Erläuterung verstehen und anwenden können,
  • im eigenen Wortschatz als Fachsprache aktiv benutzen können,
  • mit eigenen Worten korrekt beschreiben können.

Gestrichelte Unterstreichungen in den gymnasialen Fachplänen

In den prozessbezogenen Kompetenzen:

Die gekennzeichneten Stellen sind in der Oberstufe (Klassen 10–12) zu verorten.

In den inhaltsbezogenen Kompetenzen:

Die gekennzeichneten Stellen reichen über das E-Niveau des gemeinsamen Bildungsplans für die Sekundarstufe I hinaus und sind explizit erst in der Klasse 10 zu verorten.

5.5 Glossar

Im Glossar werden fachspezifische Begriffe erläutert.

Begriff Erläuterung
domänenspezifisch Das Kompetenzmodell im Klieme-Gutachten (Klieme, Eckhard et al. (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise, Berlin) ist fachspezifisch angelegt: „Bildungsstandards sind jeweils auf einen bestimmten Lernbereich bezogen und arbeiten die Grundprinzipien der Disziplin beziehungsweise des Unterrichtsfachs klar heraus.“ (Klieme, Eckhard et al. (2003), 18). Domänen und Fächer können im Bildungsplan gleichgesetzt werden, domänenspezifisch ist damit synonym zu fachspezifisch.
Doppelauftrag

Die Ziele des Schulsports insgesamt werden durch den Doppelauftrag des erziehenden Sportunterrichts bestimmt:

  1. Erziehung zum Sport
  2. Erziehung im und durch Sport

Dieser Doppelauftrag orientiert sich immer an den sechs pädagogischen Perspektiven und wird mit den Prinzipien des erziehenden Sportunterrichts umgesetzt.

Inhaltsbereiche

In den Klassen 5/6 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden acht Inhaltsbereiche gegliedert:

  1. Spielen
  2. Laufen, Springen, Werfen
  3. Bewegen an Geräten
  4. Bewegen im Wasser
  5. Tanzen, Gestalten, Darstellen
  6. Fitness entwickeln
  7. Miteinander/gegeneinander kämpfen
  8. Fahren, Rollen, Gleiten

In den Klassen 7–10 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden neun Inhaltsbereiche gegliedert:

  1. Wissen
  2. Spielen
  3. Laufen, Springen, Werfen
  4. Bewegen an Geräten
  5. Bewegen im Wasser
  6. Fitness entwickeln
  7. Tanzen, Gestalten, Darstellen
  8. Miteinander/gegeneinander kämpfen
  9. Fahren, Rollen, Gleiten
integrative Spielevermittlung

Die integrative Spielevermittlung hebt die Gemeinsamkeiten der Sportspiele hervor und gründet auf dem Leitsatz „Vom Sportspielübergreifenden zum Sportspielspielspezifischen“.

Sie verläuft über drei Stufen:

  • sportspielübergreifendes Lernen (die Schülerinnen und Schüler erwerben in Kleinen Spielen der verschiedensten Art vielseitige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten)
  • sportspielgerichtetes Lernen (die Schülerinnen und Schüler sammeln umfangreiche Erfahrungen und erwerben technische Fertigkeiten sowie taktische Verhaltensweisen im Sinne von Basiselementen für eine bestimmte Gruppe von Sportspielen, zum Beispiel Zielschussspiele)
  • sportspielspezifisches Lernen (die Schülerinnen und Schüler erwerben alle leistungsbestimmenden Faktoren eines bestimmten Sportspiels, zum Beispiel Basketball)
Mehrperspektivität Mehrperspektivität kann als vielfältige didaktische Thematisierung des Gegenstands Bewegung, Spiel und Sport verstanden werden.
In einem mehrperspektivischen Sportunterricht wird Sport unter verschiedenen Sinnrichtungen angeboten, eine einseitige Ausrichtung wird vermieden. Damit können Schülerinnen und Schüler Sport aus verschiedenen Blickwinkeln wahrnehmen und erleben. Mehrperspektivität wird in den Bildungsplänen der meisten Bundesländer durch die Pädagogischen Perspektiven von Kurz charakterisiert.
Pädagogische Perspektive

Unter den Pädagogischen Perspektiven ist systematisch gefasst, was im Schulsport an den jeweils ausgewählten Inhalten thematisiert werden sollte, damit das Fach seinem Auftrag gerecht wird. Sie beschreiben Sinnrichtungen und Motive des Sporttreibens, markieren inhaltliche Schwerpunkte (auch inhaltsbereichsübergreifend) und werden in enger Anlehnung an das Bewegungshandeln im Sportunterricht vermittelt. In diesem Bildungsplan werden die folgenden sechs sportpädagogischen Perspektiven verwendet:

  • Wahrnehmungsfähigkeit verbessern und Bewegungserfahrungen erweitern
  • Das Leisten erfahren und reflektieren
  • Sich körperlich ausdrücken und Bewegungen gestalten
  • Etwas wagen und verantworten
  • Gemeinsam handeln, wettkämpfen und sich verständigen
  • Fitness verbessern und Gesundheitsbewusstsein entwickeln
Pflichtbereich Der Pflichtbereich bezeichnet Inhaltsbereiche, die innerhalb bestimmter Klassen verpflichtend behandelt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken.
Prinzipien erziehenden Sportunterrichts
  • Mehrperspektivität
  • Selbstständigkeit
  • Reflexion
  • Erfahrungs- und Handlungsorientierung
  • Wertorientierung
Unterrichtsvorhaben

Die Kompetenzbereiche werden durch Unterrichtsvorhaben konkretisiert und umgesetzt. Unterrichtsvorhaben sind thematisch akzentuierte unterrichtliche Einheiten als Verknüpfung von Prinzipien Erziehenden Sportunterrichts, sportpädagogischen Perspektiven und konkreten Inhalten. In ihrer Auswahl und planvollen Abfolge sollen sie die Kontinuität des Unterrichts und die Lernprogression bei den Schülerinnen und Schülern sichern und diese zur selbstständigen und reflexiven Auseinandersetzung mit dem Thema auffordern. Unterrichtsvorhaben, welche den Planungscharakter von Unterricht kennzeichnen, zielen darauf ab,

  • die Lernprogression über mehrere Unterrichtsstunden in den Blick zu nehmen,
  • von der traditionellen Sachlogik der Sportarten zur intentionalen Ausrichtung des Unterrichts­gegen­standes zu gelangen, wie sie in den verschiedenen Kompetenzbereichen festgelegt ist,
  • die Bedeutung des Themas für die Bewegungsbildung und Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen.

Teilkompetenzen aus einem oder mehreren Inhaltsbereichen bilden den Ausgangspunkt für die Planung von Unterrichtsvorhaben. Neben dem Aspekt der anvisierten Kompetenzen sind die jeweilige Lerngruppe sowie infrastrukturelle Bedingungen weitere wesentliche Aspekte bei der Planung von Unterrichtsvorhaben. Diese berücksichtigt die klare Formulierung des Themas, die Begründung und Einordnung des ausgewählten Themas (Warum?), Aufgabenschwerpunkte und inhaltliche Konkretisierungen (Was?) sowie wesentliche didaktische Hinweise (Wie?) und Qualitäts- beziehungsweise Evaluationskriterien in Bezug auf den erwarteten Unterrichtserfolg.

Wahlpflichtbereich Der Wahlpflichtbereich bezeichnet mehrere Inhaltsbereiche, aus denen innerhalb bestimmter Klassen einzelne verpflichtend ausgewählt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken.

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