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4. Operatoren

Im Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden Operatoren in Form von handlungsleitenden Verben verwendet. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Operatoren sind in der Regel einem von drei Anforderungsbereichen zugeordnet. Nicht in allen Fällen ist eine eindeutige Zuordnung eines Operators zu einem Anforderungsbereich möglich.

Die Operatoren gliedern sich in drei, in der Komplexität zunehmende Anforderungsbereiche (AFB):

  • Anforderungsbereich I: Reproduktion von Wissen und Kenntnissen
    Der Anforderungsbereich I umfasst die Zusammenfassung von Texten, die Beschreibung von Materialien und die Wiedergabe von Sachverhalten unter Anwendung bekannter bzw. eingeübter Methoden und Arbeitstechniken.
  • Anforderungsbereich II: Reorganisation und Transfer von Gelerntem
    Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf neue Sachverhalte.
  • Anforderungsbereich III: Selbstständiges Urteilen, Bewerten und Entwickeln von Problemlösungen
    Der Anforderungsbereich III umfasst die selbstständige systematische Reflexion und das Entwickeln von Problemlösungen, um zu eigenständigen Deutungen, Wertungen, Begründungen, Urteilen und Handlungsoptionen sowie zu kreativen Gestaltungs- und Ausdrucksformen zu gelangen.

Eine ausschließliche Zuordnung der einzelnen Operatoren zu nur einem Anforderungsbereich ist über alle Fächer betrachtet nicht immer möglich.

Operatoren Beschreibung AFB
analysieren/untersuchen unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen II
aufzeigen/zeigen Sachverhalte, Zusammenhänge, Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analysierend darlegen I
begründen Aussagen durch Argumente stützen II, III
benennen/nennen ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben I
beschreiben Personen, Situationen, Vorgänge, Sachverhalte etc. sachgerecht und strukturiert schildern I
beurteilen / Stellung nehmen zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil) III
charakterisieren Sachverhalte, Vorgänge, Personen etc. in ihren spezifischen Eigenheiten pointiert darstellen; etwas unter leitenden Gesichtspunkten kennzeichnen und gewichtend hervorheben II
darstellen Zusammenhänge, Probleme etc. unter einer bestimmten Fragestellung sachbezogen ausführen; Strukturen, Situationen etc. objektiv abbilden I, II
entfalten/erläutern einen Sachverhalt, einen Zusammenhang, eine These etc. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen II
entwerfen/gestalten sich kreativ mit einer Fragestellung, einem Vorgang oder einer Sache auseinandersetzen II, III
entwickeln Wissen, Analyseergebnisse und eigene Ideen zusammenführen und zu einem eigenständigen Konzept, Verfahren, einer Deutung, oder Vorstellung gelangen III
erklären einen Sachverhalt in einen Begründungszusammenhang stellen; etwas kausal schlussfolgernd herleiten II
erörtern die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente formulieren, nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten III
herausarbeiten aus Texten, Medien oder aufgrund eigener Beobachtungen einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen II
in Beziehung setzen Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen II
interpretieren einen Text oder ein anderes Material (zum Beispiel Bild, Karikatur, Tondokument, Film) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen III
nennen/benennen ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben I
Perspektiven entwickeln / Konsequenzen aufzeigen Schlussfolgerungen ziehen; Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte etc. entfalten III
prüfen/überprüfen Aussagen, Behauptungen etc. auf ihre Schlüssigkeit, Gültigkeit und Berechtigung hin betrachten und bewerten III
sich auseinandersetzen mit ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln III
skizzieren einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken I
Stellung nehmen / beurteilen zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw.  Werturteil) III
überprüfen/prüfen Aussagen, Behauptungen etc. auf ihre Schlüssigkeit, Gültigkeit und Berechtigung hin betrachten und bewerten III
untersuchen/analysieren unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen II
vergleichen nach vorgegebenen oder selbstgewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen II
zeigen/aufzeigen Sachverhalte, Zusammenhänge, Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analysierend darlegen I

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