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4. Operatoren

Den in den Fächern Biologie, Chemie, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Physik und in dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) genutzten Operatoren liegt eine gemeinsame Beschreibung zugrunde.

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:

  • Reproduktion (AFB I)
  • Reorganisation (AFB II)
  • Transfer (AFB III)

Nicht in allen Fällen ist eine eindeutige Zuordnung eines Operators zu einem Anforderungsbereich möglich.

Je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf können Operatoren in mehrere Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.

Operatoren Beschreibung AFB
anwenden einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen II
auswerten Daten, Einzelergebnisse oder andere Aspekte in einen Zusammenhang stellen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen III
begründen Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten beziehungsweise kausale Zusammenhänge zurückführen III
beobachten mit eigenen Sinnen bewusst wahrnehmen oder an Messgeräten ablesen I
beschreiben Strukturen, Sachverhalte, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben II
bewerten einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien oder einem persönlichen und gesellschaftlichen Wertebezug begründet einschätzen III
darstellen Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse strukturiert wiedergeben I
durchführen eine vorgegebene oder eigene Anleitung (zum Beispiel für ein Experiment oder einen Arbeitsauftrag) umsetzen I
erklären Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge des Sachverhalts erfassen und auf allgemeine Aussagen oder Gesetze zurückführen II
erläutern Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge des Sachverhalts erfassen und auf allgemeine Aussagen oder Gesetze zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen II
ermitteln ein Ergebnis rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen II
interpretieren Sachverhalte, Zusammenhänge im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen III
nennen Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben I
nutzen fachgerecht einsetzen I
ordnen, zuordnen Begriffe, Gegenstände und so weiter auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen II
planen zu einem vorgegebenen Problem Lösungswege entwickeln II
untersuchen Sachverhalte oder Objekte zielorientiert erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten II
vergleichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten II
zeichnen eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung anfertigen I

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