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4. Anhang
4.2 Verweise
Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.
Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform
Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):
Darstellung der Verweise in der Druckfassung
In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „KUW“ für „Kunst/Werken“):
Gültigkeitsbereich der Verweise
Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.
Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.
4.3 Abkürzungen
Leitperspektiven
Allgemeine Leitperspektiven | |
BNE | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
BTV | Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
PG | Prävention und Gesundheitsförderung |
Themenspezifische Leitperspektiven | |
BO | Berufliche Orientierung |
MB | Medienbildung |
VB | Verbraucherbildung |
Fächer der Grundschule
Abkürzung | Fach |
---|---|
BSS | Bewegung, Spiel und Sport |
D | Deutsch |
E | Englisch |
F | Französisch |
KUW | Kunst/Werken |
M | Mathematik |
MUS | Musik |
RAK | Altkatholische Religionslehre |
RALE | Alevitische Religionslehre |
REV | Evangelische Religionslehre |
RISL | Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung |
RJUED | Jüdische Religionslehre |
RRK | Katholische Religionslehre |
RSYR | Syrisch-Orthodoxe Religionslehre |
SU | Sachunterricht |
4.4 Geschlechtergerechte Sprache
Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.
Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei
- Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
- Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
- massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.
Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.
4.5 Besondere Schriftauszeichnungen
Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen
Im vorliegenden Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt. Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung. Begriffe in Klammern ohne („zum Beispiel“) sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.
Beispiel 1: „Die Schülerinnen und Schüler können Erfahrungen beschreiben, die Menschen der Bibel
mit Gott machen (zum Beispiel Abraham und Sara, Josef).“
Hier dienen die Beispiele in der Klammer zur Verdeutlichung.
Beispiel 2: „Die Schülerinnen und Schüler können aufzeigen, dass Gott die Menschen zur
gegenseitigen Vergebung aufruft (Vergebungsbitte im Vaterunser).“
Hier sind die Begriffe verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.