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4. Anhang

4.1 Übersicht über das Fach Musik

Überblick über das Fach Musik

4.2 Verweise

Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:

Die fünf verschiedenen Verweisarten

Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.

Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform

Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):

Darstellung der Verweise in der Webanansicht (Beispiel aus SU 3.1.3.3 „Bauten und Konstruktionen“)

Darstellung der Verweise in der Druckfassung

In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „KUW“ für „Kunst/Werken“):

Darstellung der Verweise in der Druckansicht (Beispiel aus SU 3.1.3.3 „Bauten und Konstruktionen“)

Gültigkeitsbereich der Verweise

Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.

Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.



Gültigkeitsbereich von Verweisen (Beispiel aus M 3.2.2.2 „Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen“)

4.3 Abkürzungen

Leitperspektiven

Allgemeine Leitperspektiven
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTV Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
PG Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven
BO Berufliche Orientierung
MB Medienbildung
VB Verbraucherbildung

Fächer der Grundschule

Abkürzung Fach
BSS Bewegung, Spiel und Sport
D Deutsch
E Englisch
F Französisch
KUW Kunst/Werken
M Mathematik
MUS Musik
RAK Altkatholische Religionslehre
RALE Alevitische Religionslehre
REV Evangelische Religionslehre
RISL Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
RJUED Jüdische Religionslehre
RRK Katholische Religionslehre
RSYR Syrisch-Orthodoxe Religionslehre
SU Sachunterricht

4.4 Geschlechtergerechte Sprache

Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.

Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei

  • Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
  • Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
  • massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

4.5 Besondere Schriftauszeichnungen

Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

Im vorliegenden Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt. Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung. Begriffe in Klammern ohne („zum Beispiel“) sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.

Beispiel 1: „Die Schülerinnen und Schüler können Lieder unterschiedlicher Formen und Stile singen und sprechen (zum Beispiel traditionelle Liedformen mit Strophen und Refrain, Rhythmicals).“
Hier dient das Beispiel in der Klammer zur Verdeutlichung.

Beispiel 2: „Die Schülerinnen und Schüler können in angemessener Tonlage (d' bis f'') und Lautstärke einstimmig singen.“
Hier ist die Tonlage d' bis f'' verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.


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