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4. Anhang

4.1 Übersicht über das Fach Kunst/Werken

Fachübersicht Kunst/ Werken

4.2 Liste empfohlener künstlerischer und textiler Verfahren und Techniken

Kinder zeichnen, drucken, malen:

  • Zeichnen mit verschiedenen Stiften, Kreiden, Kohle, Pinsel, Zeichenfeder
  • Durchreiben von flachen Gegenständen, Oberflächentexturen und Strukturen (zum Beispiel mit Bleistift)
  • Stempel- und Materialdruck
  • Malen mit Deckfarben, Flüssigfarben (zum Beispiel Acrylfarben, Schultempera, Dispersionsfarben), Tusche und Borstenpinsel)
  • Erproben von Borstenpinseln, Haarpinseln und anderen Malgeräten (zum Beispiel Wattestäbchen, Ästchen, Schwämmchen)
  • Mischen von Farben, Abklatschen von Farben, Vermalen wasserlöslicher Farben und Farbstifte
  • Collagieren mit Farbpapieren und Bildern, Montieren von Bild- und Farbmaterial

Kinder erforschen und verarbeiten textile Materialien:

  • Zwei flächenbildende und flächengestaltende textile Verfahren (zum Beispiel weben, filzen, knoten, sticken, Stoffdruck, Applikationen, Batik)

Kinder werken und räumen um:

  • Formen mit Draht, Ton, Pappmaschee oder anderen Modelliermassen
  • Bauen mit einfachen Materialien und Verbindungstechniken (zum Beispiel stecken, kleben, verdrahten, verschnüren, nageln)
  • Raumveränderungen durch Umstellen, Ausstatten, Beleuchten, Verhüllen von Innen- und Außenräumen
  • Herstellen und Ausstatten von fantasievollen Raummodellen

Kinder spielen und agieren:

  • Figurenerstellung
  • Spielszenen entwickeln
  • Rollenfindung, Geschichten und Bilder umsetzen, Präsentation, an einer Aufführung teilnehmen

Kinder nutzen Medien:

  • Umgang mit einfachen Medien (zum Beispiel Overheadprojektor, Plakat, Kopierer, Digitalkamera)
  • Bilder überarbeiten und für eine Präsentation nutzen (zum Beispiel Kalender, Postkarten, Bilder aus Zeitschriften, Fotoausdrucke)
  • Festhalten von Bildabfolgen
  • Trickfilmsequenzen

Kinder sehen, erfahren, betrachten und beobachten:

  • Bildwerke aus verschiedenen Epochen und Kulturräumen betrachten, wahrnehmen und Hintergrundinformationen über Künstler einholen (zum Beispiel Museum, elektronische Medien nutzen)
  • Natur betrachten und wahrnehmen
  • Bilder aus dem Alltag betrachten und wahrnehmen (zum Beispiel Werbung, Zeitschriften)
  • Alltagsgegenstände betrachten und wahrnehmen
  • Umwelt betrachten und wahrnehmen (zum Beispiel Schulumgebung/außerschulische Lernorte)

4.3 Werkzeug- und Materialliste / Verbrauchsmaterial

Empfehlung zur Umsetzung des Faches Kunst/Werken in der Grundschule (Werkzeug- und Materialliste)  finden Sie unter nachfolgendem Link:

Liste möglicher Werkzeuge und Materialien (http://www.bildungsplaene-bw.de/kuw-material)

4.4 Verweise

Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:

Die fünf verschiedenen Verweisarten

Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.

Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform

Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):

Darstellung der Verweise in der Webanansicht (Beispiel aus SU 3.1.3.3 „Bauten und Konstruktionen“)

Darstellung der Verweise in der Druckfassung

In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „KUW“ für „Kunst/Werken“):

Darstellung der Verweise in der Druckansicht (Beispiel aus SU 3.1.3.3 „Bauten und Konstruktionen“)

Gültigkeitsbereich der Verweise

Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.

Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.



Gültigkeitsbereich von Verweisen (Beispiel aus M 3.2.2.2 „Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen“)

4.5 Abkürzungen

Leitperspektiven

Allgemeine Leitperspektiven
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTV Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
PG Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven
BO Berufliche Orientierung
MB Medienbildung
VB Verbraucherbildung

Fächer der Grundschule

Abkürzung Fach
BSS Bewegung, Spiel und Sport
D Deutsch
E Englisch
F Französisch
KUW Kunst/Werken
M Mathematik
MUS Musik
RAK Altkatholische Religionslehre
RALE Alevitische Religionslehre
REV Evangelische Religionslehre
RISL Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
RJUED Jüdische Religionslehre
RRK Katholische Religionslehre
RSYR Syrisch-Orthodoxe Religionslehre
SU Sachunterricht

4.6 Geschlechtergerechte Sprache

Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.

Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei

  • Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
  • Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
  • massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

4.7 Besondere Schriftauszeichnungen

Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

Im vorliegenden Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt. Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung. Begriffe in Klammern ohne („zum Beispiel“) sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.

Beispiel 1: „Die Schülerinnen und Schüler können mit verschiedenen geeigneten Materialien und Farben experminentell (zum Beispiel auf Papier, Holz und Textilien) stempeln und drucken.“
Hier dienen die Beispiele in der Klammer zur Verdeutlichung.

Beispiel 2: „Die Schülerinnen und Schüler können Wachstums- und Strukturierungsprinzipien in der Natur beobachten, erkennen, beschreiben, ordnen und dokumentieren (skizzieren, filmen, zeichnen, fotografieren).“
Hier sind die Begriffe verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.


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