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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

1.1 Bildungswert des Faches Katholische Religionslehre

Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft
Schülerinnen und Schüler stehen heute und in Zukunft vor den Herausforderungen einer immer komplexer werdenden Welt. Sie sind konfrontiert mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten, mit ungerechter Ressourcenverteilung und zunehmender Ökonomisierung aller Lebensbereiche, mit den Möglichkeiten und Gefahren einer globalisierten und digitalisierten Welt, mit Problemen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie mit der Spannung zwischen wachsender Pluralisierung und Individualisierung.
Um diese Herausforderungen bestehen zu können, sind die Schülerinnen und Schüler auf Orientierung angewiesen. Schulische Bildung und Erziehung, an der auch der Religionsunterricht Anteil hat, wollen ihnen Orientierung anbieten, sie in ihrer Individualität stärken und sie befähigen, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Religion als ein eigener Zugang zur Wirklichkeit
Im Kontext der Pisa-Studie verweist der Erziehungswissenschaftler Jürgen Baumert auf vier unterschiedliche Modi der Weltbegegnung, das heißt vier unterschiedliche Zugänge, um Wirklichkeit zu verstehen. Neben dem mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlich-ästhetischen und gesellschaftlich-politischen Zugang bieten Religion und Philosophie eine eigene Art der Welterschließung. Sie stellen Grundfragen des Menschseins, die vor allem mit den Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach dem Woher, Wozu und Wohin verbunden sind. Keiner dieser vier Modi der Weltbegegnung beziehungsweise Weltaneignung ist verzichtbar, sondern sie ergänzen sich wechselseitig zu einem ganzheitlichen Verständnis von Welt. Unter Bezugnahme auf diesen bildungstheoretischen Ansatz formulieren die deutschen Bischöfe: „Religion eröffnet einen eigenen Zugang zur Wirklichkeit, der durch keinen anderen Modus der Welterfahrung ersetzt werden kann“ (Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen. Bonn 2005, S. 7). Religiöse Bildung von Schülerinnen und Schülern ist vor diesem Hintergrund ein unverzichtbarer Teil der Allgemeinbildung in einer modernen pluralen Gesellschaft.

Glaubenswissen als lebensbedeutsames Orientierungswissen
Die Schülerinnen und Schülern werden im Religionsunterricht befähigt, Wirklichkeit in ihrem Bezug auf Transzendenz zu reflektieren. Sie lernen vor dem Hintergrund ihrer je eigenen Erfahrungen nach Gott zu fragen, sich in Bezug auf religiöse Fragestellungen zu positionieren und ethische Entscheidungen auch unter Berücksichtigung des christlichen Menschenbildes zu treffen. Hierzu ist es notwendig, strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu erwerben (Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18–23) und um die kulturprägende Wirkung von Religion zu wissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen deshalb im Katholischen Religionsunterricht, zentrale Inhalte des christlichen Glaubens und Formen gelebten christlichen Glaubens zu reflektieren und zu verstehen. Sie setzen sich mit Aspekten des Christentums in seinen geschichtlichen und konfessionellen Ausprägungen auseinander. Sie begegnen ebenso anderen Religionen, entdecken deren Geschichte und Tradition und erkennen, wie Religionen Kulturen und Gesellschaften geprägt haben und prägen.

Dieser Bildungsprozess zielt auf Identität und Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler und auf gelingendes Zusammenleben in solidarischer Verantwortung. Er ist immer ein Prozess der Selbstbildung, in dem sich personale Freiheit verwirklicht, die in christlicher Deutung ihren unverfügbaren Grund in Gott hat.

Deshalb ist der Erwerb von Glaubenswissen nicht Selbstzweck, sondern dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts steht der Mensch, dessen Leben gelingen soll.

Religiöse Bildung als Beitrag zu einer humanen Gesellschaft
Religiöser Bildung kommt eine wichtige prophetische und kritische Funktion als Beitrag zu einer Humanisierung von Bildung und Gesellschaft zu. Diese basiert auf der Tradition des prophetischen Einspruchs, auf den Visionen der Reich-Gottes-Botschaft vom wahren und erfüllten Leben und auf der Zusage der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen. Angesichts der im christlichen Menschenbild verankerten unverfügbaren Würde jedes Menschen hinterfragt der Katholische Religionsunterricht auch Denk- und Handlungsansätze, die diese Würde infrage stellen, weil sie zum Beispiel den Menschen allein über seine Leistung definieren. Daher weiß sich der Katholische Religionsunterricht auch der Inklusion verpflichtet.

Kritisch befragt werden auch Erscheinungsformen missverstandener und missbrauchter Religion. Hier übernimmt der katholische Religionsunterricht wichtige Aufklärungsarbeit. Er trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler eine „konfliktfähige Ich-Identität“ ausbilden, einen eigenen Standpunkt gegenüber anderen Menschen und Institutionen begründet vertreten können und bereit werden, Verantwortung für sich und in der Gesellschaft zu übernehmen.
Der Katholische Religionsunterricht ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, die Vergangenheit und die gegenwärtige kulturelle Situation zu verstehen und gewonnene Erkenntnisse in die Zukunftsgestaltung mit einzubringen. Dies gilt insbesondere für den Dialog der Konfessionen und Religionen. Damit verpflichtet sich das Fach Katholische Religionslehre, die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler umfassend und ganzheitlich zu fördern.

Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven

In welcher Weise das Fach Katholische Religionslehre einen Beitrag zu den Leitperspektiven leistet, wird im Folgenden dargestellt:

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
    Im Katholischen Religionsunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler die Eine Welt in biblischer Perspektive als Gottes Schöpfung zu deuten, die dem Menschen anvertraut ist und für die er verantwortlich ist. Dies schließt – insbesondere unter dem Aspekt der Gerechtigkeit – eine Sensibilität für nachhaltiges und gerechtes Wirtschaften, für gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sowie für ein Friedensengagement ein.
  • Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
    Katholischer Religionsunterricht macht bewusst, dass jedem Menschen nach christlicher Deutung seine unantastbare Würde von Gott gegeben ist. Dies fordert die Wertschätzung eines jeden Menschen, unabhängig von seiner Herkunft und Lebensform, Weltanschauung oder Religion.
  • Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
    Die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit zu stärken, ist ein zentrales Ziel des Katholischen Religionsunterrichts. Er unterstützt sie in ihrer Sensibilität für ihre körperliche, seelische und geistige Gesundheit. Er ermutigt sie zu einer gesunden Lebensweise und trägt dazu bei, ihre Resilienz zu stärken und sich mit Lebenskrisen auseinanderzusetzen.
  • Berufliche Orientierung (BO)
    Der Katholische Religionsunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen zu entdecken. Er ermutigt sie dazu, den Horizont für die Gestaltung des eigenen Lebensweges zu erweitern und berufliche Perspektiven im Kontext eines sinnerfüllten Lebens und entgegen einer ökonomischen Engführung in den Blick zu nehmen.
  • Medienbildung (MB)
    Im Katholischen Religionsunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Orientierungswissen, das sie befähigt, Auswirkungen der Medien auf das eigene Leben zu erkennen und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen zu entwickeln.
  • Verbraucherbildung (VB)
    Der Katholische Religionsunterricht begründet mit der Katholischen Soziallehre einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der Einen Welt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, welche persönlichen und globalen Konsequenzen ihr Konsumverhalten hat, und werden zu einem verantwortungsbewussten Lebensstil herausgefordert.

Rechtliche Grundlagen des Katholischen Religionsunterrichts

Der Katholische Religionsunterricht ist nach GG Art. 7, Abs. 3 der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der Katholischen Kirche erteilt (§ 96, Abs. 2 SchG).

Konfessionalität des Religionsunterrichts

Katholischer Religionsunterricht, für dessen Inhalte nach GG Art. 7, Abs. 3 die Katholische Kirche Verantwortung trägt, ist bekenntnisgebunden. Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht gemäß der Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist eine regelhafte Form des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts.

Religionsunterricht und Schulkultur

Vom Religionsunterricht gehen wichtige Impulse für die Schulkultur aus, zum Beispiel durch die Gestaltung von Gottesdiensten und Schulfeiern im Jahreslauf, durch den Aufbau einer schulischen Gedenkkultur, durch Sozialprojekte und durch Regeln und Rituale des Zusammenlebens. In der Schule und über sie hinaus entfaltet der Religionsunterricht seine Wirkung, indem er die Achtung der Menschenwürde, den Toleranzgedanken und das Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung im Sinne des Konziliaren Prozesses an zentralen Stellen thematisiert und die Reflexion über eigene Einstellungen und Verhaltensweisen anstößt.

1.2 Kompetenzen

Vor dem Hintergrund der hier beschriebenen Bildungsziele im Fach Katholische Religionslehre legt der kirchlich genehmigte Bildungsplan 2016 den Rahmen für die Organisation, Planung und Durchführung eines kompetenzorientierten Religionsunterrichts fest. „Kompetenzen bezeichnen im katholischen Religionsunterricht die Fähigkeiten und die ihnen zugrunde liegenden Wissensbestände, die für ein verantwortliches Denken und Verhalten im Hinblick auf den christlichen Glauben, die eigene Religiosität und andere Religionen notwendig sind. Sie dienen gemeinsam dem Erwerb persönlicher religiöser Orientierungsfähigkeit“ (Die deutschen Bischöfe: Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards der Grundschule/Primarstufe, Bonn 2006, S. 17). Können und Wissen, Inhalte und Fähigkeiten sind grundsätzlich miteinander verschränkt und aufeinander bezogen. Dementsprechend weist der Bildungsplan prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen aus, die nur in ihrem wechselseitigen Zusammenhang miteinander zu verstehen sind.

* in der Oberstufe nicht ausgewiesen  ** in der Grundschule nur Religionen                                          (© IRP Freiburg)
Abbildung1: Prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen sind eng miteinander verwoben. (Bild: Kommissionen)

Prozessbezogene Kompetenzen

Prozessbezogene Kompetenzen sind personale und soziale, kommunikative und reflexive sowie ästhetische und methodische Fähigkeiten, die sich die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit Religion im Laufe ihres Schullebens aneignen sollen. Sie beziehen sich unter anderem auf die Bildung der Persönlichkeit und den Umgang mit anderen, auf Verfahren der Gewinnung, Vernetzung und Sicherung von Wissen, auf Strategien zur eigenen Planung, Gestaltung und Reflexion von Lernprozessen, auf gestalterische Fähigkeiten sowie die Anwendung erworbenen Wissens und Könnens in Kommunikations- und Handlungssituationen. Prozessbezogene Kompetenzen gelten über alle Schuljahrgänge hinweg.

Als intentionales Ziel des gesamten Bildungsprozesses im Katholischen Religionsunterricht beschreiben die prozessbezogenen Kompetenzen einen Kompetenzhorizont. Sie sind deshalb bewusst nicht nach Jahrgangsstufen unterschieden, sondern allen gemeinsam als Zielvorgabe vorangestellt. Von diesem Ziel her ist der gesamte Religionsunterricht zu denken, auf dieses Ziel hin sollen Kompetenzen religiöser Bildung systematisch aufgebaut und nachhaltig gesichert werden.

Die prozessbezogenen Kompetenzen zum Erwerb religiöser Bildung knüpfen an die Vorgaben der katholischen und evangelischen Kirche (vergleiche Die deutschen Bischöfe: Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards in der Grundschule/Primarstufe, Bonn 2006; EPA Katholische Religionslehre 2006; EPA Evangelische Religionslehre 2006; EKD-Texte 111, 2010) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) an und sind konsequent um dem Aspekt des interreligiösen Dialogs erweitert. Sie gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche:

  • Wahrnehmen und darstellen
    Die Schülerinnen und Schüler können religiös bedeutsame Phänomene in ihrem Lebensumfeld wahrnehmen und beschreiben.
  • Deuten
    Die Schülerinnen und Schüler können religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten.
  • Urteilen
    Die Schülerinnen und Schüler können in religiösen und ethischen Fragen ein begründetes Urteil entwickeln.
  • Kommunizieren
    Die Schülerinnen und Schüler können respektvoll miteinander umgehen und über religiöse Fragen sprechen.
  • Gestalten
    Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Ausdrucksformen und Fragen der Lebensgestaltung reflektieren sowie fachspezifische Methoden anwenden.

Jeder dieser fünf Kompetenzbereiche ist in mehreren Teilkompetenzen konkretisiert. Um den wechselseitigen Bezug von prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen zu verdeutlichen, wird bei den Beschreibungen der inhaltsbezogenen Teilkompetenzen auf prozessbezogene Teilkompetenzen verwiesen.

Inhaltsbezogene Kompetenzen

Inhaltsbezogene Kompetenzen beschreiben die Fähigkeiten und Kenntnisse, die innerhalb der Klassen aufbauend erworben werden und nachhaltig zu sichern sind, wenn die in den prozessbezogenen Kompetenzen formulierten intendierten Ziele erreicht werden sollen.

Anknüpfend an die sieben Dimensionen des Bildungsplans 2004 benennt der Bildungsplan 2016 schulartübergreifend für die inhaltsbezogenen Kompetenzen folgende Bereiche:

  • Mensch (1)
  • Welt und Verantwortung (2)
  • Bibel (3)
  • Gott (4)
  • Jesus Christus (5)
  • Kirche (6)
  • Religionen (7)

Die Bereiche der inhaltsbezogenen Kompetenzen sind nach den Klassen 1/2 und 3/4 differenziert. Darin wird ausgewiesen, was die Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Schuljahre lernen, wie sie ihre Kenntnisse, ihre Wahrnehmungs‑, Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit sowie ihre praktische Urteilsfähigkeit erweitern.

Die Formulierungen der inhaltsbezogenen Kompetenzen folgen in den genannten sieben Bereichen für alle Schularten einer einheitlichen formalen Struktur: Die Kompetenzbeschreibung besteht aus drei Sätzen; jeder der drei Sätze wird darunter in jeweils zwei Teilkompetenzen konkretisiert.

Alle Kompetenzformulierungen enthalten immer nur ein handlungsleitendes Verb, verbindliche Inhalte, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen, sind entweder direkt oder in Klammer benannt. Sind Hinweise in Klammern mit „zum Beispiel“ versehen, so sind sie als Vorschlag zu verstehen.

Im Bildungsplan der Grundschule sind zu jeweils zwei Teilkompetenzen Denkanstöße formuliert, die als Impulse für die Lehrerinnen und Lehrer dienen. Diese bieten zum einen inhaltliche Anregungen für die Vorbereitung des Religionsunterrichts, zum anderen methodische und didaktischen Überlegungen zur Unterrichtsgestaltung.

Inhaltsbezogene Kompetenzen gehen auf einer ersten Ebene in der Regel von der lebensweltlichen Perspektive der Schülerinnen und Schüler und deren Erfahrungshorizont aus (Satz 1). Die Schülerinnen und Schüler nehmen neben dem eigenen Leben Welt und Gesellschaft in den Blick und bilden die Fähigkeit aus, Phänomene wahrzunehmen und darzustellen, die religiös gedeutet werden können.

Auf der zweiten Ebene (Satz 2) setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Inhalten und Aspekten der christlichen Glaubensüberlieferung beziehungsweise anderer Religionen (Bereich 7) auseinander.

Die dritte Ebene (Satz 3) schließlich nimmt in den Blick, dass die Schülerinnen und Schüler – im schulischen Kontext – lernen, eigene Einstellungen, Haltungen und Handlungen zu bedenken und in religiösen und ethischen Fragen begründet zu urteilen. Sie lernen Perspektiven für eine verantwortete Lebens- und Glaubensgestaltung zu entwickeln sowie religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert zu verwenden. Sie begegnen Angehörigen anderer Religionen tolerant und können mit ihnen über Religion ins Gespräch kommen.

Vernetzung

Unterricht wird erst dann didaktisch sinnvoll geplant und umgesetzt, wenn Teilkompetenzen aus verschiedenen Bereichen unter einer bestimmten Fragestellung oder einem Thema aufeinander bezogen und miteinander verknüpft werden. Als Hilfestellung dazu benennt der Plan deshalb mögliche Vernetzungen:

Um den wechselseitigen Bezug von prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen zu verdeutlichen, wird bei den Beschreibungen der inhaltsbezogenen Teilkompetenzen auf prozessbezogene Teilkompetenzen verweisen (P). Ebenso weist der Plan auf Bezüge zu inhaltsbezogenen Kompetenzen aus anderen Bereichen hin (I). Auf fächerverbindendes Arbeiten wird mit dem Kürzel (F) hingewiesen, auf die allgemeinen Leitperspektiven wird mit dem Kürzel (L) verwiesen. Letztere werden dort benannt, wo sie in den Formulierungen der inhaltsbezogenen Kompetenzen signifikant berücksichtigt werden sollen. In den Klassenstufen 1/2 wird zusätzlich auf den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen unter dem Kürzel (O) Bezug genommen. Für die konkrete Umsetzung des Fachplans bieten exemplarische Unterrichtscurricula Hilfestellung.

1.3 Didaktische Hinweise

Ausgangslage

Der Religionsunterricht bietet für alle Kinder den Raum, Glaubens- und Sinnfragen und die Frage nach Gott zu stellen. Ausgehend von den unterschiedlichen Lebenswelten, Lernvoraussetzungen und Vorerfahrungen berücksichtigt der katholische Religionsunterricht die individuelle Persönlichkeit der Kinder. Kinder werden als Subjekte ihrer eigenen Bildungsprozesse wahrgenommen und mit ihren je eigenen Stärken und Schwächen angenommen. Es werden ihnen Räume geboten, sich als selbstwirksam zu erleben und dadurch ein positives Selbstkonzept zu entwickeln. Der Religionsunterricht ist geprägt von einer Sensibilität für Vielfalt. Für inklusive Praktiken bietet zum Beispiel der „Index for Inklusion“ nach Tony Booth und Mel Ainscow wichtige Anregungen.

Heterogenität

Heterogenität wird als Chance gesehen, um allen Kindern Aktivität und Teilhabe zu ermöglichen. Alle Kinder werden in ihrer Entwicklung durch individualisierende und differenzierende Zugangsweisen in gemeinsamen Lernsituationen begleitet und in ihrer sprachlichen, kommunikativen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit gefördert. Dazu werden Wissens- und Könnens-Voraussetzungen erhoben, zum Beispiel durch aufmerksames Beobachten von Argumentations- und Arbeitsweisen, von Bewegungsabläufen sowie von Verhalten in bestimmten Situationen. Traditionelle Entwicklungsmodelle (zum Beispiel moralische Entwicklung nach Kohlberg, religiöse Entwicklung nach Fowler) können trotz veränderter Sozialisationsvoraussetzungen in Grenzen hilfreich sein. Hinzu treten Theorien domänenspezifischen Lernens, die davon ausgehen, dass Kinder in einzelnen Bereichen besondere, teils über die altersgemäßen Erwartungen hinausgehende, Fähigkeiten entwickeln, zum Beispiel im naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder eben im religiösen Bereich.

Religionsdidaktische Grundlagen

Der Religionsunterricht der Grundschule ist ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler existenzielle und theologische Fragen stellen, reflektieren und in Bezug auf die christliche Tradition eigenständig beantworten und deuten können. Der Religionsunterricht macht mit Formen gelebten Glaubens und religiöser Sprache bekannt, reflektiert diese und fördert so die religiöse Sprach‑, Urteils- und Dialogfähigkeit. Wenn es um den Aufbau religiöser Vorstellungen geht, die auch für spätere Jahre tragfähig sind, spielen sowohl der Erwerb religiösen Grundwissens und das Erschließen von Aussageabsichten biblischer Zeugnisse als auch die kontinuierliche Wissensvernetzung eine bedeutende Rolle.

Erzählen ist in der Grundschule ein wichtiger Zugang zu biblischen Geschichten. Indem Kinder die Geschichten individuell deuten, werden sie für ein mehrperspektivisches Wirklichkeits- und Wahrheitsverständnis sensibilisiert. Biblische Zeugnisse werden dabei als auf Gott hin gedeutete Erfahrungen von Menschen verstanden, die bei der Suche nach Orientierung und Lebenssinn begleiten wollen. Mit unterschiedlichen Zugangswegen und ganzheitlichen Methoden können die Kinder den Glauben als Orientierung für die eigene Lebensdeutung und Lebensgestaltung erfahren und verstehen.

Der Religionsunterricht der Grundschule ermutigt die Kinder, ihr eigenes Leben aktiv zu gestalten und altersgemäß Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Er bietet Räume zum Erleben von Gemeinschaft und fördert einen achtsamen Umgang in der Lerngruppe, der Schulgemeinschaft und in der außerschulischen Begegnung mit Angehörigen anderer Konfessionen und Religionen.

In reflexiven Phasen denken die Kinder über Lernen und Arbeiten im Religionsunterricht nach und schätzen eigene Leistungen und ihren Lernfortschritt ein.

Kooperationen

Der Religionsunterricht pflegt die Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden vor Ort. Er steht im Dialog mit anderen Konfessionen und Religionen, insbesondere durch Kooperation mit dem Religionsunterricht der Konfessionen und Religionen, die an der Schule angeboten werden. Der Religionsunterricht öffnet sich für andere Fächer, indem er auf inhaltlicher und methodischer Ebene an diese anknüpft und so einen Beitrag zum fächerverbindenden Arbeiten leistet. Außerschulische Lernorte werden als Möglichkeiten der unmittelbaren Begegnung und Erfahrung betrachtet.


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