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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

1.1 Bildungswert des Faches Evangelische Religionslehre

Aufgaben und Ziele

Der Evangelische Religionsunterricht hilft die religiöse Dimension des Lebens zu erschließen. Er eröffnet einen spezifischen Modus der Weltbegegnung, der als integraler und unverzichtbarer Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verstehen ist. Soziales, politisches und kulturelles Leben in Deutschland, Europa und der Welt lässt sich ohne Kenntnis ihrer religiösen Wurzeln nicht angemessen verstehen. Angesichts der Globalisierung und der multikulturellen Lebenszusammenhänge wird religiöse Bildung für die Suche der Kinder und Jugendlichen nach Identität und Orientierung immer wichtiger.

Der Evangelische Religionsunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler evangelischer Konfession und ist darüber hinaus offen für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Religionszugehörigkeit. Grundlage des Unterrichts bilden die biblisch bezeugte Geschichte Gottes mit den Menschen und ihre Deutung in den reformatorischen Bekenntnissen der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg.

Der Evangelische Religionsunterricht bringt den christlichen Glauben und seine Traditionen ins Gespräch und unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten und ihr Leben zu gestalten. Der Evangelische Religionsunterricht bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Begleitung bei ihrer Suche nach Identität und Lebenssinn. Die Schülerinnen und Schüler erwerben so Kompetenzen religiöser Bildung. Der Glaube selbst entzieht sich einer Überprüfung. Er kann deshalb zwar Gegenstand des Unterrichts, darf aber nicht Maßstab für die Leistungsbewertung oder Leistungsbeurteilung sein.

Der Evangelische Religionsunterricht

  • unterstützt die Entwicklung religiöser Sprach- und Gestaltungsfähigkeit,
  • bietet altersgemäße Zugänge zur biblisch-christlichen Tradition und befähigt die Kinder und Jugendlichen zum Verständnis biblischer Texte,
  • thematisiert die Wahrheitsfrage und enthält sich angesichts der Begrenztheit menschlicher Erkenntnis letzter Urteile über Menschen,
  • fördert die Bereitschaft und die Fähigkeit, andere Auffassungen zu verstehen, Einstellungen zu erfragen und miteinander ins Gespräch zu bringen,
  • stärkt die ästhetische Kompetenz, Wirklichkeit sensibel wahrzunehmen und selbst kreativ tätig zu werden (zum Beispiel in den Bereichen Musik, Bildende Kunst, Literatur, Spiel, Tanz, Film, digitale Medien),
  • fördert die Sprach‑, Toleranz- und Dialogfähigkeit der Kinder und Jugendlichen und leistet dadurch einen Beitrag zur Verständigung in der pluralen Gesellschaft. „Ein konstruktiver Umgang mit Pluralität kann weder in einer Gleichgültigkeit gegenüber allen Unterschieden bestehen noch in einem Rückzug von der Pluralität dadurch, dass nur noch die eigene Wahrheit gesehen wird“ (Religiöse Orientierung gewinnen, EKD 2014, S.60),
  • nimmt Kinder und Jugendliche als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Lebenswelt ernst und stärkt die Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft,
  • beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten,
  • beteiligt sich an der Öffnung zum Gemeinwesen, zu Kirchengemeinden, diakonischen Einrichtungen und anderen außerschulischen Partnern,
  • hat eine seelsorgliche Dimension und wird durch die Schulseelsorge ergänzt,
  • trägt zu einer profilierten Schulentwicklung bei

Der Evangelische Religionsunterricht ermöglicht Kindern und Jugendlichen, sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Die fachliche, didaktische und personale Kompetenz der Lehrperson sind wichtige Faktoren für den Evangelischen Religionsunterricht. Der Evangelische Religionsunterricht ist offen für die fächerübergreifende und fächerverbindende Vernetzung von Fragestellungen und Methoden sowie Kooperationen mit dem Katholischen Religionsunterricht und anderen Fächern. Darüber hinaus nimmt der Religionsunterricht als pluralitätsfähiges Fach, wo immer sich die Möglichkeiten eröffnen, Chancen interreligiösen Lernens wahr.

Rechtliche Grundlagen des Evangelischen Religionsunterrichts

Der Evangelische und damit konfessionell verantwortete und geprägte Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird. Er wird erteilt „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen“ der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg, wie sie enthalten sind und erläutert werden

  • in den Grundordnungen der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg,
  • in der „Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu verfassungsrechtlichen Fragen des Religionsunterrichts vom 7. Juli 1971“,
  • in der „Entschließung der Württembergischen Evangelischen Landessynode zu Grundfragen des Religionsunterrichts vom 15. Juli 1976“,
  • in den Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland „Identität und Verständigung“ (1994), „Maße des Menschlichen“ (2003) sowie „Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule“ (2014).

Eine regelhafte Form des konfessionellen Religionsunterrichts ist der konfessionell-kooperative Religionsunterricht. Hierzu haben die Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg gemeinsam mit der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart seit 2005 verbindliche Rahmenvereinbarungen geschlossen.

Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven

In welcher Weise das Fach Evangelische Religionslehre einen Beitrag zu den Leitperspektiven leistet, wird im Folgenden dargestellt:

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
    Nach biblisch-christlicher Tradition ist der Mensch zur Übernahme von Verantwortung in der Einen Welt berufen. Dazu gehören die Überwindung ungerechter Verhältnisse, die Erziehung zum Frieden, der ungehinderte Zugang zu Bildung, die gerechte Teilhabe an den Gütern der Erde und der verantwortliche Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen.
  • Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
    Kennzeichen der Schöpfung ist Vielfalt. Maßstab für christlichen Umgang mit Vielfalt sind die Liebe und das Wohl des Nächsten, die in der bedingungslosen Annahme des Menschen durch Gott gründen. Deshalb befähigt evangelischer Religionsunterricht dazu „Toleranz, Respekt und Anerkennung für den anderen in der eigenen religiösen Tradition zu identifizieren und auf diese Weise als Orientierungsressource verfügbar zumachen“ (Religiöse Orientierung gewinnen, S.67). Toleranz und Anerkennung stehen nicht im Widerspruch zur Wahrheitsfrage. Angesichts der Vorläufigkeit menschlicher Erkenntnis enthält sich der Religionsunterricht letzter Urteile. Die Bereitschaft, andere Menschen wahrzunehmen, mit ihnen in Dialog zu treten und ihnen offen und respektvoll zu begegnen, ist damit unverzichtbares Merkmal Evangelischen Religionsunterrichts.
  • Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
    Der Evangelische Religionsunterricht nimmt den Menschen in seinen körperlichen, seelischen, biografischen und sozialen Bezügen in den Blick. Er stärkt die Persönlichkeit und befähigt zu Teilhabe und Mündigkeit. Dazu gehört die Fähigkeit, über sich selbst, seine Stärken und Schwächen nachzudenken und darüber mit anderen ins Gespräch zu kommen.
  • Berufliche Orientierung (BO)
    Die verantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens und der Welt ist dem Menschen als Auftrag von Gott gegeben. Der Evangelische Religionsunterricht eröffnet einen Raum, in dem die individuellen Interessen und Begabungen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben (inter‑)religiöse und (inter‑)kulturelle Kompetenzen, die Grundlagen für eine spätere berufliche Qualifikation und die Übernahme sozialer Verantwortung bilden. In dieser Weise unterstützt und ermutigt der Evangelische Religionsunterricht Jugendliche darin, sich im Rahmen der gesellschaftlich gegebenen Möglichkeiten beruflich zu orientieren.
  • Medienbildung (MB)
    Religion wird personal und medial vermittelt. Analoge und digitale Medien spielen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Der Evangelische Religionsunterricht unterstützt gemäß der „Kundgebung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft“ (2014) einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien.
  • Verbraucherbildung (VB)
    Der Evangelische Religionsunterricht thematisiert einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der Einen Welt. Den Schülerinnen und Schülern wird der globale Horizont ihres Konsumentenverhaltens eröffnet. Sie werden für einen verantwortungsbewussten Lebensstil sensibilisiert.

Die Leitperspektiven sind im Bildungsplan für Evangelische Religionslehre sowohl an die prozess- als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen anschlussfähig. Sie wurden in die Kompetenzen eingearbeitet, sind jedoch nicht in die Verweise aufgenommen.

1.2 Kompetenzen

Der Evangelische Religionsunterricht fördert den Erwerb und die Vertiefung religiöser Bildung. Er zielt auf überprüfbare Kompetenzen, wobei Glaube, Einstellungen und Haltungen der Schülerinnen und Schüler sich jeder Überprüfbarkeit entziehen.

Die Kompetenzen religiöser Bildung beinhalten die Fähigkeit, die Vielgestaltigkeit von Wirklichkeit wahrzunehmen und theologisch zu reflektieren, christliche Deutungen mit anderen zu vergleichen, die Wahrheitsfrage zu stellen und eine eigene Position zu vertreten sowie sich in Freiheit auf religiöse Ausdrucks- und Sprachformen (zum Beispiel Symbole und Rituale) einzulassen und sie mitzugestalten.

Im Sinne der Lebensbegleitung und Identitätsentwicklung sind in besonderer Weise personale und soziale Kompetenzen in den Blick zu nehmen.

Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen sind eng miteinander verwoben. (© Landesinstitut für Schulentwicklung).
Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen sind eng miteinander verwoben.

Prozessbezogene Kompetenzen

Die fünf prozessbezogenen Kompetenzen lauten:

  • Wahrnehmen und Darstellen
    Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension von Phänomenen und Fragen in ihrem Lebensumfeld wahrnehmen und beschreiben.
  • Deuten
    Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Ausdrucksformen, Symbole und Texte verstehen und deuten.
  • Urteilen
    Die Schülerinnen und Schüler können religiöse und ethische Problem- und Fragestellungen in konkreten Situationen erkennen, unterschiedliche Positionen zu diesen vergleichen sowie eine eigene Position einnehmen und begründen.
  • Kommunizieren und Dialogfähig-Sein
    Die Schülerinnen und Schüler können, auch in Auseinandersetzung mit christlichen Wertvorstellungen, einen respektvollen Umgang mit anderen Menschen entwickeln.
  • Gestalten und Handeln
    Die Schülerinnen und Schüler können über Situationen des Lebens aus biblisch-christlicher Perspektive nachdenken sowie ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern. Sie können an Formen religiöser Praxis in der Schule reflektiert teilnehmen oder diese mitgestalten.

Die prozessbezogenen Kompetenzen sind in Anlehnung an die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Evangelische Religionslehre“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 16.11.2006, S.8–9) formuliert und werden langfristig erworben. Weitere Referenztexte sind die Veröffentlichungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Kompetenzen und Standards für den Evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I. Ein Orientierungsrahmen“ (EKD-Texte 111, Dezember 2010) sowie „Kerncurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre in der gymnasialen Oberstufe. Themen und Inhalte für die Entwicklung von Kompetenzen religiöser Bildung“ (EKD Texte 109, April 2010).

Die prozessbezogenen Kompetenzen werden bis zum Abschluss der Grundschule sukzessive erworben und gefestigt und werden in der Sekundarstufe weiterentwickelt. Sie sind daher stets im Kontext der individuellen Entwicklung des Kindes zu sehen und in Bezug auf dessen Alter anzustreben.

Inhaltsbezogene Kompetenzen

Die Standards inhaltsbezogener Kompetenzen gliedern sich über alle Klassen hinweg und allen Schularten weitgehend übereinstimmend mit dem Fach Katholische Religionslehre in sieben Bereiche. Zusammen mit den prozessbezogenen bilden die inhaltsbezogenen Kompetenzen die Grundlage für die Planung von Unterricht.

Die sieben Bereiche lauten für die Jahrgangsstufen 1–10:

  1. Mensch
  2. Welt und Verantwortung
  3. Bibel
  4. Gott
  5. Jesus Christus
  6. Kirche und Kirchen
  7. Religionen

Die sieben inhaltsbezogenen Bereiche bezeichnen keine thematischen Unterrichtseinheiten und bilden keine Unterrichtssequenzen ab. Sie sind inhaltlich vernetzt.

Eingefügt in die inhaltsbezogenen Kompetenzen werden Möglichkeiten der Konkretisierung in Klammern benannt. Werden diese durch die Formulierung „zum Beispiel“ eingeleitet, bilden sie eine unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung des Unterrichts. Die Verwendung anderer Beispiele ist ebenso möglich. Fehlt die Formulierung „zum Beispiel“ in den Klammern, sind alle genannten Inhalte verbindlich. Dies wird durch die inhaltsbezogenen Verweise verdeutlicht (I). Auf Anschlussmöglichkeiten zu anderen Fächern verweist das Icon (F). Die Verbindungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten sind ebenfalls durch den Icon angezeigt (O).

1.3 Didaktische Hinweise

Der Evangelische Religionsunterricht in der Grundschule

In der Grundschule begegnen die Kinder zum ersten Mal dem schulisch verfassten und konfessionell verantworteten Religionsunterricht. Er knüpft an die Entwicklungsfelder des OrientierungspIans (insbesondere das Entwicklungsfeld 6 „Sinn, Werte und Religion“) an, nimmt die Erfahrungswelt der Kinder auf und schafft Raum, sich mit religiösen Fragen und Themen auseinanderzusetzen. Darüber hinaus legt er Grundlagen für die Weiterentwicklung fachspezifischen Wissens und Könnens in der Sekundarstufe I.

Im Evangelischen Religionsunterricht können die Kinder christlichen Glauben kennenlernen und diesen als Hilfe zur Deutung und Gestaltung des eigenen Lebens entdecken und erfahren. Er möchte sie als von Gott und den Menschen angenommene und geliebte Kinder im Hier und Jetzt, aber auch für ihre Zukunft stärken. Insbesondere in Situationen, in denen es um deren eigene Deutungen geht, begegnet die Lehrperson allen Kindern mit großer Sensibilität, wobei religiöse Deutungsmöglichkeiten eingebracht werden.

Im gemeinsamen Nachdenken über menschliche Grunderfahrungen am Beispiel eigener oder fremder Erfahrungen sowie in der Begegnung mit Personen und Geschichten der jüdisch-christlichen Tradition kommt die Frage nach Gott ins Gespräch. Der Evangelische Religionsunterricht ermöglicht den Kindern, über, von und mit Gott zu sprechen. Sie werden ermutigt, eigene Gedanken, Deutungen und Fragen bezogen auf ihren Alltag sowie auf die Auseinandersetzung mit biblischen Geschichten einzubringen und zu reflektieren. Gemeinsam wird nach möglichen Antworten gesucht. Der Evangelische Religionsunterricht steht im Dialog mit anderen Konfessionen und Religionen, insbesondere durch die Kooperation mit dem Religionsunterricht der Konfessionen und Religionen, die an der Schule angeboten werden. Er knüpft an die Erfahrungskontexte der Kinder an und schafft Möglichkeiten der Begegnung und des Dialogs, wodurch Toleranz und Verständigung initiiert werden.

Die Lehrperson bietet Formen differenzierten und individualisierten Lernens und Arbeitens auf der Grundlage theologischer und didaktischer Entscheidungen an. Sie wirkt durch ihre eigene religiöse Haltung und ihren wertschätzenden Umgang mit den Kindern als Vorbild. Gemeinsam entwickelte Rituale können das Grundvertrauen der Kinder stärken sowie Spiritualität und liturgisches Lernen fördern. Dabei können die Kinder religiöse Vollzüge erleben, daran teilhaben und das eigene Erleben reflektieren.

Vielfältige Zugänge und Auseinandersetzungsmöglichkeiten fördern erfahrungsbezogenes und entdeckendes, gestaltendes und handlungsorientiertes Lernen. Auf Grundlage der Elementarisierung können zum Beispiel das Erzählen biblischer Geschichten, die Arbeit mit Werken aus der Bildenden Kunst, das Lernen an und mit Symbolen sowie gestaltende, musische und explorative Elemente vielfältige, individuelle und subjektbezogene Lernwege eröffnen.

Die Kinder lernen, eigene Leistungen und Lernfortschritte vor dem Hintergrund der angestrebten Kompetenzen einzuschätzen und sich im Gespräch mit Anderen (Lerngruppe, Lehrperson) eigene Ziele im Blick auf Lernprozesse und ‑produkte zu setzen.

Die Kinder beteiligen sich an der Gestaltung des Schullebens und bringen sich bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern, Andachten, Gottesdiensten und Projekten aktiv ein. Zudem öffnet sich der evangelische Religionsunterricht über den schulischen Rahmen hinaus und ermöglicht die Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel mit Gruppen der Kirchengemeinde und der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, dem Angebot von Konfi 3 / KU 3 für Kinder im dritten Schuljahr oder diakonischen und anderen Einrichtungen vor Ort.


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