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3.1.4.2 Mobilität und Verkehr

Die Schülerinnen und Schüler können auf der Basis einer umfassenden Bewegungs- und Wahrnehmungsschulung selbstständig als Fußgängerinnen und Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie können Gefahren entwicklungsentsprechend erkennen, einschätzen und darauf reagieren. Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende Verkehrs- und Verhaltensregeln für Fußgängerinnen und Fußgänger und Mitfahrerinnen und Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. In ihrer unmittelbaren Umgebung, vor allem auf ihrem Schulweg, können sie diese sicher anwenden.

Denkanstöße

Teilkompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Wie vergegenwärtigen sich die Kinder Transportmittel und Transportwege von Menschen und Gütern im vertrauten Umfeld (zum Beispiel durch Verkehrszählung, Erkundung, Befragung)?

Wie wird ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Verkehrssicherheitstraining – auch unter Einbezug außerschulischer Partnerinnen und Partner – durchgeführt?

Wie werden Gefahrenstellen auf dem Schulwegeplan von den Kindern erkannt und berücksichtigt?

Welche Anlässe nutzen die Kinder, um sich zunehmend angemessener im Verkehr verhalten zu können (zum Beispiel Ausflüge, Lerngänge)?


Fußleiste