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3.2.0 Hinweise zum Basisfach

Das Basisfach Gemeinschaftskunde kann von den Schulen in zwei Varianten angeboten werden:

1.) als zweistündiges belegpflichtiges Basisfach über zwei Kurshalbjahre;

2.) als zweistündiges Basisfach über vier Kurshalbjahre.
Dabei werden die zwei belegpflichtigen Halbjahre um zwei fakultative Halbjahre ergänzt. Die betroffenen Kompetenzbereiche werden im Bildungsplan explizit mit dem Hinweis „fakultativ“ ausgewiesen.
Der Bildungsplan ist so konzipiert, dass die Reihenfolge belegpflichtiger und fakultativer Kompetenzbereiche frei gewählt werden kann.


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