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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021

Pädagogik der beruflichen Bildung – Schulversuch

Jahrgangsstufe 1

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Pädagogik als Wissenschaft gewinnt in vielen Lebensbereichen in zunehmendem Maße an Bedeutung. In einer Lebenswelt, die vom Individuum ein lebenslanges Lernen einfordert, ist es wichtig, pädagogische Prozesse zu kennen und einschätzen zu können. Darüber hinaus ist „in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Erweiterung des pädagogischen Berufssektors und der Anzahl der Beschäftigten in pädagogischen Berufen zu verzeichnen, was u. a. auf einen wachsenden gesellschaftlichen Bedarf an pädagogischen Angeboten schließen lässt“ (Püttmann, C.; Schützenmeister, J. (2016): Vorwort). Für verschiedenste Berufsgruppen wird es bedeutsamer, pädagogische Handlungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere innerhalb der beruflichen Bildung besteht vor allem im gewerblichen Bereich ein hoher Bedarf an Lehrkräften mit gewerblich-technischer Expertise. Das Wahlfach „Pädagogik der beruflichen Bildung“ soll den Schülerinnen und Schülern profilübergreifend Grundbegriffe der Pädagogik, der betrieblichen Bildung/Weiterbildung und der Didaktik vermitteln. Die interdisziplinäre Verknüpfung von Kompetenzen leistet einen grundlegenden Beitrag zur Vorbereitung auf Studium und Beruf.
Das Wahlfach „Pädagogik der beruflichen Bildung“ soll in erster Linie auf der Basis von pädagogischem Grundwissen und der Verknüpfung von pädagogischer Theorie und pädagogischer Handlungspraxis im Kontext der beruflichen Bildung einen pädagogischen Kompetenzerwerb ermöglichen. Im Wahlfach erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Einsichten in genuin pädagogische Prozesse. Der zentrale Stellenwert der praktischen Unterrichtsanteile ist auf den Erwerb von pädagogischer Handlungskompetenz ausgerichtet.
Durch das Wahlfach „Pädagogik der beruflichen Bildung“ soll ein Interesse an einer späteren pädagogischen Berufstätigkeit im Bereich der beruflichen Bildung geweckt werden.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Unterricht im Wahlfach „Pädagogik der beruflichen Bildung“ knüpft an den Interessen und Erfahrungen der Adressaten an und macht subjektive Alltagstheorien bewusst, die in Auseinandersetzung mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen reflektiert werden. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in die Grundlagen pädagogischen Denkens und Handelns im Bereich der beruflichen Bildung. Innerhalb der Bildungsplaneinheit 1 untersuchen die Schülerinnen und Schüler zentrale Fragen, Begrifflichkeiten und Ziele von Pädagogik und erläutern die historische und kulturelle Bedingtheit von Pädagogik.
Die Bildungsplaneinheit 2 setzt den spiralcurricularen Ansatz des Bildungsplans fort, indem aufbauend auf den Grundlagen des pädagogischen Denkens eine anwendungsbezogene Einführung in das pädagogische Handeln erfolgt. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in die Pädagogik als Wissenschaft und Praxis. In der Auseinandersetzung mit den Grundbegriffen der Didaktik beschreiben Schülerinnen und Schüler den Zusammenhang zwischen Methodik und Didaktik und wenden verschiedene Unterrichtsmethoden und pädagogische Settings exemplarisch an.
Pädagogische Kommunikation und Interaktion als zentrales Instrument der Gestaltung von Lehr- und Lernarrangements und sozialen Beziehungen stellen ein durchgängiges Thema dar. Aspekte einer positiven und lernfördernden Beziehungsgestaltung zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern werden erläutert.
Ein den Bildungsplaneinheiten zugrundeliegendes Querschnittsthema stellt der Bereich der Medienkompetenz dar. Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beschreiben die Bedeutung digitaler Medien im Alltag, sie setzen sich mit aktuellen Entwicklungen kritisch auseinander. Die Mediatisierung des Alltags und der sich damit vollziehende Wandel der Kommunikation stellt einen zentralen Themenbereich des Wahlfaches dar. Eine kritische Reflexion des eigenen Medienverhaltens soll durchgehend in den Bildungsplaneinheiten anhand von Fallbeispielen angeregt werden. Dies eröffnet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, digitale Medien fachlich fundiert und kritisch reflektiert nachhaltig einzusetzen.
Durch die Verzahnung von theoretischen und praktischen Inhalten erwerben die Schülerinnen und Schüler Handlungskompetenz im Wahlfach, im Bereich der beruflichen Bildung. Sie entwickeln didaktisch-methodische Konzepte in unterschiedlichen pädagogischen Settings (innerhalb der Schule) und erproben eigene Programme (z. B. Patenprogramme, Projekte). Zur Förderung der Handlungskompetenz ist einer vertieften exemplarischen Auseinandersetzung und der Anwendung von Unterrichtsinhalten in Praxisanteilen und Reflexion Vorrang vor einer zu breit gestreuten Wissensvermittlung zu geben.

3. Ergänzende fachliche Hinweise
Charakteristisch für das „Wahlfach Pädagogik der beruflichen Bildung“ ist die Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Unterricht ist handlungsorientiert und handlungspropädeutisch ausgerichtet; er weckt Interesse an pädagogischem Handeln im Kontext der beruflichen Bildung. Pädagogische Handlungskompetenz wird in simulierten oder in realen Situationen innerhalb der Schule erworben, angewendet und weiterentwickelt. Der Unterricht eröffnet somit Gelegenheit, pädagogisches Handeln simulativ oder real zu erproben und zu reflektieren. Zielsetzung ist, die pädagogische Theorie mit pädagogischen Handlungen (z. B. durch Projekte, Patenprogramme etc.) an der eigenen Schule zu verzahnen.
In Bildungsplaneinheit 1 werden pädagogische Grundlagen gelegt. Die formulierten Ziele und Inhalte der Bildungsplaneinheit 1 sind verbindlich. Um den unterschiedlichen Ausrichtungen der Beruflichen Gymnasien gerecht zu werden und eine Spezifizierung und Profilbildung zu ermöglichen, sind die in der Bildungsplaneinheit 2 formulierten Themen als Wahlgebiete ausgewiesen. Zwei von den vier Themenbereichen der Bildungsplaneinheit 2 sind verbindlich.
Entsprechend der Rahmenbedingungen und des aktuellen Bedarfs bestimmt die Schule Schwerpunkt und Inhalt der Praxisanteile. Leistungsnachweise können praktisch und theoretisch erfolgen.
Das Wahlfach wird mit integriertem Praxisanteil in der Jahrgangsstufe 1 (2-stündig) angeboten.
Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann, um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse der praktischen Anteile zur Anwendung pädagogischen Wissens in der eigenen Schule (vgl. VIP) zu erhalten.
Um den unterschiedlichen Ausrichtungen der Beruflichen Gymnasien gerecht zu werden und eine Spezifizierung und Profilbildung zu ermöglichen, sind die in der Bildungsplaneinheit 2 formulierten Themen als Wahlgebiete ausgewiesen. Diese ermöglichen es den Lehrerinnen und Lehrern, in pädagogischer Verantwortung, je nach Interessenslage der Klasse und den Gegebenheiten der Schule, Wissensgebiete und Themen auszuwählen und Themen zu vertiefen.
Für die vertiefende Vorbereitung der Lehrkraft kann folgende Literatur dienlich sein:
  • Benner, Dietrich: Allgemeine Pädagogik. Eine systematische-problemgeschichtliche Einführung in die Grundstruktur pädagogischen Denkens und Handelns
  • Böhm, Winfried: Theorie und Praxis. Eine Einführung in das pädagogische Grundproblem
  • Böhm, Winfried: Geschichte der Pädagogik: Von Platon bis zur Gegenwart
  • Böhm, Winfried: Über die Dialogizität von Erziehung und Pädagogik. Meinem ersten akademischen Lehrer Marian Heitger zum 75. Geburtstag
  • Fees, Konrad: Geschichte der Pädagogik. Ein Kompaktkurs
  • Fendler, Jan: Psychologie unterrichten. Gegenstands- und zielorientierte Didaktik des Psychologie-Unterrichts an berufsbildenden Schulen
  • Fischöder, Karin/Kranz-Uftring, Hilde: Besprechen und Reflektieren in der Praxis. Leitfaden für Praktikumsgespräche. Sozialmanagement
  • Wassilios E. Fthenakis: „didacta Kinderzeit“ – Zeitschrift für Pädagogik und Bildung 3/2009
  • Küls, Holger: Didaktik der Sozialpädagogik
  • Kunter, Mareike und Trautwein, Ulrich: Psychologie des Unterrichts
  • Ladenthin, Volker: Didaktik und Methodik des Pädagogikunterrichts
  • Martial, Ingbert von: Einführung in didaktische Modelle
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Basismodell für die Unterrichtsbeobachtung an beruflichen Schulen
  • Kultusministerkonferenz (KMK) (2004): Aufgabe einer Lehrinnen und Lehrern heute – Fachleute für das Lernen
  • Nickolaus, Reinhold: Didaktik – Modelle und Konzepte beruflicher Bildung, Orientierungsleistungen für die Praxis.
  • Püttmann, Carsten und Schützenmeister, Jörn (Hrsg.): Methoden des Pädagogikunterrichts
  • Prange, Klaus und Stobel-Eisele: Die Formen des pädagogischen Handelns. Eine Einführung
  • Riedl, Alfred und Schelten Andreas: Grundbegriffe der Pädagogik und Didaktik der beruflichen Bildung
  • Standop, Jutta und Jürgens, Eiko: Unterricht planen, gestalten und evaluieren
  • Zirfas, Jörg: Einführung in die Erziehungswissenschaft


Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gesprächen umfassen.

*Von den Wahlgebieten der BPE 2 sind zwei zu unterrichten.

Jahrgangsstufe 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Ausbildende Dualer Partner zum Experteninterview einladen
Besuch Dualer Partner (Ausbildungsbetriebe)
Theorie-Praxis-Verzahnung durch gemeinsam Lehr-Lern-Situationen
Projekt „Berufsfeldanalyse“
Erkundung von Ausbildungsstätten am Schulstandort
Empirische Studien auswerten
Besprechen von Fallbeispielen aus dem Alltag
Rollenspiele
Oberstufencafé
Patenprogramme (Schülermentoren)
Pädagogische Settings (Schule und Hochschule, Vereine, Jugendarbeit, Soziale Arbeit etc.)
Berufspraktisches Handeln reflektieren
Praktische Erprobung verschiedener Unterrichtsmethoden
Medienpädagogik, Medien-kompetenz, Medienkritik
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Einführung in das (berufs-)pädagogische Denken

30

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln pädagogische Grundlagen. Sie untersuchen zentrale Fragen, Begrifflichkeiten und Ziele der Pädagogik und Berufspädagogik. Sie erörtern anthropologische Grundlagen und beurteilen para- und vorpädagogische Begriffe. Sie erläutern die historische und kulturelle Bedingtheit von Pädagogik und Berufspädagogik. Sie vergleichen abschließend in BPE 1.5 – die als Gelenkstelle zur BPE 2 gedacht ist – ihre subjektiven pädagogischen Alltagserfahrungen mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen, um sich auf die pädagogische Praxis vorzubereiten.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren pädagogische Grundbegriffe bzw. Grundkategorien und erläutern pädagogische Grundfragen.

Bildung
Unterschied zwischen Ausbildung (berufliche Bildung) und Bildung
Grundsätze der beruflichen Bildung
Annäherung an den Begriff der Bildung, z. B. als Einheit von Wissen und Haltung, die im Handeln sichtbar wird;
Bildung als lebenslanger Prozess der Selbstbildung (Heitger); Bildung als ko-konstruktiver Prozess (Fthenakis); Bildung zur Person (Böhm)
Erziehung
Annäherung an den Begriff der Erziehung, auch im beruflichen Kontext
Pädagogische Interaktion
Lehren und Lernen im sozialen Kontext
Unterricht
das Wesen von Unterricht und dessen Zielsetzungen, z. B. Personalisation, Sozialisation, Enkulturation

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern anthropologische Grundlagen der Pädagogik.

Erziehungsbedürftigkeit und Erziehungsfähigkeit des Menschen
homo educandus und homo educabilis, anthropologische Voraussetzungen für Erziehungsfähigkeit und Erziehungsbedürftigkeit
Selbststeuerung und Selbstverantwortlichkeit in Lernprozessen
Doppelstruktur des Wahlfaches: Der Mensch als Lernender und Lehrender zugleich
Stellenwert der Selbststeuerung in Bezug auf Anlage- und Umweltfaktoren im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung
Das pädagogische Verhältnis
Beziehung zwischen Auszubildenden und Ausbildenden
Lehrer-Schüler-Verhältnis als Grundbaustein für gelingendes Lernen und Lehren (z. B. Hattie-Studie)

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen para- und vorpädagogische Begriffe im (berufs-)pädagogischen Kontext.

Fürsorge
Ausbildende, Lehrkräfte Lehrkraft als Aufsichtspersonen, pädagogische Grundhaltungen in schulischer und betrieblicher Ausbildung
Disziplin
sachlicher und sittlicher Ordnungsrahmen
Lernen und Motivation
Beweggründe für das Lehren und Lernen in beruflichen Kontexten
Bedürfnisse (z. B. kognitive Bedürfnisse, evtl. Bedürfnispyramide nach Maslow)

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler erklären die historische und kulturelle Bedingtheit von Pädagogik anhand der pädagogischen Grundbegriffe.

Geschichte der beruflichen Bildung in Deutschland
Imitatio-Prinzip
Tradition der Handwerksausbildung
Industrialisierung und Entstehung neuer Beschäftigungsverhältnisse
Entwicklung der Berufsschullehrerausbildung
Historische und kulturelle Bedingtheit von Erziehungs- und Bildungsprozessen
vgl. BPE 1, Grundbegriffe
philosophisch-pädagogisches Denken, z. B. Platons Höhlengleichnis, Rousseau Émile, Herbarts erziehender Unterricht/Zucht

BPE 1.5

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen ihre subjektiven pädagogisch-praktischen Alltagserfahrungen („Pädagogik als Praxis“) mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen und reflektieren diese in der Auseinandersetzung mit gängigen pädagogischen Theorien („Pädagogik als Wissenschaft“).

Praxeologie
Definition eines Praxisbegriffs
Pädagogik als Praxis (Benner)
Auseinandersetzung mit Alltagstheorien und Vergleich mit wissenschaftlich fundierter Erforschung pädagogischer Praxis
Pädagogik als Wissenschaft – Erziehungswissenschaft
Begriffsklärung; exemplarische Auseinandersetzung erziehungswissenschaftlicher Ansätze, z. B. empirische Erziehungswissenschaft, geisteswissenschaftliche Pädagogik, kritische Theorie
Theorie-Praxis-Verhältnis
Generierung von Wissen in Auseinandersetzung mit und unter Einüben von Methoden zur Praxisreflexion, Verhältnis von pädagogischer Theorie und pädagogischer Praxis (z. B. Böhm)
Technologiedefizit der Pädagogik (z. B. Luhmann)

BPE 2*

Reflektion von Aspekten und Möglichkeiten des (berufs-) pädagogischen Handelns

20

Von den nachfolgenden Wahlgebieten ist eines zu unterrichten.
Eine Verknüpfung zwischen pädagogischer Theorie und pädagogischer Handlungspraxis findet statt. Professionelle pädagogische Beziehungen werden als Grundlage von Lehr-Lern-Prozessen und beruflichen Handlungssituationen erkannt und werden mithilfe von gelingender Kommunikation verstärkt. Die Bedeutsamkeit (berufs‑)pädagogischer Handlungskonzepte für das eigene (berufs‑)pädagogische Handeln sowie für das Unterrichten wird erkannt. Didaktik und Methodik werden von den Schülerinnen und Schülern beurteilt. Sie sind sich sowohl der Gegenwarts- als auch Zukunftsorientierung ihres (berufs‑)pädagogischen Handelns bewusst.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler erläutern Aspekte einer positiven, lernförderlichen und professionellen Beziehungsgestaltung zwischen Lehrenden und Lernenden. Sie begründen ein gelingendes Lehrer-Schüler-Verhältnis, auch in Bezug auf die Berufsausbildung.

Grundhaltungen der Lehrpersonen und Ausbildenden
z. B. pädagogische Grundhaltungen nach Rogers
Lehr-Lernprozessgestaltung, professionelles Menschenbild
Lehrerpersönlichkeit
Lehrende/Ausbildende als Vorbild für Interaktionsstile und (berufs‑)pädagogische Handlungsweisen
Lehrende/Ausbildende als Vermittler von Werten und Normen
Lehrende/Ausbildende als Erzieherpersönlichkeit
Führungsstile von Ausbildenden
Aufgaben einer Berufsschullehrkraft
eigenes Handeln planen und reflektieren als Grundlage pädagogischen Handelns (KMK Papier 2004 – Aufgaben einer Lehrkraft – unterrichten, erziehen, beurteilen, beraten, weiterbilden)

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Zusammenhang zwischen Didaktik und Methodik. Sie analysieren und reflektieren Didaktik als pädagogisches Handlungsmuster und wenden verschiedene Unterrichtsmethoden exemplarisch an.

Begriff und Gegenstand der Didaktik und der Methodik
Definitionen, geschichtlicher Hintergrund, Teilgebiete, Verhältnis allgemeine Didaktik und Fachdidaktik, didaktische Modelle
Zusammenhang zwischen Didaktik und Methodik
praktische Erprobung verschiedener Unterrichtsmethoden in Abstimmung mit didaktischen Inhalten
Differenzen Lern‑/Lehrmethode und Lern‑/ Lehrtechnik
nach Ladenthin
Unterrichtsmethoden

Sozialformen

Reflexion von Unterricht
z. B. Basismodell für die Unterrichtsbeobachtung an beruflichen Schulen Baden-Württembergs
Modelle der Praxisreflektion
Reflexionsschleifen von Unterricht
Lehrkraft-Schüler-Feedback (z. B. Zierer)

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Bedingungen gelingenden Lernens und beurteilen Formen (berufs-)pädagogischen Handelns auf ihre Praktikabilität und Realisierbarkeit hin.

Voraussetzungen gelingenden Lernens
z. B. Ausbilderschein (AdA) bzw. Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
z. B. Anleiterinnen- und Anleiterqualifizierung
z. B. Hattie-Studie
z. B. Prinzip kognitiver Aktivierung, Sicht- und Tiefenstrukturen nach Kunter/Trautwein
Formen pädagogischen Handelns
z. B. nach Prange

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler bewerten (berufs-)pädagogische Interaktion und Kommunikation als zentrales Instrument sozialer Beziehungen und Lehr- und Lernarrangements und übertragen dieses auf das eigene (berufs-)pädagogische Handeln.

Dialogizität (Kommunikation)
Handlungsanleitende Kommunikation, differenzierende Kommunikation
Sokratischer Dialog
Sender-Empfänger-Modell
Modelle gelingender Kommunikation
z. B. Axiome der Kommunikation nach Watzlawick, Vier-Ohren-Modell nach Schultz von Thun, Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg und Marshall, Sokratischer Dialog
Ethik einer digitalen Kommunikation
Adressatenbezogenheit auf der Basis von Fachlichkeit, Grenzen des Erlaubten, Medienfreiheit/Glaubwürdigkeit/Qualität

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Im Anforderungsbereich I werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst.
Im Anforderungsbereich II steht die Organisation des Arbeitsprozesses, das selbstständige Erklären, Ordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie das selbstständige Übertragen des Gelernten auf neue Zusammenhänge im Zentrum.
Im Anforderungsbereich III steht die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung und Urteilsbildung im Mittelpunkt. Dieses schließt die Deutung und Bewertung von Fragestellungen und Aufgaben ein. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
ableiten
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
analysieren, untersuchen
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
III
anwenden, übertragen
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
II
aufzeigen
Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
I
auswerten
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen
II
begründen
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
III
beschreiben
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
I
beurteilen
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
III
bewerten
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
III
charakterisieren
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
II
darstellen
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
I
definieren
wesentliche Merkmale eines Fachbegriffs oder eines Sachverhalts prägnant und allgemeingültig formulieren
I
diskutieren, erörtern
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
III
einordnen, zuordnen
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
II
entscheiden, unterscheiden
bei verschiedenen Möglichkeiten sich begründet und eindeutig festlegen
II
entwerfen, erarbeiten, erstellen
neues Konzept in Ansätzen entwickeln
III
entwickeln
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen, z. B. eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, eine Befragung oder ein Modell schrittweise weiterführen und ausbauen
III
erklären
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich darstellen
II
erkunden
erworbene Kenntnisse auf konkrete, berufliche Handlungssituationen exemplarisch übertragen
I, II
erläutern
einen Sachverhalt veranschaulichend und durch zusätzliche Informationen verständlich darstellen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
II
herausarbeiten
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen und wiedergeben
I
herausstellen
verdeutlichen, deutlich machen
I
kennzeichnen
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
II
ordnen, strukturieren
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
II
prüfen, überprüfen
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
III
reflektieren
Aussagen/Thesen im Zusammenhang prüfen und anhand eigenständig gewählter Kriterien eine Aussage über Richtigkeit, Wahrscheinlichkeit, Angemessenheit in einer längeren Argumentationsreihe entwickeln
III
Stellung nehmen
zu Problemstellungen bzw. Aussagen eine fundierte, differenzierte und außerdem wertende Einsicht formulieren
III
vergleichen
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
II
zusammenfassen
sachbezogene, strukturierte, komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten oder Textaspekten
I
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften an berufsbezogenen Gymnasien (Pädagogik, Psychologie) der KMK i. d. F. vom 16.11.2006

Stuttgart, den 17. Januar 2022

Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium – Schulversuch;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 17. Januar 2022
44 – 6624.00/285/ 2 u. 3

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan – Schulversuch – tritt
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022 und
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Pädagogik der beruflichen Bildung
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform

17.01.2022

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