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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021

Psychologie

Jahrgangsstufe 1 oder 2

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Das Wahlfach Psychologie bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit Grundlagen des Erlebens, Verhaltens und der Entwicklung des Menschen auseinanderzusetzen. Damit wird das Interesse an der Frage, weshalb sich Individuen situativ oder dauerhaft so verhalten, wie sie sich verhalten, aufgegriffen. Durch das Kennenlernen verschiedener Erklärungsansätze menschlichen Verhaltens gewinnen sie wertvolle Impulse für ihre berufliche und persönliche Lebensgestaltung.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler lernen Psychologie als Wissenschaft in Abgrenzung zur Alltagspsychologie kennen. Die erarbeiteten Grundlagen psychischer Funktionen dienen als Basis, um komplexe Fragestellungen zum Verhalten und Erleben des Menschen unter Einbezug des sozialen Kontextes zu verstehen. Die wesentliche Gemeinsamkeit aller Bildungsplaneinheiten ist, dass das neu erworbene Wissen einen Reflexionsprozess eigener Perspektiven in Gang setzen soll.
Durch die systematische Auseinandersetzung mit Inhalten und fachlichen Methoden der Psychologie gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einsicht in individuelle und interindividuelle Prozesse menschlichen Erlebens und Verhaltens aus verschiedenen Perspektiven. Aus theoretischen Modellen der Psychologie gewinnen sie Kenntnis über wissenschaftlich fundierte Handlungsweisen und Verfahren. Sie erkennen so, dass Alltagserfahrungen psychischer Prozesse rational fassbar und objektivierbar sind und entwickeln Optionen zur rationalen Bewältigung des täglichen Lebens und damit zu einem verantwortlichen Umgang mit sich selbst und ihrer sozialen Umgebung.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren – unter Einbezug des jeweils sozial-historischen Entstehungshintergrunds – verschiedene, teilweise auch rivalisierende Paradigmen der Psychologie und deren zentrale Annahmen über den Menschen und sein Verhältnis zur sozialen Umwelt. Sie erkennen, dass auch ihr Alltagshandeln fundamentalen Prämissen folgt, die ihnen mehr oder weniger bewusst sind und erweitern ihre Kritikfähigkeit. (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Psychologie der KMK i. d. F. vom 16.11.2006)

3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Verzahnung von Erfahrungen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus der Theorie ist charakteristisch für den Unterricht im Wahlfach. Ein induktives Vorgehen bei dem Kompetenzerwerb durch Beobachtungen, Experimente und Rollenspiele wird empfohlen. Durch das Aufgreifen schülerspezifischer Interessen und Alltagstheorien (Präkonzepte) ist die didaktische Vorgehensweise problemorientiert und sie aktiviert die Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Formulierung von Leitfragen. Dabei ist die intensive Erarbeitung exemplarischer Inhalte in angemessener Tiefe einer oberflächlichen Themenbreite vorzuziehen. Durch den Wahlbereich ist eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung möglich.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalten konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
* Es ist eine der BPE 4 – 6 zu unterrichten.

Jahrgangsstufe 1 oder 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fallstudie
Einrichtungserkundungen
Gruppendynamische Spiele
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Psychologie als Wissenschaft des Verhaltens und Erlebens

10

Die Schülerinnen und Schüler gewinnen einen Überblick über grundlegende Fragestellungen und Richtungen der Psychologie. Sie beschreiben die Unterschiede zwischen subjektiven Alltagstheorien und systematischer wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung in der Psychologie. Sie vergleichen verschiedene wissenschaftliche Methoden zur Erkenntnisgewinnung.

BPE 1.1

Die Schülerinnen erläutern zentrale Fragestellungen der Psychologie.

Zentrale Fragestellungen der Psychologie als Wissenschaft des Erlebens und Verhaltens des Menschen

  • Gegenstand
  • Ziele

Beschreiben, erklären, verstehen und verändern

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Merkmale von Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie und diskutieren deren Unterschiede.

Merkmale der Alltagspsychologie

Merkmale der wissenschaftlichen Psychologie

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kriterien und Methoden zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und bewerten ihre Aussagekraft anhand der Gütekriterien.

Methoden zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse
Abgrenzung verschiedener Forschungsmethoden
  • quantitative empirische Forschungsmethoden
  • Experiment
systematische Beobachtung, Befragung

Analyse eines einflussreichen Experiments: Hypothesenbildung; unabhängige und abhängige Variable; Validität, Reliabilität, Objektivität; Einblick in die statistische Erhebungs- und Auswertungsverfahren: z. B. Korrelation und Kausalität, Signifikanz
  • qualitative und geisteswissenschaftliche Forschungsmethoden
qualitative Methoden: z. B. Fallstudie, grounded theory, deskriptive Feldforschung, Biografieforschung
geisteswissenschaftliche Methoden: z. B. Hermeneutik, Dialektik, Phänomenologie
Gütekriterien

  • Objektivität
  • Reliabilität
  • Validität

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Richtungen der Psychologie.

Richtungen der Psychologie
vergleichender Überblick zu Kernaussagen der Ansätze (Menschenbild, Persönlichkeitsmodell, Erklärungen zu Erwerb und Veränderung des menschlichen Verhaltens und Erlebens)
  • Tiefenpsychologie
  • Behaviorismus
  • Kognitivismus
Humanistische Psychologie
Systemische Psychologie

BPE 2

Psychische Grundfunktionen

14

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die psychischen Grundfunktionen. Sie erklären Wahrnehmung, Lernen und Verhalten als Elemente eines andauernden Wechselwirkungsprozesses und verstehen diesen als ein aktives und konstruktives Geschehen, über das Menschen ein subjektives Bild von sich und der Welt entwerfen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben exemplarisch Grundwissen über Lerntheorien und stellen Bezüge zur Analyse von Alltagssituationen her.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Wahrnehmung und beurteilen den Wahrnehmungsprozess als selektives, aktives und konstruktives Geschehen, über das Menschen ein subjektives Bild von sich und der Welt entwerfen.

Konstruktivität, Subjektivität und Selektivität im Wahrnehmungsprozess

  • Wahrnehmungsprozess

  • Wahrnehmungsgesetze
Gestaltgesetze, Wahrnehmungskonstanzen
  • soziale Wahrnehmung
z. B. Primacy-Effekt, Hofeffekt, Rosenthaleffekt, Wahrnehmungsstörungen, Hypothesentheorie, Experimente zur sozialen Wahrnehmung

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Emotionen und Motivation als komplexe Muster von Veränderungen und erläutern ihre Bedeutung für das menschliche Verhalten.

Emotion und Motivation

  • Basisemotionen
  • extrinsische und intrinsische Motivation
z. B. Ekman, Plutchik
z. B. Flow-Modelle
Bedeutung und Funktionen von Emotionen und Motivation für das menschliche Handeln
Attribution von Erfolg und Misserfolg, z. B. Seliger und Weiner
Rubikon-Modell, Selbstregulierungsstrategien
Vgl. BPE 6 (Resilienz)

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler stellen das Gedächtnis als Verbund aufeinander einwirkender Systeme zur Informationsspeicherung dar.

Gedächtnis

  • Aufbau des Gedächtnisses
Mehrspeichermodell
  • Behalten, Erinnern und Vergessen
z. B. Vergessenskurve (Ebbinghaus)
Konsolidierung von Gelerntem: Kodierung, Organisation, Wiederholung und Elaboration
Lernstrategien, z. B. Lerntypentest, Mnemotechniken

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler erklären Lernprozesse anhand ausgewählter Lerntheorien. Sie analysieren Alltagssituationen vor dem Hintergrund dieser Theorien.

Lerntheorien
z. B. klassisches Konditionieren, operantes Konditionieren, sozial-kognitive Theorie, Lernen durch Einsicht, kognitive Theorie(n)
  • Gesetzmäßigkeiten

  • Bedeutung
Erziehung und Therapie,
Werbung, Attributionen, z. B. erlernte Hilflosigkeit, Schulversagen, Gewalt, z. B. Rocky-Experiment

BPE 2.5

Die Schülerinnen und Schüler stellen vor dem Hintergrund der erarbeiteten psychischen Grundfunktionen die Komplexität des menschlichen Erlebens und Verhaltens dar.

Zusammenhang von Wahrnehmung, Emotion, Motivation, Lernen und Verhalten

BPE 3

Aspekte der Sozialpsychologie

12

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundlagen der Gruppenpsychologie. Sie leiten ab, dass sie als Individuen niemals isoliert, sondern immer in systemischen Zusammenhängen handeln. Sie erklären den Einfluss von Gruppen auf das individuelle Erleben und Verhalten anhand klassischer Experimente. Exemplarisch analysieren sie aus sozialpsychologischer Perspektive moderne gesellschaftliche Probleme und diskutieren Lösungsansätze.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Merkmale einer Gruppe als soziales System und erklären die Phasen der Gruppenentwicklung sowie die Bedeutung der Gruppenleitung in den jeweiligen Phasen.

Die Gruppe als soziales System
Systemische Sichtweise in der Psychologie, vgl. BPE 1
  • Merkmale einer Gruppe

  • Phasen der Gruppenentwicklung
Tuckman, Bernstein und Lowy
z. B. Ferienlagerexperiment (Sherif)

BPE 3.2

Die Schülerinnen skizzieren die Strukturelemente einer Gruppe und deren wechselseitige Beeinflussung.

Gruppenstrukturen

  • Werte und Normen

  • soziale Rollen
z. B. topisches Modell (Schindler), Rollenerwartungen
  • sozialer Status

  • Gruppenkohäsion

Reflexion von Gruppenstrukturen
z. B. Soziogramm, Familienskulptur
Bedeutung der Anführer, Mitläufer und Außenseiter; Rollenkonflikte

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler analysieren anhand ausgewählter klassischer Experimente Gruppenprozesse und die Beeinflussung des Einzelnen durch die Gruppe.

Beeinflussung des Einzelnen durch die Gruppe

  • Konformität
z. B. Milgram-Experiment, Asch-Experiment zur Konformität (normativer Einfluss), autokinetischer Effekt nach Sherif (informativer Einfluss)
  • Deindividuation
Stanford-Prison-Experiment, „Luzifer-Effekt“ (Zimbardo)
vgl. BPE 1

BPE 3.4

Die Schülerinnen und Schüler interpretieren ausgewählte gruppendynamische Gesellschaftsphänomene und entwickeln Lösungsansätze.

Gruppendynamische gesellschaftliche Phänomene und deren Lösungsansätze
Zivilcourage, „cooperative behavior cascades“ (Fowler, Christakis) vs. Bystander-Effekt, Verantwortungsdiffusion, pluralistischer Ignoranz
Entlarvung von Mobbing-Strukturen
Radikalisierung (politisch und religiös) vs. Ambiguitätstoleranz
soziale Phänomene der Digitalisierung, z. B. Veränderung der Wahrnehmung durch digitale Filterblasen, Enthemmung durch Sprache, Cybermobbing, Influencer

BPE 4*

Entwicklung

14

Die Schülerinnen und Schüler stellen menschliche Entwicklung als komplexen, lebenslangen Prozess dar. Sie übertragen die zentrale Bedeutung der Entwicklungspsychologie auf das Verständnis ihrer eigenen Entwicklung.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Bedingungen menschlicher Entwicklung und leiten ihre Bedeutung für das spätere Leben ab.

Bedingungen menschlicher Entwicklung

  • Faktoren und Merkmale
Anlage-Umwelt-Selbststeuerung, sensible Phasen, Entwicklungsbereiche
  • Bedeutung von Bindung
Bindungstypen und deren kurz- und langfristigen Auswirkungen, internales Arbeitsmodell

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler stellen die Vielfalt von Entwicklungstheorien überblicksartig dar und skizzieren exemplarisch eine oder mehrere Entwicklungstheorien.

Überblick über Entwicklungstheorien

Vertiefung mindestens einer Entwicklungstheorie
exemplarisch Phasenmodelle von Freud, Erikson, Piaget, Kohlberg

BPE 4.3

Die Schülerinnen und Schüler interpretieren die Bedeutung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse.

Bedeutung für Alltag und Erziehung
z. B. Auswirkungen von Bindungserfahrungen auf das weitere Leben (z. B. Adult Attachment Interview)
z. B. Entwicklung in bzw. zwischen zwei Kulturen
z. B. Entwicklung in der digitalen Welt
z. B. Studien- und Berufswahl
Vertiefung vgl. BPE 6

BPE 5*

Persönlichkeit

14

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Persönlichkeitsmodelle. Sie analysieren die zentrale Bedeutung der Persönlichkeitspsychologie für das Verständnis menschlichen Erlebens und Verhaltens und damit ihrer eigenen Entwicklung.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Begriffe Persönlichkeit und Identität. Sie stellen ein Konzept der Identitätsbildung dar und analysieren Faktoren, die diese beeinflussen. Sie diskutieren Merkmale einer erarbeiteten Identität.

Persönlichkeit und Identität
soziale Identität und persönliche Identität, Geschlechtsrollenidentität
  • Selbstbild
vgl. Rogers
  • Fremdbild

Identitätsbildung im Jugendalter nach Marcia
Moralität, Verantwortungsbewusstsein, Vorurteilsbewusstsein, Reflexions- und Kritikfähigkeit
Mündigkeit als Aspekt einer erarbeiteten Identität
z. B. antike Tugendlehre

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler stellen die Vielfalt von Persönlichkeitstheorien überblicksartig dar und beschreiben exemplarisch eine oder mehrere Persönlichkeitstheorien.

Persönlichkeitstheorien
psychodynamische Theorien (z. B. Freud, Erikson)
kognitive Persönlichkeitstheorien (z. B. Selbstkonzept nach Rogers)
faktorenanalytische Ansätze (z. B. Cattell, Guilford, Big Five)
neuere Ansätze

BPE 5.3

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den gesellschaftlichen Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität.

Gesellschaftlicher Einfluss und dessen Auswirkungen auf das Selbstbild
z. B. Selbstinszenierung und Bewertung in der digitalen Welt
z. B. Identitätsfindung zwischen zwei Kulturen
z. B. Radikalisierung als Aspekt der übernommenen Identität
z. B. Studien- und Berufswahl
Persönlichkeitsfördernde Faktoren
Grundhaltungen (Wertschätzung, Empathie und Kongruenz)
förderliche Erziehungsstile

BPE 6*

Krisen und Krisenintervention

14

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Krisen, psychische Störungen und ihre Auswirkungen auf das individuelle Leben. Sie erläutern entwicklungsfördernde Aspekte von Krisen und ermitteln verschiedene Formen der Bewältigung. Die Schülerinnen und Schüler skizzieren exemplarisch psychische Störungsbilder sowie deren therapeutische Hilfen.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Verhaltensauffälligkeiten in ihren Abstufungen mit psychischer Störung.

Differenzierung von Abweichung, Phase, Krise und psychischer Störung
Krise, Norm und Abweichung (z. B. Ticks)
Begriffe Gesundheit, Krankheit, Störung;
Diagnostik; Übersicht über Klassifikationssysteme, z. B. ICD 10

BPE 6.2

Die Schülerinnen und Schüler erklären kritische Lebensereignisse unter Einbezug potenzieller Entstehungsbedingungen.

Krise und kritische Lebensereignisse
Entstehungsbedingungen
Abgrenzung kollektive vs. individuelle und normative vs. nicht-normative kritische Lebensereignisse
Bedeutung von Krisen
Krise als Entwicklungsaufgabe z. B. R. Havighurst
z. B. psychosoziale Entwicklungsstufen nach Erikson, kritische Lebensereignisse nach Kast, z. B. Identitätsmodell nach Marcia

BPE 6.3

Die Schülerinnen und Schüler skizzieren einzelne Störungsbilder und diskutieren die Auswirkungen solcher Störungen auf die individuelle Lebensführung.

Störungsbilder
Klassifikation von Störungen (vgl. DSM, ICD);
Auswahl exemplarischer Störungen
z. B. Depression, bipolare Störung, Schizophrenie, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen (Borderline, antisoziale Persönlichkeitsstörungen, narzisstische Persönlichkeitsstörungen), psychosomatische Störungen, z. B. Essstörungen

BPE 6.4

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Ansätze zur Krisenbewältigung und Bearbeitung psychischer Störungen und diskutieren Präventionsmöglichkeiten.

Umgang mit Krisen und psychischen Störungen

  • Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit
Reflexion stressfördernder Gedanken und innerer Antreiber (vgl. internale Arbeitsmodelle, Self-Fulfilling-Prophecy), individuelle Coping-Strategien, Psychohygiene
  • Psychologische Beratung
Beratungsangebote, z. B. Telefonseelsorge, Selbsthilfegruppen, Supervision, regionale Beratungsstellen;
Entstigmatisierung externer Hilfsangebote
  • Psychotherapie
z. B. Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, klientenzentrierte Gesprächstherapie, psychoanalytische Therapie
Prävention und Vorbeugung anhand von Resilienz
Merkmale eines resilienten Menschen, z. B. Kauai-Studie, Mannheimer Risikokinderstudie, Bielefelder Invulnerabilitätsstudie; Risiko- und Schutzfaktoren

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken sowie Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet in wiederholendem Zusammenhang sowie die Beschreibung von Kriterien zur Beurteilung des fachlichen Aussagewertes eines Materials.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang sowie selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann; er umfasst ebenso die Interpretation eines Fallbeispiels, eines belletristischen Textes, eines Interviews oder eines Tagebuchauszugs u. a. im Sinne der Fragestellung sowie das Sichten, Ordnen, Auswerten und Interpretieren von Datenmaterial aus Tests, Experimenten oder Befragungen.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
ableiten
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
analysieren, untersuchen
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
II, III
anwenden, übertragen
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
II
auswerten
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen
II, III
begründen, zeigen
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
III
beschreiben
Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
I, II
beurteilen, entscheiden
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
III
bewerten
einen Gegenstand an erkennbaren Wertkategorien oder an bekannten Beurteilungskriterien messen, Stellung nehmen
III
darstellen
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge in angemessenen Kommunikationsformen strukturiert wiedergeben
II
diskutieren
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
II, III
dokumentieren
entscheidende Erklärungen und Herleitungen darstellen
III
entwickeln
Hypothesen als begründete Vermutung auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Experimenten oder Aussagen formulieren: fallbezogene Handlungsanweisungen konstruieren
III
erklären, zuordnen
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen
II
erläutern
einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen veranschaulichen und verständlich machen
I, II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
II
interpretieren
fachspezifische Zusammenhänge in Hinblick auf eine gegebene Fragestellung begründet darstellen
II, III
nennen
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterung aufzählen
I
planen
zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranordnung erfinden
II, III
protokollieren
Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben
I, II
prüfen, überprüfen
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
II, III
skizzieren
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduziert übersichtlich (grafisch) darstellen
I, II
Stellung nehmen
zu einem Gegenstand, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben
III
vergleichen
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
II
zeichnen
eine möglichst exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen
I, II
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Psychologie der KMK i. d. F. vom 16.11.2006

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 1/2020
Bildungsplan für das berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 5/2016 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 30. Juni 2016 (Az. 45-6512.-240/155) außer Kraft.
Psychologie
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 1/2020 Reihe I Nr. 39
Band 1 vom 23.7.2020

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