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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021

Russisch, neu beginnende Fremdsprache

Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die besondere Bedeutung des Russischen ergibt sich aus seiner internationalen Stellung als Weltsprache und aus seiner kulturprägenden Rolle für die osteuropäische Geschichte und Zivilisation.
Die Anfänge der deutsch-russischen Beziehungen auf politischer Ebene reichen weit in die Geschichte zurück. Ende des 15. Jahrhunderts beginnt Russlands Öffnung nach Europa und somit ein reger Austausch auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Ebene. Ende des 17. Jahrhunderts wird die russische Sprache erstmals an einer deutschen Universität unterrichtet. Auswanderungswellen von Deutschland nach Russland im 18. und 19. Jahrhundert spielen ebenso eine wesentliche Rolle in der gegenseitigen gesellschaftlichen Beeinflussung. Vor allem im 19. Jahrhundert begeistert man sich in Russland stark für die deutsche Literatur und umgekehrt wird das Russlandbild der Deutschen nachhaltig durch die großen klassischen Werke der russischen Literaten geprägt. Mit der Deutschen Einheit lebt diese historisch bedingte Verbundenheit zwischen beiden Staaten erneut auf, und es entwickelt sich ein enger kultureller und bildungspolitischer Austausch, der 2003 in einem Regierungsabkommen zum Erlernen der jeweiligen Partnersprache gipfelt. Im Jahre 2005 unterzeichnen Deutschland und Russland eine gemeinsame Erklärung für eine strategische Partnerschaft auf den Gebieten Bildung, Forschung und Innovation. Die engen Beziehungen beider Länder manifestieren sich heute in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Handel und Tourismus.
Russisch ist wichtigstes Kommunikationsmittel und internationale Verkehrs- und Konferenzsprache der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und vieler Länder Osteuropas, außerdem eine der Amtssprachen der UNO und Arbeitssprache des Europarates. Als Brückensprache zu der nach Zahl der Sprecherinnen und Sprecher größten europäischen Sprachfamilie, der der slawischen Sprachen, deren Bedeutung im zusammenwachsenden Europa ständig zunimmt, leistet das Russische einen wichtigen Beitrag zur angestrebten gesamteuropäischen Mehrsprachigkeit. Es eröffnet nicht nur den Zugang zu Russland, sondern auch zum gesamten eurasischen Sprachraum.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln deshalb Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Russland und der slawischen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie Empathie und interkulturelle Kommunikationskompetenz auf, die im beruflichen Leben zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Wertschätzung der Kultur von Migrantinnen und Migranten aus dem slawischen Sprachraum und deren Integration geleistet.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Russischunterricht fördert die Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz im zwischenmenschlichen Austausch. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Besonderheiten bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation, z. B. im Rahmen eines Schüleraustausches, mitentscheidend sind. Der Russischunterricht im Beruflichen Gymnasium legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz. Die Schülerinnen und Schüler lernen schon sehr früh, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Der kompetenzorientierte Russischunterricht führt stufenweise zur kommunikativen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler kennen aktuelle politische, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Vorgänge in Russland und der Welt und reflektieren diese kritisch, wobei sie auf ihre Vorkenntnisse aus anderen Fachgebieten zurückgreifen.
Der Russischunterricht trägt den Bedürfnissen aller Lernenden – vom Anfänger bis zum Muttersprachler – durch eine binnendifferenzierte Unterrichtsgestaltung Rechnung. Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Mittel spielt eine zentrale Rolle und stellt dadurch eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicher.
Der Russischunterricht erreicht ein sprachliches Niveau, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre Russischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach und nach Sprachbewusstheit. Sie erwerben Einsichten über Struktur und Gebrauch der russischen Sprache und nutzen diese zusammen mit Kenntnissen über andere Sprachen für eine erfolgreiche schriftliche und mündliche Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung zunehmend Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz.
Bei der Leistungsbeurteilung ist darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen überprüft werden. Die Aufgabenformate umfassen sowohl Reproduktion als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zunehmend eigenständig im Team. Die Arbeitsergebnisse präsentieren und erklären sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern in der Fremdsprache unter Einsatz moderner Medien.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Mit erfolgreichem Abschluss des Beruflichen Gymnasiums wird im Fach Russisch als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreicht.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Prozessbezogene Kompetenzen (FS)

Sprachbewusstheit
Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende sprachliche Mittel des Russischen und vergleichen ausgewählte Phänomene mit ihrer Herkunftssprache und/oder anderen erlernten Sprachen. Sie reflektieren auf der Grundlage des Sprachvergleichs die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sprachen und die Wirkung unterschiedlicher Sprachstrategien in diversen kulturellen und gesellschaftspolitischen Kontexten. Sie nutzen vertraute Ausdrucksmittel des Russischen immer bewusster, setzen dabei kulturell besondere Formen des Sprachgebrauchs, z. B. umgangssprachliche Wendungen, zunehmend sicherer ein und gestalten interkulturelle Kommunikationssituationen weitgehend souverän. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig von eigenen kulturellen Prägungen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und sind in der Lage, verschiedene Kompensationsstrategien anzuwenden.
Sprachlernkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen zunehmend selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr mehrsprachiges Wissen und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel indem sie grundlegende Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Beziehungen zwischen denen von ihnen gelernten Sprachen erkennen und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie vielfältige Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt bzw. medial vermittelt, simuliert oder auch an außerschulischen Lernorten in authentischen Kontexten stattfinden können (zum Beispiel Schüleraustausch). Sie verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und ‑strategien, die sie ebenso wie digitale und analoge Hilfsmittel zunehmend zielgerichtet und selbstständig anwenden. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse alters- und niveauangemessen ein und ziehen daraus Konsequenzen für ihren weiteren Sprachlernprozess.

Eingangsklasse

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

40

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Museumsbesuche
Kino- und Theaterbesuche
WebQuest
Persönlicher oder virtueller Austausch
Vorstellung russischer Autorinnen und Autoren
Erlernen von Gedichten/Liedern
Szenische Darstellungen
Persönliches Portfolio
Übersicht über Grammatikregeln
Zubereitung russischer Spezialitäten
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Funktionale kommunikative Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung. Sie lernen, sich in einfachen und altersgemäßen Alltagssituationen sprachlich zurechtzufinden und üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, das Verstehen und Verfassen einfacher Texte sowie die Sprachmittlung in einfachen, alltäglichen Situationen.

BPE 1.1

Hör-/Hörsehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler verstehen einfache audio- und audiovisuelle Dokumente zu ihnen vertrauten Themen oder Alltagssituationen (z. B. Herkunft, Familie, Schule, Berufswelt), wenn Nebengeräusche das Hören kaum beeinträchtigen, langsam und deutlich gesprochen wird, einfach formulierte Sätze verwendet werden und vertrautes Vokabular benutzt wird. Sie entnehmen diesen, je nach Situation und Arbeitsauftrag, global, selektiv oder im Detail Informationen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Phoneme, morphologische Endungen und Betonungen. Sie verstehen einfache Fragen und Aufforderungen, die sich aus dem Unterrichtsgeschehen ergeben und reagieren entsprechend.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Hör‑/Hörsehdokumente sind weiterhin folgende Aspekte von Bedeutung: Vorhandensein von Divergenzen zwischen Bild und Ton, von Redundanz sowie die Anzahl, Simultanität und Stimmlage der Sprecherinnen und Sprecher.

BPE 1.2

Leseverstehen

Die Schülerinnen und Schüler verstehen einfache und kurze Texte, die sowohl in kyrillischer Schreib- als auch Druckschrift verfasst sind. Es werden verschiedene Textsorten verwendet, die überwiegend authentisch und schülernah sind (z. B. Schilder, Plakate, Kataloge, Anzeigen, Dialoge, Beschreibungen, etc.). Die Texte greifen Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie interkulturelle Aspekte auf. Die Schülerinnen und Schüler erschließen diese Texte sinnerfassend global, selektiv oder im Detail und belegen Aussagen durch Verweise auf entsprechende Textstellen.
Außerdem verstehen sie einfache schriftliche Arbeitsanweisungen in der Fremdsprache und befolgen diese selbstständig. Sie wenden ihr Weltwissen sowie grundlegende Lese- und Worterschließungsstrategien an.
Für den Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: Umfang, Wortschatz und Komplexität der Syntax, Informationsdichte, (fehlende) Redundanzen, kulturspezifische Begriffe und Vertrautheit mit dem Thema und der Textsorte.

BPE 1.3

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die kyrillische Schreibschrift und schreiben Texte korrekt ab. Die Schülerinnen und Schüler verfassen syntaktisch einfache und kurze Texte zu vertrauten Themen, zum Beispiel Dialoge, kurze Notizen und Mitteilungen, auch in digitaler Form. Sie fassen einfachere Texte zusammen. Sie berücksichtigen dabei adressatengerecht textsortenspezifische Merkmale. Sie kennen geeignete (digitale) Hilfsmittel zum Verfassen und Überprüfen eigener Texte.

BPE 1.4

Sprechen

Zusammenhängendes monologisches Sprechen:
Die Schülerinnen und Schüler äußern sich zur eigenen Person und zu ihrem engeren Lebensumfeld. Die Situationen sind dem Alltag entnommen. Sie berichten über Vorhaben, Erlebtes und Abläufe. Sie beschreiben Orte, Personen und Gegenstände mit einfachen sprachlichen Mitteln. Die Schülerinnen und Schüler fassen kurze Texte sprachlich angemessen und sinnvoll zusammen. Sie nehmen gegebenenfalls einen Perspektivwechsel vor. Die Schülerinnen und Schüler stellen Ergebnisse vor. Ihre Äußerungen sind auf die Adressatin oder den Adressaten abgestimmt.

An Gesprächen teilnehmen:
Die Schülerinnen und Schüler tauschen sich in einfacher Weise über die eigene Person, vertraute Themen und Alltagssituationen aus. Sie stellen einfache Fragen und formulieren entsprechende Antworten. Sie tauschen sich über Vorlieben und Abneigungen aus und treffen Verabredungen. Auf die Kontaktaufnahme anderer reagieren sie angemessen und adressatengerecht. Sie wenden zunehmend Russisch als Unterrichtssprache an. Bei Verständnis- und Ausdrucksproblemen halten sie das Gespräch mit einfachen Strategien aufrecht.

BPE 1.5

Sprachmittlung

Die Schülerinnen und Schüler vermitteln in alltäglichen, beruflichen und vertrauten Situationen. Sie übertragen zentrale Inhalte von einfachen und kurzen Texten, Äußerungen und Medienprodukten sinngemäß in die jeweils andere Sprache.

BPE 1.6

Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen elementaren rezeptiven und produktiven Wortschatz. Die Erarbeitung und Anwendung erfolgt überwiegend in konkreten Alltagssituationen. Sie äußern sich zu vertrauten Themen des Alltags und ihres direkten Umfelds zunehmend korrekt.
Die Schülerinnen und Schüler kennen elementare Wortbildungsregeln und Strategien, um sich zusätzlichen Wortschatz zu erschließen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen ihren bereits vorhandenen fremdsprachlichen Wortschatz zur Erschließung neuen Wortmaterials einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Rechtschreibregeln an.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen allmählich Zusammenhänge zwischen Lautung und Schreibung bei neu erworbenen Wörtern (z. B. Akanje, Zischlaute, …)
Die Schülerinnen und Schüler wenden verschiedene Möglichkeiten der Umschreibung (Synonyme, Antonyme) an.
Die Schülerinnen und Schüler wenden erste Verfahren zum Memorieren, Dokumentieren und Strukturieren von Wortschatz angeleitet an (Wortfeld, Wortfamilie, Visualisierung, Mindmap, digitale/analoge Wortschatztrainer).
Die Schülerinnen und Schüler setzen einfache Arbeitsanweisungen auf Russisch um.

BPE 1.7

Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegende Kenntnisse grammatischer Strukturen. Sie setzen diese zunehmend korrekt zur Realisierung ihrer kommunikativen Absichten ein.
Sie benennen und beschreiben Personen, Dinge, Tätigkeiten und formulieren Fragen (Deklination der Substantive, Verneinung, ausgewählte Präpositionen, Adjektive, Adverbien, Grundzahlen, Ordnungszahlen, Fragewörter).
Sie benennen Ort, Zeit und Besitzverhältnisse (häufig gebrauchte Präpositionen und Adverbien, Possessivpronomen, Wochentage, Monate, Uhrzeit).
Sie verneinen Aussagen (нет, не).
Sie formulieren einfache Zusammenhänge (потому что, но, или, и, a, что als Konjunktion).
Sie stellen Sachverhalte und Ereignisse in der Gegenwart dar (regelmäßige и/е-Konjugation, häufig verwendete unregelmäßige Verben – z. B. хотеть).
Sie äußern ihre Vorlieben/Wünsche auf einfache Weise (я люблю…).

BPE 1.8

Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation

Die Schülerinnen und Schüler erlernen die Aussprache und Intonation des Russischen auf Wort‑, Satz- und Textebene und wenden sie im Wesentlichen korrekt an.
Die Aussprache ist im Allgemeinen klar und verständlich genug, um trotz eines Akzents verstanden zu werden.
Sie eignen sich unter Beachtung der grundlegenden Aussprache- und Betonungsregeln die Artikulation der unterschiedlich ausgesprochenen einzelnen Laute und deren Kombination rezeptiv und produktiv durch Nachahmung an. Gleiches gilt für den Sprachrhythmus und die Satzmelodie (Fragen, Aussagesätze, Befehle).
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Regeln zur Vokalreduktion und können ein Wort dann richtig lesen/aussprechen, wenn sie wissen, an welcher Stelle es betont wird.
Sie nutzen angeleitet Hilfsmittel (z. B. digitale Medien, Wörterbücher) zur Festigung und Selbstkorrektur ihrer Aussprache und Intonation.

BPE 2

Interkulturelle kommunikative Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen die Bereitschaft und Fähigkeit, ihnen fremde Werte und Handlungsweisen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Einstellungen in vertrauten Situationen differenziert und unvoreingenommen zu betrachten. Sie erwerben Grundlagen der interkulturellen Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen zunehmend angemessen und respektvoll zu interagieren.


BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen russische Denk- und Handlungsweisen in kulturellen und sozio-ökonomischen Kommunikationssituationen mit der eigenen Lebenswelt und nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahr.

Grundlegende kulturspezifische Konventionen
z. B. Begrüßungsrituale, Telefongespräche, Höflichkeit, Anrede, Gastfreundschaft
Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Alltag und in der Familie
z. B. Leben in der Familie, Tagesablauf, Restaurantbesuch, Tischsitten, gemeinsames Kochen, authentische Belege (z. B. Kassenzettel, Fahrscheine, Eintrittskarten, Fahrpläne)

BPE 3

Text- und Medienkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler gehen zunehmend eigenständig und kritisch mit Texten und Medien um.
Sie verstehen sprachlich und inhaltlich einfache Texte und verfassen unter Anleitung strukturierte und adressatenorientierte Texte, die sich im Rahmen ihres Alltagslebens abspielen. Sie erkennen in Grundzügen kulturelle Eigenheiten, die sie in Ansätzen gewinnbringend in diese Texte einbauen.
Die dabei verwendeten Texte sind mündliche, schriftliche oder visuelle Dokumente, die analog oder digital vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Interessens- und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Als Texte werden alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden.

BPE 3.1

Text- und Medienkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verstehen aufgabengestützt didaktisierte und erste authentische visuelle und auditive Medienbeispiele und fassen diese schriftlich zusammen (z. B. Lückentexte ergänzen, Sätze ordnen, Satzendungen richtig zuordnen, wichtige Informationen entnehmen) und erkennen angeleitet Textsorten anhand von gattungsspezifischen Merkmalen.
Die Schülerinnen und Schüler recherchieren Informationen aus vorgegebenen (digitalen) Quellen und werten ihre Ergebnisse mit Hilfestellung aus bzw. nutzen sie für die eigene Sprachproduktion. Dabei nutzen sie auch Eingabemöglichkeiten der kyrillischen Schrift auf elektronischen Medien.
Diese Kenntnisse nutzen sie zur Erstellung eigener, einfacher Texte. Sie gestalten Texte um, führen sie fort oder geben sie szenisch wieder.
Sie versprachlichen einfache diskontinuierliche Texte (z. B. Bild, Comic), deren Aussagen klar erkennbar sind und deren Thematik vertraut ist.
Für den Schwierigkeitsgrad sind folgende Aspekte von Bedeutung: Umfang, Wortschatz und Komplexität, Informationsdichte, (fehlende) Redundanzen, kulturspezifische Begriffe, Vertrautheit mit dem Thema und der Textsorte, virtuelle Unterstützung, Divergenz von Bild und Ton, Anzahl und Simultanität der Sprecherinnen und Sprecher, Sprechgeschwindigkeit, Stimmlage und Nebengeräusche.

BPE 4

Soziokulturelles Orientierungswissen

Die Schülerinnen und Schüler erwerben ein Orientierungswissen, welches ihnen die Möglichkeit gibt, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im schulischen und außerschulischen Rahmen gelenkt zu bewältigen, indem sie ihr Wissen in vielfältigen kommunikativen Situationen kulturspezifisch angemessen anwenden.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler erwerben landeskundliches Grundwissen in Bezug auf Geografie, Politik, Geschichte, Kultur und Sport.

Geografie Russlands
Städte und Regionen, Flüsse, Seen und Gebirgszüge, angrenzende Staaten und Meere
Wichtige Repräsentanten aus Kultur, Politik, Geschichte und Sport

Aktuelle Ereignisse

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr landeskundliches Wissen in einfachen kommunikativen Situationen angemessen an.

Familienleben und Freunde
z. B. Vorstellung der eigenen Person, Familienmitglieder, Hobbies und Freizeitgestaltung, Tagesablauf, Verabredungen
Telefongespräche
Wohnsituation
Bezeichnung von Wohnräumen und deren Einrichtung
Haus, Wohnung und Datscha, Gärten
Essen und Trinken
Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Lebensmittel, typische russische Speisen und Getränke, russische Gastfreundschaft
Einkaufen
Zahlen und Preise (z. B. für Möbel, Lebensmittel, Kleidung), Einkaufsgespräch
Transport
öffentliche und private Verkehrsmittel, Wegbeschreibung
Schule und Beruf
z. B. Unterricht, Ferien, Urlaub, Alltag deutscher und russischer Jugendlicher, Berufe
Festlichkeiten im Jahresverlauf
z. B. Grußkarten zum Geburtstag u. a. Anlässen

Zeit für Leistungsfeststellung

20

140

160

Jahrgangsstufen 1 und 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

72

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Museumsbesuche
Kino- und Theaterbesuche
WebQuest
Fotostory
Spiele und Rätsel
Vorstellung russischer Persönlichkeiten
Szenische Darstellungen
Vervollständigung des persönlichen Portfolios
Übersicht über Grammatikregeln
Persönlicher oder virtueller Austausch
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 5

Funktionale kommunikative Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur zunehmend selbstständigen Sprachverwendung. Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen zunehmend anspruchsvolle Texte und reagieren in sprachlich komplexeren Alltagssituationen eigenständiger und flexibler. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte zu verschiedenen Themen.

BPE 5.1

Hör- und Hörsehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler verstehen bei gemäßigtem Sprechtempo und bei Verwendung deutlicher Standardsprache zunehmend komplexere Mitteilungen, Gespräche, Diskussionen sowie klar strukturiertes audiovisuelles Material zu vertrauten Themen mit weitgehend bekanntem oder leicht erschließbarem Wortschatz. Sie entnehmen diesen, je nach Situation und Arbeitsauftrag, global, selektiv und im Detail Informationen. Dabei erschließen sie die Bedeutung unbekannter sprachlicher Äußerungen aus dem Kontext.
Sie nutzen weitgehend selbstständig wesentliche Erschließungsstrategien entsprechend der Hör‑/ Hörseh-Absicht (z. B. Hypothesen überprüfen, Schlüsselbegriffe erkennen, Verstehensinseln identifizieren und verknüpfen).
Im Unterrichtsgeschehen reagieren sie angemessen auf Fragen, Bitten und Aufforderungen.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Hör‑/Hörsehdokumente sind folgende Aspekte von Bedeutung: Informationsdichte, Umfang und Komplexität, Vertrautheit mit dem Thema und der Textsorte, (fehlende) Redundanzen, Divergenz von Bild und Ton, Anzahl und Simultanität der Sprecherinnen und Sprecher, visuelle Unterstützung.

BPE 5.2

Leseverstehen

Die Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen zunehmend längere Texte, die gering verschlüsselt in alltagsbezogener Standardsprache verfasst sind. Es werden verschiedene Textsorten verwendet, die überwiegend authentisch und schülernah sind (z. B. Briefe, Anzeigen, Berichte, Beschreibungen, digitale Kurznachrichten, Sachtexte, einfache literarische Texte, Liedtexte etc.). Die Texte greifen Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die Berufswelt sowie interkulturelle Aspekte auf. Sie erschließen diese Texte sinnerfassend global, selektiv oder im Detail. Dabei wenden die Schülerinnen und Schüler grundlegende Wort- und Texterschließungsstrategien sowie analoge und digitale Hilfsmittel zunehmend selbstständig an.
Sie verstehen schriftliche Arbeitsanweisungen in der Fremdsprache und befolgen diese selbstständig.
Für den Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: Umfang, Wortschatz und Komplexität der Syntax, Informationsdichte, (fehlende) Redundanzen, kulturspezifische Begriffe und Vertrautheit mit dem Thema und der Textsorte sowie visuelle Unterstützung.

BPE 5.3

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler verfassen strukturierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen. Sie schreiben über ein reales oder fiktives Erlebnis, fassen umfangreichere Texte zusammen, beschreiben Bilder und Fotos, verfassen strukturierte persönliche Briefe sowie Dialoge, standardisierte Anfragen, stellen Argumente zu einem Problem zusammen und nehmen dazu Stellung.
Dabei gehen sie textsortenadäquat und wirkungs‑, situations- und adressatengerecht vor.
Textsorten können sein: Beschreibungen, Stellungnahmen, Berichte, Zusammenfassungen, informelle Briefe, Formulare, Fragebögen, Schemata, Dialoge, E-Mails, digitale Kurznachrichten.
Die Schülerinnen und Schüler nutzen zunehmend selbstständig geeignete digitale/analoge Hilfsmittel beim Verfassen und Überprüfen eigener Texte.

BPE 5.4

Sprechen

Zusammenhängendes monologisches Sprechen:
Die Schülerinnen und Schüler äußern sich in zusammenhängenden Sätzen klar verständlich und zunehmend flüssig über thematisch vertraute Inhalte. Sie erzählen über reale und erfundene Ereignisse und Erlebnisse, beschreiben und begründen Wunschträume, Ziele, Absichten und Standpunkte, geben die Handlung eines Films oder eines Buches wieder. Die Schülerinnen und Schüler präsentieren hierzu strukturiert und mit Hilfestellung Arbeitsergebnisse, Sachverhalte und Kurzreferate unter Verwendung komplexer werdender sprachlicher Mittel.
Sie wenden grundlegende Vortrags- und Präsentationsstrategien an, um die eigene mündliche Textproduktion adressatengerecht zu planen und vorzutragen.

An Gesprächen teilnehmen:
Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich situationsangemessen und adressatengerecht zunehmend spontan und flexibel an längeren Gesprächen über Alltagssituationen sowie über die eigene Person, ihre persönlichen Interessensgebiete und ihre Zukunftspläne. Sie äußern, vertreten und begründen in Gesprächen Meinungen, drücken Gefühle aus und reagieren mit einfachen sprachlichen Mitteln angemessen auf Gefühlsäußerungen.
Sie verfügen über grundlegende kommunikative Strategien, um mit Verständnis- und Ausdrucksproblemen angemessen umzugehen (z. B. Kompensationsstrategien wie Nachfragen, Gestik und Mimik, Umschreiben, Beispiele geben)

BPE 5.5

Sprachmittlung

Die Schülerinnen und Schüler vermitteln für einen bestimmten Zweck in Alltagssituationen und zu vertrauten Themen zunehmend situations- und adressatengerecht. Sie strukturieren und übertragen zentrale Inhalte von zunehmend komplexeren schriftlichen und mündlichen Texten (Orientierungs- und Beratungsgespräche, Diskussionen, Nachrichten, Zeitungstexte etc.) sinngemäß in die jeweils andere Sprache.
Dabei wenden sie ihr sprachliches, thematisches und interkulturelles Wissen sowie ihr Weltwissen flexibel an.

BPE 5.6

Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen differenzierten rezeptiven und produktiven Wortschatz, um sich zu vertrauten Themen des Alltags und ihres direkten Umfelds sachgerecht und weitgehend korrekt zu äußern.
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende Wortbildungsregeln und Strategien, um sich zusätzlichen Wortschatz zu erschließen (häufige Präfixe und Suffixe).
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren bereits vorhandenen fremdsprachlichen Wortschatz zur Erschließung neuen Wortmaterials ein.
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich selbstständig neuen Wortschatz zu ihren Interessensbereichen (GFS-Themen, Projekte).
Die Schülerinnen und Schüler wenden Rechtschreibregeln zunehmend sicher an.
Die Schülerinnen und Schüler wenden verschiedene Möglichkeiten der Umschreibung (Synonyme, Antonyme, Relativsätze, Beispiele) an.
Die Schülerinnen und Schüler wenden Verfahren zum Memorieren, Dokumentieren und Strukturieren von Wortschatz selbstständig an (Wortfeld, Wortfamilie, Visualisierung, Mindmap, (digitale) Wortschatztrainer).
Die Schülerinnen und Schüler setzen komplexere Arbeitsanweisungen auf Russisch um.

BPE 5.7

Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik

Die Schülerinnen und Schüler erweitern und vertiefen ihr bereits erworbenes Repertoire an grammatischen Strukturen und setzen diese weitgehend korrekt ein, um Sachverhalte mitzuteilen und Interessen auszudrücken. Neben dem Grad der Korrektheit ist entscheidend, auf welchem sprachlichen Niveau die kommunikative Absicht verwirklicht wird.
Sie benennen und beschreiben differenziert Personen, Dinge, Tätigkeiten und Daten (Deklination der Substantive im Singular und Plural, Verneinung, Präpositionen, Adjektive, Adverbien, Grundzahlen, Ordnungszahlen, unbestimmte Zahlwörter).
Sie verneinen Aussagen mithilfe von Negationspronomen und der doppelten Verneinung (z. B. никогда, никто).
Sie formulieren komplexere Zusammenhänge (z. B. когда, если, поэтому, ли, чтобы, который).
Sie stellen Sachverhalte und Ereignisse in der Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft dar.
Sie haben grundlegende Kenntnisse zu beiden Verbalaspekten (unvollendet/vollendet) im Russischen und verwenden den jeweils richtigen Aspekt zur Formulierung von Tätigkeiten.
Sie verwenden reflexive Verben in allen Zeitformen.
Sie verwenden die jeweils richtigen Verben der Fortbewegung (bestimmt/unbestimmt, auch präfigiert).
Sie äußern ihre Meinung (z. B. по моему мнению, я считаю, что, мне (не) нравится больше/меньше).
Sie vergleichen Personen und Sachverhalte (Komparativ- und Superlativformen von Adjektiven und Adverbien, auch unregelmäßige, Vergleiche mit und ohne чем).
Sie formulieren Möglichkeit, Willen oder Verpflichtung sowie Aufforderungen mit den Modaladverbien (z. B. можно, нужно, надо, нельзя, должно) bzw. dem Imperativ.
Sie wandeln direkte in indirekte Rede/Frage (z. B. ли, чтобы) um.
Sie formulieren unpersönliche Sätze.
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende Unterschiede zwischen den Sprachregistern.
Sie erkennen unterschiedliche Partizipien und übersetzen sie richtig.

BPE 5.8

Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Aussprache und Intonation des Russischen auf Wort‑, Satz- und Textebene weitestgehend korrekt an.
Sie beherrschen Aussprache- und Betonungsregeln sowie die Artikulation der unterschiedlichen Laute und deren Kombination rezeptiv und produktiv. Gleiches gilt für den Sprachrhythmus und die Satzmelodie (Fragen, Aussagesätze, Befehle).
Sie nutzen zunehmend selbstständig Hilfsmittel (z. B. digitale Medien, Wörterbücher) zur Festigung und Selbstkorrektur ihrer Aussprache und Intonation.

BPE 6

Interkulturelle kommunikative Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen des russischen Kulturkreises angemessen und respektvoll zu interagieren. Sie erlernen Strategien, um Missverständnisse im interkulturellen Dialog zu vermeiden bzw. zu beheben.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen ihre Alltagswelt mit dem russischen Alltagsleben. Sie erkennen, beschreiben und erklären sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede.

Sprichwörter
Redensarten
Reklame
Vergleich mit deutschen Ausdrücken
Russische Lebenswirklichkeit in authentischen, adaptierten literarischen und diskontinuierlichen Texten
z. B. Lieder, Gedichte, Kurzprosa, Meinungsumfragen, Statistiken, Infografiken
Mögliche Schwerpunkte:
Erwachsenwerden, Freundschaft, Liebe, Identität, die Rolle der Frau in der russischen Gesellschaft, gesellschaftliche Gruppen und Schichten
Berufliche Kommunikation
Anbahnung und Erhaltung beruflicher Kontakte: Businessetikette, Geschäftsbriefe

BPE 7

Text- und Medienkompetenz

Im Bereich der Medienkompetenz wird der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien gefördert. Die Schülerinnen und Schüler verstehen sprachlich und inhaltlich komplexe Texte. Sie analysieren und verfassen zunehmend eigenständig fiktionale und nicht-fiktionale Texte, deuten sie in Ansätzen in ihrem kulturellen Kontext und belegen ihre Deutungshypothesen am Text. Sie verfassen strukturierte Texte zu vertrauten Themen. Sie nutzen zunehmend selbstständig ausgewählte analoge und digitale Medien der Informationsverarbeitung und ‑verbreitung kritisch und reflektieren ihren Gebrauch.

BPE 7.1

Text- und Medienkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verstehen didaktisierte und authentische Texte, fassen diese schriftlich oder mit Hilfestellung mündlich weitgehend selbstständig zusammen.
Sie erkennen gängige Textsorten und Medienformate anhand gattungsspezifischer Merkmale.
Die Schülerinnen und Schüler recherchieren, analysieren, kommentieren und bewerten Informationen aus digitalen/analogen Quellen und nutzen sie für die eigene Sprachproduktion. Dabei nutzen sie auch Eingabemöglichkeiten der kyrillischen Schrift auf elektronischen Medien.
Sie gestalten Texte auch kreativ um, führen sie fort, charakterisieren Figuren oder stellen Situationen szenisch dar.
Sie versprachlichen aufgabengestützt diskontinuierliche Texte (z. B. Bild, Comic, Statistiken, Diagramme), deren Aussagen klar erkennbar sind und deren Thematik vertraut ist.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über verschiedene Hilfsmittel und Techniken zum sprachlichen, medialen und inhaltlichen Verstehen von Texten.
Für den Schwierigkeitsgrad sind folgende Aspekte von Bedeutung: Umfang, Wortschatz und Komplexität, Informationsdichte, (fehlende) Redundanzen, kulturspezifische Begriffe, Vertrautheit mit dem Thema und der Textsorte, virtuelle Unterstützung, Divergenz von Bild und Ton, Anzahl und Simultanität der Sprecherinnen und Sprecher, Sprechgeschwindigkeit, Stimmlage und Nebengeräusche.

BPE 8

Soziokulturelles Orientierungswissen

Das soziokulturelle Orientierungswissen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben vorzubereiten und zu bewältigen.

BPE 8.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben, analysieren und erörtern das russische Bildungssystem im Vergleich mit dem deutschen.

Institutionen des Vorschul‑, Primar- und Sekundarbereichs I und II sowie der Berufsausbildung
Übersicht über den Aufbau des Bildungssystems
Schulleben und Stundentafel
Vergleich des eigenen Schulalltags mit dem der russischen Schülerinnen und Schüler
Studium und Berufswahl
Einblicke in die Hochschulbildung und den russischen Arbeitsmarkt, Formulierung eigener Berufswünsche, Stellenanzeigen, Erstellung eines Lebenslaufs für Bewerbungsunterlagen

BPE 8.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen und erklären die Grundlagen des politischen Systems.

Regierungssitz
Präsident und Duma
Föderale Gliederung

BPE 8.3

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und erörtern historische und aktuelle Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Kultur.

Sowjetunion und heutiges Russland, ausgewählte ethnische, soziale, gesellschaftliche und politische Aspekte
Problematik des Systemwandels und dessen Auswirkungen, Altersarmut, Kluft zwischen Arm und Reich, Jugendkultur, Leben in der Stadt und auf dem Land, ausgewählte staatliche und religiöse Feiertage, Vielvölkerstaat, Migration, Konflikte
Entwicklung der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland
Russlanddeutsche, Russische Spuren in Deutschland, auch in Baden-Württemberg, und deutsche Spuren in Russland

BPE 8.4

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Reiseziele in Russland, analysieren und erörtern ausgewählte Probleme des Tourismus.

Ziele und Motive des Reisens
Reiseverhalten von Deutschen und Russen, Ferienregionen, beliebte Reiseziele
Planung einer Urlaubs- oder Geschäftsreise
Buchung von Hotels, Auswertung von Klimadaten, Auswirkungen des Tourismus
Nachhaltiger Tourismus
Umweltproblematik

BPE 8.5

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und präsentieren Biographien berühmter Persönlichkeiten aus Literatur und Kultur, Wirtschaft und Politik, Wissenschaft und Sport.

Biographien bedeutender Persönlichkeiten
Zaren und weitere historische Persönlichkeiten, Schriftsteller, Künstler, Sportler, Raumfahrer, Wissenschaftler und Politiker

BPE 8.6

Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Verwendung des fachspezifischen Vokabulars in der Fremdsprache profilbezogen an.

Agrarwissenschaftliche Richtung (AG)

  • aktuelle agrarwissenschaftliche und agrarpolitische Fragestellungen
Umwelt, Vergleich der Agrarstruktur Russland-Deutschland
  • ein agrarwissenschaftliches Thema
Getreideanbau, Anbaugebiete, Vertrieb von Agrarprodukten
Biotechnologische Richtung (BTG)

  • aktuelle biotechnologische Fragestellungen
Medikamente, Vitamine, Gentechnik
  • ein biotechnologisches Thema
Kosmetik, Nahrungsergänzung
Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG)

  • aktuelle ernährungswissenschaftliche und ernährungspolitische Fragestellungen
Ernährung und Umwelt
  • ein ernährungswissenschaftliches Thema
Ernährungsgewohnheiten, Diäten
Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Richtung (SGG)

  • aktuelle sozialpädagogische und gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen
Erziehung und Sozialisation im interkulturellen Vergleich, Wertewandel, Allergien und Unverträglichkeiten
  • ein sozial- und gesundheitswissenschaftliches Thema
Geschlechterrollen, Impfungen, Sucht
Technische Richtung (TG)

  • aktuelle technologische Fragestellungen
Automatisierung, Digitalisierung, Design
  • ein technologisches Thema
Bedienungsanleitungen, Computertechnik, Applikationen
Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG)

  • aktuelle volks- und betriebswirtschaftliche Fragestellungen
Industrie, Landwirtschaft, BIP, Inflation, soziale Sicherung, Arbeits- und Wohnungsmarkt, Waren, Dienstleistungen, Werbung
  • ein wirtschaftswissenschaftliches Thema
Geographische Regionen, Bodenschätze, Industriezweige

Zeit für Leistungsfeststellung

36

252

288

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessenen Interpretationen der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reproduktion und Textverstehen. Er umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts von vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus einem begrenzten Gebiet, die im Lehrplan verbindlich vorgegeben und im Unterricht vermittelt worden sind.
Anforderungsbereich II bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorganisation und Analyse. Er umfasst das Erklären, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte mithilfe neuer Fragestellungen und unter Anwendung fach- und sachadäquater Methoden sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene Gegenstände hinsichtlich der Sachzusammenhänge, Verfahren, sprachlichen Mittel und Darstellungsformen.
Anforderungsbereich III bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Werten und Gestalten. Er umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
analysieren
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären
II, III
begründen
Meinungen, Urteile und Positionen mithilfe von Argumenten stützen oder widerlegen
II, III
belegen
eine Aussage durch Verweis auf entsprechende Textstellen nachweisen
I, II
beschreiben
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
I, II
bewerten
unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einer vorgegebenen Problemstellung eine begründete Einschätzung geben
III
charakterisieren
Eigenarten und Besonderheiten von Gegenständen, Personen oder Vorgängen herausarbeiten und deuten
II
erklären
Sachverhalte und Positionen sachbezogen ausführen, verständlich machen
II
erörtern
einen Sachverhalt unter Einbeziehung von Argumenten, Beispielen und Meinungen objektiv betrachten und zu einem (eigenen) Urteil kommen
III
erschließen, verstehen
einen sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
II, III
erzählen, nacherzählen
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes mit narrativer Struktur ausführen
II, III
Informationen entnehmen
explizite und implizite Aussagen eines Textes erfassen
I, II, III
kommentieren
einen Sachverhalt oder eine Fragestellung kritisch beleuchten und seine eigenen Gedanken begründet zum Ausdruck bringen
III
Meinung vertreten
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen, beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
III
nennen, darlegen
zielgerichtetes Zusammentragen von Informationen, ohne diese zu kommentieren
I
(sich) äußern
zu einem Thema sprechen, auch ungeordnet/unvollständig
I, II
(sich) austauschen
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
I, II, III
vergleichen
gemeinsame Aspekte und Unterschiede zwischen Sachverhalten, Standpunkten und Personen benennen
II
versprachlichen
die Aussage von (Schau‑)Bildern, Karikaturen, Bildsequenzen, Comics etc. in angemessener sprachlicher Form wiedergeben
III
wiedergeben
Textinhalte mit eigenen Worten formulieren
I
zuordnen, unterscheiden
einzelne Inhalte einer Kategorie zuweisen
I, II
zusammenfassen
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
I, II
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Russisch der KMK i. d. F. vom 06.06.2013

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 1/2020
Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2014 veröffentlichte Lehrplan im Fach Russisch/Niveau B vom 29. Juli 2014 (Az. 45-6512-240/144) außer Kraft.
Russisch, neu beginnende Fremdsprache
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 1/2020 Reihe I Nr. 39
Band 1 vom 23.7.2020

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