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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021

Katholische Religionslehre

Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Fach Katholische Religionslehre ist nach Art. 7, Absatz 3 GG und nach Artikel 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg „ordentliches Lehrfach“. Als solches leistet es seinen unverzichtbaren Beitrag zur Verwirklichung des in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, indem es versucht, „den Glauben im Dialog mit den Erfahrungen und Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler, mit dem Wissen und den Erkenntnissen der anderen Fächer, mit den gegenwärtigen Fragen der Lebens- und Weltgestaltung und mit den Positionen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen zu erschließen“ (Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 103, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2016 S. 12).
Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt (Schulgesetz § 96 Absatz 2).

Allgemeine Zielsetzungen des Faches
Zu dem in der Landesverfassung Artikel 2, Absatz 1 und im Schulgesetz vorgegebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule trägt der katholische Religionsunterricht dadurch bei, dass er den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur weltanschaulichen Orientierung, zu einer begründeten Glaubensentscheidung und zur verantwortlichen Lebensgestaltung im persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich vermittelt. Maßgebend für den katholischen Religionsunterricht sind der Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“ (1974) und die sich daran anschließenden Veröffentlichungen der deutschen Bischofskonferenz.
„Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) bezeichnet den katholischen Religionsunterricht als konfessionellen Religionsunterricht, „der in ökumenischem Geist erteilt werden muss“. Dem liegt ein Verständnis von Konfessionalität zugrunde, das „eine grundlegende Öffnung zu den anderen christlichen Konfessionen und die hierfür notwendige Dialogbereitschaft“ voraussetzt (Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 56, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1996, S. 76).
Konkret unterstreichen die Bischöfe dies in ihrer jüngsten Schrift „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“ (2016): „Der konfessionelle Religionsunterricht zielt über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit dem christlichen Glauben und anderen Religionen auf die Entwicklung religiöser Orientierungsfähigkeit im persönlichen und gesellschaftlichen Leben. Er verbindet die Frage, was Menschen glauben, mit der Frage, was der oder die Einzelne begründet glauben kann und soll. In der Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsanspruch und der existenziellen, die Lebensgestaltung herausfordernden Bedeutung des christlichen Glaubens können die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen religiösen moralischen Überzeugungen prüfen, gegebenenfalls revidieren und weiterentwickeln. Sie lernen, einen eigenen begründeten Standpunkt einzunehmen und anderen gegenüber zu vertreten. Der Erwerb einer solchen konfessorischen Kompetenz auf der hermeneutischen Grundlage einer bestimmten religiösen Tradition ist ein Qualitätsmerkmal des konfessionellen Religionsunterrichts, das ihn von einem religionskundlichen Unterricht unterscheidet“ (Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 103, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2016, S. 11).

Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft
Schülerinnen und Schüler stehen heute und in Zukunft vor den Herausforderungen einer immer komplexer werdenden Welt. Sie sind konfrontiert mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten, mit ungerechter Ressourcenverteilung und zunehmender Ökonomisierung aller Lebensbereiche, mit den Möglichkeiten und Gefahren einer globalisierten und digitalisierten Welt, mit Problemen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie mit wachsender Pluralisierung und Individualisierung. Um diese Herausforderungen bestehen zu können, sind Schülerinnen und Schüler auf Orientierung angewiesen. Schulische Bildung und Erziehung, an der auch der Religionsunterricht Anteil hat, will ihnen Orientierung anbieten, sie in ihrer Individualität stärken und sie befähigen, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Religion als ein eigener Zugang zur Wirklichkeit
Im Kontext der PISA-Studie verweist der Erziehungswissenschaftler Jürgen Baumert auf vier unterschiedliche Modi der Weltbegegnung, das heißt vier unterschiedliche Zugänge, um Wirklichkeit zu verstehen. Neben dem mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlich-ästhetischen und gesellschaftlich-politischen Zugang bieten Religion und Philosophie eine eigene Art der Welterschließung. Sie stellen Grundfragen des Menschseins, vor allem die nach dem Sinn des Lebens, nach dem Woher, Wozu und Wohin. Keiner dieser vier Modi der Weltbegegnung beziehungsweise Weltaneignung ist verzichtbar, sondern sie ergänzen sich wechselseitig zu einem ganzheitlichen Verständnis von Wirklichkeit. Unter Bezugnahme auf diesen bildungstheoretischen Ansatz formulieren die deutschen Bischöfe: „Religion eröffnet einen eigenen Zugang zur Wirklichkeit, der durch keinen anderen Modus der Welterfahrung ersetzt werden kann“ (Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Die deutschen Bischöfe, Nr. 80, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 16. Februar 2005, S. 7). Religiöse Bildung von Schülerinnen und Schülern ist vor diesem Hintergrund ein unerlässlicher Teil der Allgemeinbildung in einer modernen pluralen Gesellschaft.

Glaubenswissen als lebensbedeutsames Orientierungswissen
Schülerinnen und Schüler werden im Religionsunterricht befähigt, Wirklichkeit in ihrem Bezug auf Transzendenz zu reflektieren. Sie lernen vor dem Hintergrund ihrer je eigenen Erfahrungen nach Gott zu fragen, sich in Bezug auf religiöse Fragestellungen zu positionieren und ethische Entscheidungen auch unter Berücksichtigung des christlichen Menschenbildes zu treffen. Hierzu ist es notwendig, strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu erwerben (Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18 – 23) und um die kulturprägende Wirkung von Religion zu wissen. Schülerinnen und Schüler lernen deshalb im katholischen Religionsunterricht zentrale Inhalte sowie Formen gelebten christlichen Glaubens zu reflektieren und zu verstehen. Sie setzen sich mit Aspekten des Christentums in seinen geschichtlichen und konfessionellen Ausprägungen auseinander. Sie begegnen ebenso anderen Religionen und Weltanschauungen, entdecken deren Geschichte und Traditionen und erkennen, wie Religionen Kulturen und Gesellschaften geprägt haben und prägen.
Dieser Bildungsprozess zielt auf die Identität und Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler und auf gelingendes Zusammenleben in solidarischer Verantwortung. Er ist immer ein Prozess der Selbstbildung, in dem sich personale Freiheit verwirklicht, die in christlicher Deutung ihren unverfügbaren Grund in Gott hat. Deshalb ist der Erwerb von Glaubenswissen nicht Selbstzweck, sondern dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts steht der Mensch, dessen Leben gelingen soll.

Religiöse Bildung als Beitrag zu einer humanen Gesellschaft
Religiöse Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer Humanisierung von Bildung und Gesellschaft. Dieser basiert auf der Tradition des prophetischen Einspruchs, auf den Visionen der Reich-Gottes-Botschaft vom wahren und erfüllten Leben und auf der Zusage der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen. Angesichts der im christlichen Menschenbild verankerten unverfügbaren Würde jedes Menschen hinterfragt der katholische Religionsunterricht Denk- und Handlungsansätze, die diese Würde in Frage stellen, indem sie zum Beispiel den Menschen allein über seine Leistung definieren. Daher weiß sich der katholische Religionsunterricht auch der Inklusion verpflichtet.
Kritisch befragt werden auch Erscheinungsformen missverstandener und missbrauchter Religion. Hier übernimmt der katholische Religionsunterricht wichtige Aufklärungsarbeit. Er trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler einen eigenen Standpunkt gegenüber anderen Menschen und Institutionen begründet vertreten können und bereit werden, Verantwortung für sich und in der Gesellschaft zu übernehmen.
Der katholische Religionsunterricht ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Vergangenheit und die gegenwärtige kulturelle Situation zu verstehen und gewonnene Erkenntnisse in die Zukunftsgestaltung mit einzubringen. Dies gilt insbesondere für den Dialog der Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, der gerade in dem von Heterogenität und Pluralität besonders gekennzeichneten Beruflichen Gymnasium eine große Herausforderung darstellt. Damit verpflichtet sich das Fach Katholische Religionslehre, die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler umfassend und ganzheitlich zu fördern.

Religiöse Bildung im Kontext der Berufsbildung
Der katholische Religionsunterricht fördert die religiöse Bildung der Schülerinnen und Schüler. Er leistet einen integralen, unverzichtbaren Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, ist anschlussfähig an die Bildungspläne der Sekundarstufe I und eröffnet einen qualifizierten Zugang zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums. Darüber hinaus bietet der katholische Religionsunterricht Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ihre Begabungen und Fähigkeiten zu entdecken und berufliche Perspektiven im Kontext eines sinnerfüllten Lebens zu reflektieren. Insbesondere in der Jahrgangsstufe 2 thematisiert der Bildungsplan ganz explizit den Beitrag des Profilfachs sowie philosophischer und christlicher Ethik zur Lösung gegenwärtiger Herausforderungen. Auch durch die profilbezogene Berufsorientierung des Bildungsplans fördert der Religionsunterricht Schülerinnen und Schüler darin, religiöse und weltanschauliche Grundhaltungen in der Lebens- und Arbeitswelt zur Sprache zu bringen und den Herausforderungen einer globalen Wirtschafts- und Arbeitswelt kompetent zu begegnen.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Grundlage des im Bildungsplan verwendeten Kompetenzbegriffs ist die Definition von Eckhard Klieme und Franz Weinert, wie sie die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz verwenden. Dieser Bildungsbegriff definiert Kompetenzen „(…) als die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Kompetenz ist nach diesem Verständnis eine Disposition, die Personen befähigt, bestimmte Arten von Problemen erfolgreich zu lösen, also konkrete Anforderungssituationen eines bestimmten Typs zu bewältigen.“ (Weinert 2001, S. 27 f.). Auch die Kompetenzformulierungen des Bildungsplans spiegeln dies wieder. Bezogen auf die jeweilige Jahrgangsstufe beschreiben sie, was Schülerinnen und Schüler wissen und können sollen. Der Religionsunterricht ist aber auch auf langfristige und nachhaltige Ziele und Fähigkeiten angelegt. Diese beziehen sich u. a. auf die Bildung der Persönlichkeit und den Umgang mit anderen, auf Verfahren der Gewinnung, Vernetzung und Sicherung von Wissen, auf Strategien zur eigenen Planung, Gestaltung und Reflexion von Lernprozessen, auf gestalterische Fähigkeiten sowie die Anwendung erworbenen Wissens und Könnens in Kommunikations- und Handlungssituationen. Auch die Auseinandersetzung mit existentiellen Fragen und lebensrelevanten Themen der Schülerinnen und Schüler behalten ihren zentralen Stellenwert im Religionsunterricht. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, deren Leben gelingen soll. Deshalb spielen zusätzlich zur Förderung kognitiver Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit den Bildungsplaneinheiten auch Formate ganzheitlichen Lernens zur Förderung der affektiven und emotionalen Persönlichkeitsentwicklung eine wichtige Rolle. All das trägt zu Lernprozessen bei, die den Religionsunterricht kennzeichnen und der Förderung einer ganzheitlich verstandenen religiösen Kompetenz als spezifischer Fachkompetenz des Religionsunterrichts dienen.
In diesem Kontext werden die von der Kultusministerkonferenz (KMK) verbindlich vorgegebenen ganzheitlich orientierten prozessbezogenen Kompetenzen zum Erwerb religiöser Bildung relevant. Diese gliedern sich in fünf Kompetenzbereiche:
  • Wahrnehmen und darstellen (religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben)
  • Deuten (religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten)
  • Urteilen (in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen)
  • Kommunizieren (am religiösen und interreligiösen Dialog argumentierend teilnehmen) und
  • Gestalten (religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden).

Diese auf lebenslanges Lernen ausgerichteten Kompetenzen sind nicht an bestimmte Inhalte gebunden, werden aber aufbauend über alle Schuljahre hinweg in Anbindung an inhaltsbezogene Kompetenzen erworben. Neben den in den Bildungsplänen ausgewiesenen Kompetenzen weist der Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium folgende übergeordneten Leitziele aus:
  • Sicherstellung der allgemeinen Studierfähigkeit
  • Erwerb von Kompetenzen an aktuellen Inhalten
  • Vorbereitung auf das Leben in einer sich dynamisch wandelnden pluralistischen und demokratisch verfassten Gesellschaft
  • Förderung des Umgangs mit Heterogenität
  • Stärkung der gesellschaftlichen und beruflichen Integrationsleistung
  • Nachhaltige Nutzung digitaler Medien
  • Bezug zur beruflichen Wirklichkeit als Markenkern des Beruflichen Gymnasiums.


3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die sieben Bereiche dieses Bildungsplans entsprechen dem Bildungsplan der allgemein bildenden Schulen für das Fach Katholische Religionslehre: Mensch, Welt und Verantwortung, Bibel, Gott, Jesus Christus, Kirche, Religion und Weltanschauungen. Der Bildungsplan für die Katholische Religionslehre ist wie die Bildungspläne der anderen Fächer aufgebaut. Er verschränkt in der Eingangsklasse die Bereiche Mensch, Religion und Bibel, in der Jahrgangsstufe 1 Gott und Jesus Christus sowie in der Jahrgangsstufe 2 Welt und Verantwortung und Kirche. Die Aufteilung dieser Bereiche auf drei Schuljahre berücksichtigt in besonderer Weise das Alter, den Entwicklungsstand und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie fachwissenschaftliche Überlegungen. In der Eingangsklasse sind deshalb die für die Oberstufe grundlegenden inhaltsbezogenen Kompetenzen und die dazugehörenden Inhalte verortet. Die sichtbare Verbindung der Bereiche „Gott“ und „Jesus Christus“ in der Jahrgangsstufe 1 sowie „Welt und Verantwortung“ und „Kirche“ in der Jahrgangsstufe 2 intendiert ein Denken in Zusammenhängen, die Vernetzung von Inhalten und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den übergreifenden Zielen und Kompetenzen des Bildungsplans.
Aufbau und inhaltliche Verzahnung der Bereiche über die drei Schuljahre hinweg legen eine Umsetzung der Bildungsplaneinheiten entsprechend der im Bildungsplan ausgewiesenen Reihenfolge nahe. In den Hinweisspalten sind didaktisierende Fragen vorangestellt. Sie nehmen mögliche Fragehaltungen der Schülerinnen und Schüler zur jeweiligen Bildungsplaneinheit in den Blick und sind deshalb offen formuliert. Sie verbinden die Inhalte mit dem Schülerhorizont und dienen daher als Planungsgrundlage für einen kompetenzfördernden Unterricht, z.B. für das Generieren von Anforderungssituationen.
Der katholische Religionsunterricht beteiligt sich an Fächer verbindenden Projekten und nutzt insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten konfessionell-kooperativer Zusammenarbeit. Außerunterrichtliche Angebote, wie Tage der Orientierung, können den Unterricht sinnvoll ergänzen und vernetzen ihn mit der Schulpastoral.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Eingangsklasse

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fächer verbindende Projekte
Konfessionell-kooperative Unterrichtsphasen
Interreligiöse Begegnungen
Außerschulische Lernorte
Experteninterviews
Sakralraumpädagogik
Schulgottesdienste oder andere liturgische Formen
Möglichkeiten diakonischen Handelns
Podcasts, Erklärvideos, Apps und andere mediale Produkte erstellen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Mensch – Religion – Bibel

50

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Kontext religiöser und weltanschaulicher Pluralität methodisch angemessen mit biblischen Texten zu Schöpfung und christlichem Menschenbild auseinander. Sie erfassen das Spezifikum eines religiösen Zugangs zur Wirklichkeit und setzen diesen ins Verhältnis zu anderen Zugängen. Gleichzeitig wird die Ambivalenz von Religion zur Sprache gebracht.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Aspekten ihrer Identität auseinander. Sie analysieren eigene Erfahrungen mit Anderen und mit Religion.

Denkanstöße
z. B. Was macht mich aus? Wer bin ich? Wer will ich sein? Welche Bedeutung hat Religion bzw. Glaube für mich? Wer bin ich vor Gott?
Ich selbst
z. B. Fähigkeiten und Grenzen; Selbstgewissheit und Selbstzweifel; Wünsche, Träume und Ziele; Streben nach Freiheit; Erfolg und Scheitern; Erfahrungen von Glück und Leid; persönliches Engagement; Selbst‑, Fremd- und Idealbild; Entwicklungsphasen; Gewissensentwicklung; Bedürfnisse
Ich und die Anderen
z. B. Mensch als Individuum und Sozialwesen; Ambivalenz von Gemeinschaften; Familie; Freundschaften; Mobbing; Rollen und Dynamiken in Gruppen; Freiheit und Verantwortung
Ich und Religion
z. B. Wahrnehmung und Bedeutung von Religion bzw. Glaube in der eigenen Lebens- und Medienwelt sowie an Wendepunkten menschlichen Lebens; Sakramente; Sinnsuche; religiöse Entwicklung

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben einen religionswissenschaftlichen Zugang zu Religion. Sie nehmen Stellung zu einer Herausforderung des Zusammenlebens in einer religiös vielfältigen Gesellschaft. Sie beurteilen lebensfördernde und lebensfeindliche Wirkungen von Religion.

Denkanstöße
z. B. Was macht Religion aus? Wofür brauchen Menschen Religion? Warum verüben Menschen Gewalt im Namen von Religion? Wie sollen Menschen mit Gläubigen anderer Religionen umgehen?
Religionswissenschaftlicher Zugang zu Religion
z. B. Kernelemente von Religion; substanzieller und funktionaler Begriff von Religion
Herausforderung des Zusammenlebens in einer religiös vielfältigen Gesellschaft
für den Einzelnen und für die Gesellschaft, z. B. religiöse Symbole im öffentlichen Raum; Umgang mit Vorurteilen und diskriminierenden Stereotypen; Angst vor „dem Fremden“; neue bzw. umgewidmete sakrale Bauten; muslimische Gebetszeiten in der Arbeitswelt; Sonn- und Feiertagsruhe
Lebensfördernde Wirkungen von Religion
z. B. Sinnstiftung; Gemeinschaft; Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung; kultureller Reichtum durch Religion etwa in Musik, Literatur, Kunst, Architektur; interreligiöse Zusammenarbeit
Lebensfeindliche Wirkungen von Religion

  • religiöser Fundamentalismus
z. B. in verschiedenen Religionen bei uns und weltweit
  • Gewalt und Machtmissbrauch im Namen von Religion
Ineinander von religiösen, ethnischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Konfliktlagen, z. B. Kreuzzüge, islamistischer Terrorismus, Nahostkonflikt; Formen der Ausnutzung religiöser Macht, z. B. Sekten, Diskriminierung von Frauen, Missbrauch in der Kirche

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Naturwissenschaft und Glaube als unterschiedlichen Zugängen zur Wirklichkeit auseinander.

Denkanstöße
z. B. Warum glauben Menschen noch an die Bibel, wenn die Evolutionstheorie einer Weltschöpfung in sieben Tagen zu widersprechen scheint? Wozu brauchen Menschen Religion, wenn die Wissenschaft vermeintlich alles erklären kann? Wie können biblische Texte verstanden werden?
Naturwissenschaft und Glaube als unterschiedliche Zugänge zur Wirklichkeit

  • naturwissenschaftliche Aussagen zur Entstehung und Entwicklung der Welt
z. B. Urknalltheorie, Evolutionstheorie; Leistungen und Grenzen naturwissenschaftlicher Aussagen
  • Schöpfungstexte (Gen 1 und Gen 2) als Ausdruck von Glaubenserfahrungen
Historisch-kritische Einordnung, z. B. Entstehungszeit und ‑kontext, Verhältnis zu anderen Schöpfungsmythen wie etwa Enuma Elisch; Theologische Erschließung, z. B. Staunen über die Schöpfung
  • Problematik kreationistischen Denkens
z. B. Vermischung der Aussageabsichten religiöser Texte und naturwissenschaftlicher Erklärungen; Probleme beim Festhalten an wortwörtlichen Auslegungen biblischer Schöpfungstexte

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler entfalten Grundzüge des christlichen Menschenbildes. Sie zeigen Konsequenzen des christlichen Menschenbildes für Herausforderungen der Gegenwart auf.

Denkanstöße
z. B. Was sagt die Bibel über den Menschen? Müssen Menschen perfekt sein? Vergibt Gott alle Schuld? Ist Menschenwürde verhandelbar?
Grundzüge des christlichen Menschenbildes

  • der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes
z. B. Der Mensch in Gottes Schöpfungs- und Bundesordnung (Gen 1, Gen 2, Gen 9,1-7), Gottebenbildlichkeit als Grundlage der Gleichheit aller Menschen, Menschenwürde (Gal 3, 28)
  • radikales Bejaht-Sein von Gott
unabhängig von Begabung, Leistung und Aussehen, z. B. Zuwendung Jesu zu sozial Ausgegrenzten und Kranken, Heilungswunder, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit etwa im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1-16); auch nach Verfehlung, z. B. Sündenfall (Gen 3), Kain und Abel (Gen 4), Begegnungsgeschichten Jesu, Barmherziger Vater (Lk 15,11-32), Feindesliebe (Mt 5,38-48)
  • der Mensch in Verantwortung für Lebens- und Weltgestaltung
z. B. Dekalog, prophetische Sozialkritik etwa bei Amos oder Micha, Gottes ausgleichende Gerechtigkeit etwa in der Gerichtsrede (Mt 25)
Konsequenzen des christlichen Menschenbildes für Herausforderungen der Gegenwart
z. B. Verhältnis von Freiheit und Determination; Umgang mit Anfang und Ende menschlichen Lebens; Ambivalenz der Technik; Nutzen und Schaden von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz; Leistungsgesellschaft;
Selbstoptimierungstendenzen; Umgang mit Schuld; Verletzung von Menschenrechten; Rassismus; Ökonomisierung; Wert und Würde menschlicher Arbeit

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Jahrgangsstufe 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fächer verbindende Projekte
Konfessionell-kooperative Unterrichtsphasen
Interreligiöse Begegnungen
Außerschulische Lernorte
Experteninterviews
Sakralraumpädagogik
Schulgottesdienste oder andere liturgische Formen
Möglichkeiten diakonischen Handelns
Podcasts, Erklärvideos, Apps und andere mediale Produkte erstellen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 2

Gott – Jesus Christus

50

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit zentralen Inhalten des christlichen Gottesglaubens sowie mit seinen Infragestellungen auseinander. Sie erläutern das Spannungsverhältnis im Blick auf den Gottesglauben von Juden, Christen und Muslimen. Sie prüfen das provokative Potenzial der Reich-Gottes-Botschaft zur Zeit Jesu und heute.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Glaubenserfahrungen als existenzielle Erfahrungen. Sie prüfen einen theologischen oder philosophischen Begründungsansatz für die Existenz Gottes sowie eine philosophische Bestreitung der Existenz Gottes.

Denkanstöße
z. B. Woran und warum glauben Menschen? Wie kommen die Menschen eigentlich auf Gott? Ist Gott eine Erfindung des Menschen? Was heißt überhaupt glauben? Wie ist der Glaube an Gott mit der Vernunft vereinbar?
Glaubenserfahrungen als existenzielle Erfahrungen
z. B. Erfahrungen in der eigenen Biographie, in biographischen Zeugnissen; in Musik, Bildender Kunst, Literatur, Medien und spirituellen Texten
Theologischer oder philosophischer Begründungansatz für die Existenz Gottes
Versuch, den Glauben an Gott vor der Vernunft zu begründen, z. B. ontologische Argumente (Anselm von Canterbury), kosmologische und teleologische Argumente (Thomas von Aquin), moralische Argumente (Immanuel Kant), pragmatische Argumente (Blaise Pascal), transzendentale Argumente (Karl Rahner), auf ein ewiges absolutes Bewusstsein rekurrierende Argumente (Robert Spaemann)
Philosophische Bestreitung der Existenz Gottes
z. B. Gott als Projektion (Ludwig Feuerbach), Gott als Opium des Volkes (Karl Marx), Gott als bloße Funktion des Gehirns

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern an zwei Bibeltexten Erfahrungen mit dem personalen Gott im Alten und Neuen Testament. Sie arbeiten das Spannungsverhältnis zwischen bildhafter Gottesrede und Bilderverbot heraus. Sie setzen sich mit der Einheit Gottes in Judentum, Christentum und Islam auseinander.

Denkanstöße
z. B. Welche Bilder haben Menschen von Gott und wovon werden diese beeinflusst? Dürfen sich Menschen überhaupt ein Bild von Gott machen? Wie erfahren Menschen Gott in der Bibel? Was unterscheidet den Glauben an eine „höhere Macht“ vom Glauben an den christlichen Gott? Steht die Trinität im Widerspruch zur Einheit Gottes, wie sie Juden und Muslime glauben?
Erfahrungen mit dem personalen Gott im Alten und Neuen Testament
z. B. Selbstoffenbarung Gottes als JHWH (Ex 3,13-15), Gott als Befreier (Ex; Gal 5,1-12), Gott ist Liebe (1 Joh 4,7-21), Gott ist Barmherzigkeit (Mt 9,13), Gott richtet (Mt 25,31-46), Gott wird Mensch (Joh 1,14), Vater unser (Mt 6,7-15), Gott als Schöpfer (Gen 1-2)
Spannungsverhältnis zwischen bildhafter Gottesrede und Bilderverbot
z. B. Notwendigkeit von Gottesbildern; Ausdrucksformen der Unverfügbarkeit Gottes etwa im Bilderverbot (Ex 33,20-23, 1 Kön 19,9-13a); Bilderverbot in Judentum und Islam; Gottesbilder in Medien, Werbung und Kunst; Schwierigkeiten, Gott in Sprache zu fassen
Einheit Gottes in Judentum, Christentum und Islam
z. B. „Höre, Israel! Jahwe, unser Gott, Jahwe ist einzig“ (Dtn 6,4), Jahwe (Ex 3,14), Gottes Ewigkeit und Einzigkeit (Jes 44,6-8), Gott ist „der Eine“ (Röm 3,30, 1 Tim 2,5; Gal 3,20); „Unser und euer Gott ist einer“ (Sure 29:46), „Er ist Gott, ein Einziger“ (Sure 112,1); Monotheismus in den Theologien der abrahamitischen Religionen; Anfragen an das christliche trinitarische Gottesbild aus Judentum und Islam; universaler Heilswille Gottes (Lumen Gentium 16); „Strahl jener Wahrheit, die alle Menschen erleuchtet“ (Nostra Aetate 2); Jerusalem als Schmelztiegel dreier Weltreligionen

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Situationen, in denen die Theodizeefrage aufbricht. Sie entfalten einen theologischen Antwortversuch auf die Theodizeefrage. Sie setzen sich mit dem Umgang mit Leid und Leidenden auseinander.

Denkanstöße
z. B. Warum gibt es Leid, wenn Gott allmächtig und gütig ist? Wie können Menschen mit Leid und Leidenden umgehen? Hilft Gott, wenn Menschen beten?
Situationen, in denen die Theodizeefrage aufbricht
Erfahrungen mit Leid und Leidenden, z. B. lebensbiographische Ereignisse, Krankheit und Tod, Flucht und Vertreibung, Krieg, Naturkatastrophen; in Medien, Musik, Bildender Kunst, Literatur
Theologischer Antwortversuch auf die Theodizeefrage
z. B. Inpflichtnahme Gottes
(Klagepsalmen); Deutung von Leid als Strafe oder Prüfung (Hiob); Mitleiden Gottes in Jesus Christus; Gisbert Greshake, Hansjürgen Verweyen, Johann Baptist Metz, Dorothee Sölle
Umgang mit Leid und Leidenden
individuell und gesellschaftlich, z. B. Trauer; Verzweiflung; Depression; Suizid; Annahme; Trostspenden; auf Leidende zugehen; Begleitung Trauernder; Krankenhausseelsorge; Klage- und Bittgebete; Bestattungsrituale; Krankensalbung; Einsatz gegen strukturelles Leid; Sterbebegleitung im Unterschied zu Sterbehilfe; Hospizarbeit

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler entfalten anhand eines Gleichnisses und einer Begegnungsgeschichte oder eines Heilungswunders die Reich-Gottes-Botschaft Jesu.
Sie setzen sich mit dem provokativen, prophetischen Potenzial der Reich-Gottes-Botschaft zur Zeit Jesu auseinander. Sie zeigen Konsequenzen aus dem provokativen, prophetischen Potenzial der Reich-Gottes-Botschaft Jesu für heute auf.

Denkanstöße
z. B. Was ist das Besondere an Jesus? Welchen Gott verkündet er? Was fordert Jesus von den Menschen und was spricht er ihnen zu? Warum musste er so qualvoll sterben?
Reich-Gottes-Botschaft Jesu

  • Gleichnis
z. B. Arbeiter im Weinberg (Mt 20,1-16), Barmherziger Samariter (Lk 10,25-37), Barmherziger Vater (Lk 15,11-32), vom Sämann und Senfkorn (Mk 4,1-32), vom Schatz im Acker und von der Perle (Mt 13,44-46), von den Talenten (Mt 25,14-30)
  • Begegnungsgeschichte oder Heilungswunder
z. B. Jesus und die Sünderin (Lk 7,36-50), Maria und Martha (Lk 10,38-42); Heilung eines Aussätzigen (Mk 1,40-45), Heilung eines Blinden bei Jericho (Mk 10,46-52)
Provokatives, prophetisches Potenzial der Reich-Gottes-Botschaft zur Zeit Jesu

  • Jesus provoziert und durchbricht gesellschaftliche und religiöse Erwartungen
z. B. Umgang mit Frauen (Lk 8,1-3), Sündenvergebungen (Lk 19,1-10, Joh 8,1-11), Umgang mit dem Gesetz (Mt 5,17-48, Mt 22,34-40), Tempelreinigung (Mt 21,12-17), Feindesliebe (Lk 10,25-37), Vollmachtsanspruch (Mk 15,22-39, Lk 11,20)
  • Jesus bleibt bis in den Tod seiner Botschaft und seiner Beziehung zum Vater treu
religiöse und politische Gründe für den Tod Jesu;
Passion und Kreuzigung (Mt 26-27par);
Jesu Verhältnis zum Vater, z. B. Vater unser (Mt 6,7-15), Jesus in Getsemani (Mt 26,36-46)
Provokatives, prophetisches Potenzial der Reich-Gottes-Botschaft Jesu für heute
Jesu Botschaft provoziert auch heute und fordert zur Nachfolge und Umkehr auf, z. B. Entfeindungsliebe, konsequente Menschlichkeit, Einsatz für Gerechtigkeit, Kritik an den Herrschenden, Infragestellung religiöser Autoritäten, Gottvertrauen; Lebensgestaltung exemplarischer Christen; besondere Formen der Nachfolge etwa Ordenswesen, Priestertum; Christsein im Alltag; Jesusbilder in Kunst und Medien

BPE 2.5

Die Schülerinnen und Schüler formulieren Vorstellungen über ein Leben nach dem Tod. Sie erklären ein biblisches Zeugnis der Auferstehung und seine theologische Deutung.

Denkanstöße
z. B. Wie stellen sich Menschen ein Leben nach dem Tod vor? Gibt es eine Hölle oder kommen alle Menschen „in den Himmel“? Welche Bedeutung für das Leben von Menschen hat der Glaube an die Auferstehung (Jesu)?
Vorstellungen über ein Leben nach dem Tod
Jenseitsvorstellungen in der populären Kultur und in anderen Religionen, z. B. „Mit dem Tod ist alles aus“, Wiedergeburt, Himmel und Hölle, Gerichtsvorstellungen, Auferstehung – Auferweckung, Unsterblichkeit der Seele, Nirwana
Biblisches Zeugnis der Auferstehung Jesu und seine theologische Deutung
Grundlagen in der Bibel, z. B. Begegnung mit dem Auferstandenen (1 Kor15; Lk 24,13-35, Joh 20,11-18), Streit um das leere Grab (Lk 24, 1-12, Joh 20, 1-10); Bedeutung der Auferstehung des Leibes im Unterschied zur Unsterblichkeit der Seele; Relevanz für das eigene Leben etwa in neuem Mut zum Leben, Hoffnung über den Tod hinaus, Einsatz für ein menschenwürdiges Leben vor dem Tod

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Jahrgangsstufe 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

16

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fächer verbindende Projekte
Konfessionell-kooperative Unterrichtsphasen
Interreligiöse Begegnungen
Außerschulische Lernorte
Experteninterviews
Sakralraumpädagogik
Schulgottesdienste oder andere liturgische Formen
Möglichkeiten diakonischen Handelns
Podcasts, Erklärvideos, Apps und andere mediale Produkte erstellen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 3

Welt und Verantwortung – Kirche

40

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit aktuellen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen auseinander und entwickeln interreligiös und interdisziplinär verantwortbare Perspektiven für eine gerechte und menschenwürdige Zukunft. Sie beurteilen das Engagement der Kirche und der Religionen für eine verantwortbare Zukunft.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit angesichts einer Herausforderung der Gegenwart. Sie wenden die Prinzipien der katholischen Soziallehre auf diese Herausforderung an. Sie zeigen Konsequenzen der vorrangigen Option für die Benachteiligten für diese Herausforderung auf.

Denkanstöße
z. B. Was erleben Menschen als ungerecht oder gerecht? Warum engagieren sich Christen für Gerechtigkeit? Woran orientieren sie sich dabei?
Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit angesichts von Herausforderungen der Gegenwart
z. B. aktuelle Probleme im Zusammenhang mit Klimawandel, Flucht und Migration, demographischem Wandel, sozialer Schere, Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung, Biotechnologie, Globalisierung
Prinzipien der katholischen Soziallehre angesichts der Herausforderung der Gegenwart: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit, Teilhabe
Sozialverkündigung der Kirche, z. B. Laudato si’, Rerum novarum, Gaudium et spes, Caritas in veritate, Sozialworte der Kirchen; Die Prinzipien der katholischen Soziallehre als Entfaltung des christlichen Menschenbildes und der Reich-Gottes-Botschaft Jesu; vgl BPE 1 und 2
Vorrangige Option für die Benachteiligten
z. B. Befreiungstheologie; Laudato si’; Exoduserfahrung (Ex 3), Prophet Amos, Marias Lobgesang (Lk 1,46-55), Seligpreisungen (Lk 6,20-36), Weltgericht (Mt 25,31-46), Arbeiter im Weinberg (Mt 20,1-16)

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern an einem Beispiel kirchliches Engagement angesichts von Herausforderungen der Gegenwart. Sie entfalten die Wesenselemente von Kirche. Sie beurteilen an einem Beispiel die Wirklichkeit der Kirche unter dem Anspruch Jesu.

Denkanstöße
z. B. Wo nehme ich Kirche und ihr Engagement wahr? Warum bezieht Kirche zu politischen Fragen Stellung? Wie wird Kirche glaubwürdiger? Wodurch wird Kirche einladend?
Kirchliches Engagement angesichts von Herausforderungen der Gegenwart
z. B. Caritas, Diakonie, Missio, Misereor, Adveniat, Sternsinger, Brot für die Welt, 72-Stunden-Aktion, Projektpartnerschaften, Angebot von Freiwilligendiensten bei kirchlichen Trägern
Wesenselemente von Kirche:
Martyria, Leiturgia, Diakonia, Koinonia
Kirchliche Dokumente, z. B. Gaudium et spes, Lumen gentium, Laudato si’; Frühe Kirche, z. B. Pfingstereignis (Apg 2,1-13), Erste Bekehrungen (Apg 2,37-42), Urchristliche Gemeinde (1 Kor 12,12-31), Gütergemeinschaft der Urgemeinde (Apg 4,32–37), Das Leben der jungen Gemeinde (Apg 2,43-47)
Wirklichkeit der Kirche unter dem Anspruch Jesu
z. B. Klerus und Laien; Missbrauch und Prävention; Umgang mit Reichtum und Armut in der Kirche; gleiche Rechte für Frauen und Männer in der Kirche; Glaubensgemeinschaft und Institution; Kirche als Arbeitgeber; prophetische Kirche; Kirche als Kontrastgesellschaft; Ökumene; Taizé; Jugendkirchen; kirchliche Jugendarbeit; Diözesane Leitlinien; vgl. BPE 2

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler stellen Religion als eigenen Zugang zur Wirklichkeit und zum Menschsein dar. Sie vergleichen das christliche Menschenbild mit einem Aspekt des Menschenbildes einer weiteren Weltreligion. Sie setzen sich mit dem Wahrheitsanspruch in Weltreligionen aus katholischer Perspektive auseinander. Sie erläutern Möglichkeiten interreligiösen Engagements für eine lebenswerte Zukunft.

Denkanstöße
z. B. Was halten Menschen für wirklich? Wie denken andere Religionen über den Menschen? Wie positioniert sich das Christentum zu anderen Religionen? Wie kann ein Miteinander mit den Angehörigen einer anderen Religion gelingen?
Religion als eigener Zugang zur Wirklichkeit und zum Menschsein
religiöse Erfahrung und ihre Ausdrucksformen, z. B. in Sprache, Musik, Kunst, Symbolen, Werbung; Modi der Weltbegegnung; vgl. BPE 1
Christliches Menschenbild im Vergleich mit einem Aspekt des Menschenbildes einer weiteren Weltreligion
z. B. Freiheit und Determinismus, Menschenwürde, Verhältnis von Mann und Frau, Sünde und Schuld, Erlösungsbedürftigkeit und Selbsterlösung; vgl. BPE 1
Wahrheitsanspruch in Weltreligionen aus katholischer Perspektive
z. B. Nostra aetate, verschiedene religionstheologische Modelle (Exklusivismus, Inklusivismus, Pluralismus), komparative Theologie, Toleranz und Anerkennung; Kriterien eines gelingenden Dialogs (face to face) und gemeinsamen Handelns (side by side)
(Päpstlicher Rat für den interreligiösen Dialog)
Möglichkeiten interreligiösen Engagements für eine lebenswerte Zukunft
z. B. interreligiöse Kooperationen und Projekte vor Ort, Weltethos, Weltgebetstreffen, Handreichung „Religiöse Feiern im multireligiösen Kontext der Schule“

BPE 3.4

Die Schülerinnen und Schüler skizzieren eine Herausforderung der Gegenwart an einem Beispiel mit Bezug zum Profilfach. Sie erläutern den Beitrag des Profilfachs, den Beitrag christlicher Ethik und den Beitrag philosophischer Ethik zur Lösung der Herausforderung. Sie analysieren das Verhältnis von fachwissenschaftlichem Beitrag des Profilfachs, christlicher Ethik und philosophischer Ethik. Sie zeigen Konsequenzen für individuelles und gesellschaftliches Handeln hinsichtlich der Herausforderung mit Bezug zum Profilfach auf.

Denkanstöße
z. B. Was trägt mein Profilfach zur Lösung aktueller Herausforderungen bei? Warum braucht es Ethik zur Bewältigung aktueller Probleme? Wie kann ich in meinem zukünftigen Beruf zur Lösung gegenwärtiger Herausforderungen beitragen?
Herausforderung der Gegenwart mit Bezug zum Profilfach
z. B. Homo oeconomicus, Transhumanismus, künstliche Intelligenz, genetische Optimierung, Leben im Alter, Leben mit Krankheit, ökologische Herausforderungen
Beitrag des Profilfachs zur Lösung der Herausforderung
z. B. Wirtschaftswissenschaften: Mikrokredite; Klimaforschung: CO2-Bilanzen; Informatik: künstliche Intelligenz; Biotechnologie: Medikamente; Landwirtschaft und Umweltschutz; Ernährung; altersgerechte Lebensformen
Beitrag christlicher Ethik zur Lösung der Herausforderung
z. B. Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung, Hoffnungs- und Sinnpotenzial, Menschenwürde, Begrenztheit des Lebens; vgl. BPE 1
Beitrag philosophischer Ethik zur Lösung der Herausforderung
z. B. Utilitarismus, Deontologie, Kommunitarismus, Tugendethik, Vertragstheorie; Gesinnungs- und Verantwortungsethik
Verhältnis von fachwissenschaftlichem Beitrag des Profilfachs, christlicher Ethik und philosophischer Ethik
Reflexion der jeweiligen methodischen Grenzen, z. B. Grenzen des Machbarkeitsdenkens, Technikfolgenabschätzung, Autonome Moral im christlichen Kontext; Problematisierung von Grenzüberschreitungen; Notwendigkeit von Dialogbereitschaft, z. B. Kommunikationsregeln, Perspektivenwechsel
Konsequenzen für individuelles und gesellschaftliches Handeln hinsichtlich der Herausforderung
z. B. Studienfach- und Arbeitsplatzwahl, Freizeitgestaltung, Urlaub, Lebensstil, Konsumverhalten, bürgerschaftliches Engagement, Ehrenämter, Gesetzgebung, unternehmerische Entscheidungen; Reflexion über eigene Möglichkeiten; Gefahr der individuellen Überforderung

Zeit für Leistungsfeststellung

8

56

64

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Zusammenfassung von Texten, die Beschreibung von Materialien und die Wiedergabe von Sachverhalten unter Anwendung bekannter bzw. eingeübter Methoden und Arbeitstechniken.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf neue Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst die selbstständige systematische Reflexion und das Entwickeln von Problemlösungen, um zu eigenständigen Deutungen, Wertungen, Begründungen, Urteilen und Handlungsoptionen sowie zu kreativen Gestaltungs- und Ausdrucksformen zu gelangen.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
analysieren
unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen
II
anwenden
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
II
aufzeigen
den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen
I
begründen
Aussagen durch Argumente stützen
II
belegen
Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen
II
benennen, nennen
ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben
I
beschreiben
die Merkmale eines Bildes oder eines anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern
I
beurteilen, bewerten
zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)
III
darstellen
den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen
I
eine Erwiderung formulieren aus Sicht von …, Stellung nehmen aus der Sicht von …
eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben
III
einen begründeten Standpunkt einnehmen
zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)
III
einordnen
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position einer Verfasserin oder eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen
II
entfalten
einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen
II
entwerfen
sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinander setzen
III
erklären, erläutern
einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen
II
erörtern
die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente formulieren, nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)
III
formulieren
den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen
I
gestalten
sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinandersetzen
III
herausarbeiten
aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen
II
in Beziehung setzen
Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen
II
interpretieren
einen Text oder ein anderes Material (z. B. Bild, Karikatur, Tondokument, Film) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen
III
Konsequenzen aufzeigen
Schlussfolgerungen ziehen; Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u.a. entfalten
III
nachweisen
Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen
II
Perspektiven entwickeln
Schlussfolgerungen ziehen; Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u.a. entfalten
III
prüfen
eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen
III
sich auseinandersetzen mit
ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln
III
skizzieren
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken
I
Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)
III
überprüfen
eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen
III
untersuchen
unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen
II
vergleichen
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen
II
wiedergeben
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken
I
zuordnen
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position einer Verfasserin oder eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen
II
zusammenfassen
die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert darlegen
I
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre der KMK i. d. F. vom 16.11.2006

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 1/2020
Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 3/2008 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 08. August 2008 (Az. 45-6512.240/117) außer Kraft.

Katholische Religionslehre
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 1/2020 Reihe I Nr. 39
Band 1 vom 23.07.2020

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