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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021

Bildende Kunst

Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Kunstunterricht an Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise. Dazu gehören die erprobende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Werke und künstlerischer Tätigkeit ebenso wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen künstlerischen Ausdrucks.
Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in den Bereichen Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein fundamentaler Bildungsauftrag, um den Schülerinnen und Schülern eine ganzheitliche Bildung und persönliche Entwicklung zu ermöglichen und sie auf die im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft vorzubereiten.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, ermöglicht die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und einer ästhetisch-explorativen Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu reflektieren, zu präsentieren und in Bezug zu Kunstwerken zu setzen. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten vertieft und weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Somit fördert das Fach Bildende Kunst am Beruflichen Gymnasium in besonderer Weise die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Die Schülerinnen und Schüler lernen, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen. Kunstunterricht vermittelt außerdem Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein.
Bei der Erstellung des Bildungsplans „Bildende Kunst“ wurde unter der Berücksichtigung der EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen für das Fach Bildende Kunst, KMK Beschluss vom 1.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005) auf die grundlegenden Aufgabenfelder des Faches und des zu erwartenden Bildungshorizonts der Abiturprüfung impliziert Rücksicht genommen.

3. Ergänzende fachliche Hinweise
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne alle primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst und der gestalteten Umwelt. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und produktive Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:
  • Bild: Werkbetrachtung

Wahlbereiche:
  • Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
  • Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art

Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar; die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Innerhalb des dreijährigen Oberstufenunterrichts im Fach Bildende Kunst ist durch differenzierende Fragestellungen auf ein steigendes Anforderungs- und Abstraktionsniveau zu achten. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen einen höheren Reflexionsanteil aufweisen als die Eingangsklasse. Sie sind durch Einfordern einer fundierten Fachsprache sowie durch Fördern eigenständigen Handelns gekennzeichnet. In der Eingangsklasse können sehr unterschiedliche Lernarrangements und kunstpädagogische Freiräume zum kreativen, selbstständigen und vernetzten Denken genutzt werden.
Für die Leistungsmessung können neben eigenen praktischen Arbeiten, Präsentationen und Klausuren herangezogen werden. Kriterien wie Originalität, Eigenständigkeit, zielgerichteter Arbeitsprozess und Dokumentation können in die Bewertung einfließen.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

* In der Eingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sind je zwei der BPE 2 – 12 zu unterrichten, von den drei Bereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ werden mindestens zwei bearbeitet. Die BPE 1 ist in die ausgewählten Wahlbereiche einzubinden.

Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

56

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Ausstellungen konzipieren und durchführen
Eine Installation im öffentlichen Raum erstellen
fächerübergreifender Unterricht mit dem Unterrichtsfach Musik, Synästhesie, W. Kandinsky
Kooperationspartner aus dem Kulturleben
Lernzirkel, Stationenlernen
Präsentation und Reflektion eigener Werke
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Bild: Werkbetrachtung

32

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Künstlerinnen und Künstlern und deren Kunstwerken auseinander.
Durch das Betrachten und Diskutieren über Kunst erweitern und vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit.
Sie entwickeln die Fähigkeit, Kunstwerke und Phänomene der gestalteten Umwelt auf sich wirken zu lassen, zu beschreiben, inhaltlich und formal zu analysieren und zu interpretieren. Ihr Basiswissen zur historischen und stilistischen Einordnung wird durch spezifisches Fachwissen erweitert.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schülern beschreiben, analysieren, interpretieren und vergleichen Kunstwerke.
Sie erkennen unterschiedliche künstlerische Techniken und Gestaltungsweisen und beurteilen deren Einfluss auf Ausdruck und Wirkung.
Sie begreifen die Bedeutung von Kunstwerken im kunsthistorischen Zusammenhang.

Bestandsaufnahme und Beschreibung
Feststellung der Werkdaten
Beschreibung in einer dem Werk angemessenen Ordnung
Analyse ausgewählter Gestaltungsmittel:
Material und Herstellungstechnik
Einsatz und Einfluss auf die Wirkung des Werkes
malerische, plastische, multimediale,
traditionell-handwerkliche und technologisch-mediale Werkzeuge
Verfahren und Konstruktion
grafische, malerische und druckgrafische Techniken, plastische Fertigungsverfahren (additiv/subtraktiv, Guss), Bauweisen, Produktionsprozesse, Aktionen
Struktur, Farbe, Licht, Oberfläche
Linienführung, grafische Strukturen
Malduktus und ‑konzept (impressionistisch, expressionistisch etc.)
Farbeinsatz (Farbauftrag, Malweise, Farberscheinung), Farbenlehre, Farbenkontraste, Farbenwirkung
Lichtführung
Rauheit, Glätte, Glanz etc.
Formen, Formcharakter
geometrisch, organisch, frei
Größen, Volumen
gegenständlich, abstrahiert, abstrakt, ungegenständlich
Räumlichkeit und Plastizität
Größenunterschiede, Überschneidung, räumliche Schichtung, Perspektiven (Fluchtpunkt‑, Luft‑, Farbperspektive)
Baukörper
Präsentationsort, Aktionsraum
Komposition
Format, Proportion, Layout
Organisation der Zeichen im Werk
Beziehung der Elemente zueinander, Figur-Grund-Verhältnis
Blickführung, Bildausschnitte
Werkinterpretation:
Wirkung und Bedeutung gestalterischer Mittel
  • Deutungsausrichtungen
Absicht des Künstlers/der Künstlerin
Werkimmanente Deutung
Biografische Deutung
Kunstsoziologische und/oder ‑psychologische Ansätze
Bedeutung in der Zeit der Entstehung und der Gegenwart
ikonografischer und motivgeschichtlicher Zusammenhang
Werkaussage
eigene Stellungnahme mit Begründung
  • Kunstgeschichtliche Einordnung von Werken
europäische Kunstepochen und ‑strömungen globale Einflüsse
epochenbezogene Hintergründe zu Künstlerinnen und Künstlern
Stilmerkmale
Ismen und deren Auflösung, Metakunst
Werk als Zeitdokument

BPE 2*

Fläche: Grafik

18

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit grafischen Ausdrucksmitteln in Kunstwerken auseinander und analysieren diese bezüglich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen. Dieses Wissen bringen sie aussagekräftig in eigene Werke ein.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler erschließen, reflektieren und beurteilen die Wirkung von grafischen Elementen und begreifen kunsthistorische Zusammenhänge. Sie erproben Techniken der Zeichnung und Druckgrafik und setzen die erworbenen Fähigkeiten in eigenen Werken um.

Techniken
gebundene, freie, experimentelle Vorgehensweisen, z. B. großformatiges, rhythmisches Zeichnen
analoge/digitale Mischtechniken
Materialien
Bleistift, Kohle, Kreide, Feder/Tusche, Pinsel, Buntstift, Filzstift, Kugelschreiber
Grafische Elemente und deren Ausdrucksmöglichkeiten
Punkt, Linie, Fläche
Struktur, Schraffur, Textur, Muster
Hell-Dunkel-Abstufung
Komposition
Ornament, Symbol
Entwurfsprozess und Umsetzung
Entwurf, Ideenskizze, Studie, Sachzeichnung, Bilderzählung, Graphic Novel, Illustration, Urban Sketching
Druckgrafik
Tief‑, Hoch‑, Flach- und Durchdruck
  • experimentelle Druckverfahren
Materialdruck, Monotypie
Schrift
Schriftgrafik, Schriftzeichen, Schriftzüge
Kalligrafie
typografische Ausdrucksmöglichkeiten

BPE 3*

Fläche: Malerei

18

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bildwerke der Malerei hinsichtlich künstlerischer, technischer und inhaltlicher Gesichtspunkte. Sie entwickeln vertiefte Kenntnisse über Malerei und setzen diese in ihren Werken um.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich bildnerische Kenntnisse über Farbe und entwickeln vertiefte Fertigkeiten im Bereich der Malerei. In eigenen Werken wenden sie diese gezielt oder experimentell an. In diesem Zusammenhang werden bildnerische Mittel und ihre Wirkung reflektiert.

Farbenlehre
Farbordnung, ‑mischung, ‑sättigung, ‑kontraste, Farbwirkung, Farbsymbolik
Techniken
Farbauftrag (deckend, lasierend, pastos)
Mischtechniken
Materialien
Tempera, Acryl, Aquarell, Ölfarbe
Pigmente, Farbstoffe, Bindemittel
Bildträger
Werkzeuge
Einsatz bildnerischer Mittel und Bildwirkung
Duktus
Kontraste
Komposition
Motivwahl
Darstellungsweisen
Bildgattung
Malkonzepte: naturalistisch, gegenständlich/ungegenständlich, abstrahiert, abstrakt, konstruiert, malerisch

BPE 4*

Fläche: Fotografie

18

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Ausdrucksmöglichkeiten, Wirkungsweisen und verschiedenen Genres von Fotografie als künstlerischer Technik auseinander.
Durch das Experimentieren mit Bildern und Techniken erleben sie differenzierte Ausdrucksweisen der Fotografie und setzen ihre Erfahrungen in eigenen Werken um.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit künstlerischer Fotografie und Alltagsfotografie auseinander. Sie entwickeln konzeptionelle Bildserien und setzen Bildideen handwerklich und gestalterisch um.

Grundlagen
analoge/digitale Fotografie
Blende, Belichtungszeit, Brennweite, Weißabgleich, ISO-Wert
Bildgestaltung
Bildformat, Bildkomposition, Bildausschnitt, Perspektive, Aufnahmestandort, Beleuchtung, Schärfentiefe, Bewegungsunschärfe
Bildbearbeitung
Dateiformate, Tonwertkorrektur, Farbwerte, Retusche, Freistellung, Fotomontage
Genres
Mode‑, Landschafts‑, (Selbst‑) Portrait‑, Stillleben‑, Architektur‑, Werbe‑, Propaganda‑, Dokumentarfotografie
Medienrecht
Urheberrecht, Lizenzen für Bilder (Creative Commons, gemeinfreie Werke), Recht am eigenen Bild, Datenschutz, Nutzungsrecht
Experimentelle Fotografie
Experimentieren mit Bildausschnitten, Perspektiven, Beleuchtung, Komposition

BPE 5*

Fläche: Grafik- und Kommunikationsdesign

18

Die Schülerinnen und Schülern erkennen und reflektieren den zweckgebundenen Einsatz von Grafik- und Kommunikationsdesign. Sie entwickeln eigene Konzepte für Medien und setzen exemplarisch analoge Medien, Printmedien und/oder digitale Medien um.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dazu ein differenziertes ästhetisches Urteilsvermögen.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Designprozessen auseinander, reflektieren diese und konzipieren Projekte zur Erstellung von Print- und/oder Digitalmedien.

Planung
Briefing, Zielgruppe, Konzeption
Entwurf
Scribbles, Layoutskizzen, Entwurfstechniken
Layout
Gestaltungsraster, Satzspiegel, Grundlinienraster
typografische Gestaltung:
Mikro‑, Makrotypografie, Lesbarkeit
Schriftart, ‑schnitt, ‑größe, ‑farbe
Laufweite, Textanordnung
Bildgestaltung:
Bildkonzept, ‑ausschnitt, ‑anordnung
Anordnung grafischer Elemente
Farb‑, Formkonzept
Umsetzung
analoge/digitale Produktion
Datenhandling, Bildauflösung

BPE 6*

Raum: Plastik

18

Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Materialien und plastische Verfahren kennen und nutzen bewusst deren jeweils spezifische Möglichkeiten, indem sie plastische Arbeiten aus der Vorstellung und Anschauung gestalten.

BPE 6.1

Verschiedene Mittel plastischer Gestaltung werden verglichen und im Hinblick auf Wirkung und Ausdruck gezielt und zunehmend differenziert eingesetzt. In eigenen Werken setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Beziehungen zwischen plastischem Werk, umgebendem Raum und Betrachterin bzw. Betrachter auseinander. Plastik in unterschiedlichen räumlichen, sozialen und kulturellen Kontexten wird beschrieben, analysiert und interpretiert.

Material und Materialeigenschaften
Ton, Gips, Draht, Holz, Stein, Metall, Naturmaterialien
formbar – fest, beständig – vergänglich
Herstellungstechniken
additive und subtraktive Techniken, Gussverfahren, Mischtechniken, Montage, Assemblage, Ready made, Objet trouvé
Einsatz plastischer Mittel
Kontur, Raumlinien
Fläche (konvex, konkav)
Formen (stereometrisch, organisch, frei; positiv – negativ)
Masse, Volumen, Gewicht (geschlossen – offen – durchbrochen)
Oberflächenqualität (bedingt durch Material, Bearbeitung, Farbe, Beleuchtung)
Komposition (Proportionsverhältnisse, Richtungsachsen)
Bewegung (illusionistisch, real)
Grad der Plastizität (Relief, Vollplastik)
Parameter des Räumlichen (Größe, Ansichtigkeit)
Gattung
Figuration und Bildnis, Kopf, Büste, Halb‑, Ganzfigur, Fragment, Torso, Non-Finito
Formensprache
gegenständlich, abstrahierend, ungegenständlich, experimentell
Bezug zu Raum und Betrachterin bzw. Betrachter
architektonischer Zusammenhang, Aufstellungsort, Betrachterstandort, Begehbarkeit, immersive Plastik
Funktion, Bedeutung
Abbild, Übersteigerung, Idealisierung, Überhöhung, Repräsentation
gesellschaftskritische, politische Positionierung, Belehrung
zweckfreies Spiel, Ideenassoziation
Umdeutung durch Umnutzung

BPE 7*

Raum: Architektur

18

Die Schülerinnen und Schülern setzen sich mit verschiedenen Architekturformen, Bauweisen und Bauaufgaben auseinander. Analoge und/oder digitale Darstellungsformen, Materialien und Konstruktionsformen werden in unterschiedlichen Kontexten exploriert, analysiert, interpretiert und in eigenen Arbeiten, z. B. Fotografie, Zeichnung und Modell, angewendet.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Wechselspiel von Innenraum, Fassadengliederung, Baukörper und Außenraum. Sie setzen sich mit traditionellen, aktuellen und visionären Bauformen kritisch auseinander und erschließen sich Zusammenhänge zwischen ästhetischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten.
Sie realisieren eigene Raumvorstellungen, Ideen für Architektur in Form von Entwürfen und/oder Modellen.

Baumaterialien

Konstruktionsprinzipien
Massiv‑, Skelettbau,
räumliches Tragewerk, Faltwerk, Schalen
Bauelemente
Wand, Stütze, Bogen, Gewölbe, Träger, Platte,
Tür, Fenster, Dach
konstruktiv, funktional, ästhetisch
Grundriss, Fassade und Baukörper
Gliederung, Proportionen, Formensprache
offen – geschlossen, festgelegt – variabel
Funktion des Bauwerks
Bauaufgabe: Sakralbau, Profanbau, Zweckbau
Größe, Lage, Nutzung
Raumprogramm
Umdeutung durch Umnutzung
Bauwerk und Umfeld
Gebäudeensemble
Städtebaulicher und landschaftlicher Zusammenhang
räumliche, klimatische, historisch-gesellschaftliche Bedingungen
Gesellschaftliche Bedeutung der Architektur
Identifikation
Repräsentation
Urbanisierung
nachhaltige Projekte
Utopien

BPE 8*

Raum: Objekt/Installation

18

Die Schülerinnen und Schüler erschließen und interpretieren Objekte und Installationen als Ausdrucksformen und Gestaltungskonzepte. Sie entwickeln Installationskonzepte und erstellen eigene Objekte.

BPE 8.1

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Material- und Formqualität von natürlichen, handwerklichen, technisch gefertigten oder gefundenen Gegenständen und setzen diese bewusst für ihre eigenen Objekte in einem neuen Zusammenhang ein. Sie konzipieren und gestalten Raumsituationen für individuelle Installationen.

Grundlagen
Unterscheidung von Objektkunst, Environment, Rauminstallation, mediale, interaktive und immersive Installation, Kunst-Aktionen
Materialien
Eigenschaften, Bedeutung und Symbolik der Materialien
Objektkunst
Montage, Assemblage, Objet trouvé, Ready made
Verfremden von Gegenständen
Kombination von Gegenständen in neuen Zusammenhängen
neue, auch konzeptuelle Bedeutungen
Installation
Raumsituation (Wand, Boden, Ecke, Decke)
Raumatmosphäre (Raumgliederung, Außen- und Innenraum)
Intermedialität
Environment, Klang‑, Licht‑, Video‑/Multimedia-Installation
Einbezug der Betrachterin bzw. des Betrachters
Zusammenspiel verschiedener Sinne
Parameter der Installation
Kinetik, Selbstwahrnehmung in der Bewegung
Dauer und Zeit, ephemere und veränderliche Werke

BPE 9*

Raum: Produktdesign

18

Exemplarisch setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Designprodukten und deren Entstehungsprozess auseinander. Durch die Analyse der Designprodukte erfahren sie Zusammenhänge zwischen Zielgruppe, Form, Funktionalität und Werkstoff. Sie konzipieren eigene Produkte und setzen diese modellhaft um.

BPE 9.1

Ein Produkt wird von der Idee bis zur Ausführung umgesetzt. Dabei wenden die Schülerinnen und Schüler theoretisches Wissen über Design und handwerkliches Können an. Sie dokumentieren und präsentieren ihr Produkt vom Entwurf bis zum fertigen Modell und entwickeln ein Bewusstsein für Form und Funktionalität.

Analyse
Produktsemiotik
Zielgruppe
Recherche
praktische‑, ästhetische‑, symbolische Funktion
Werkstoffe, Nachhaltigkeit
Konzeption
Briefing
Designprozess
Entwurf
manuelle und computergestützte Darstellung: Ideenskizze, Entwurfszeichnung,
3D-Konstruktion, Technische Zeichnung
Umsetzung
Modellbau/materialgerechte Umsetzung
Werkstoffkunde
Prototyp

BPE 10*

Zeit: Bewegte Bilder

18

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit medialen, bewegten Bildern auseinander, erfassen deren Bedeutungszusammenhang und werden für bewegte Bilder in ihrer Lebenswelt sensibilisiert. Mit dem Wahrheitsgehalt von bewegten Bildern setzen sie sich kritisch reflektierend auseinander und erstellen eigene Werke unter Berücksichtigung des Medienrechts.

BPE 10.1

Bewegte Bilder werden hinsichtlich des Aufbaus, der künstlerischen Aussage sowie der Gestaltung analysiert und reflektiert.
Mediale Gestaltungsmittel werden erprobt und in eigenen Arbeiten umgesetzt.

Gestaltung
Idee, Handlungsverlauf
Storyboard, Drehbuch, Szenographie,
Kameraeinstellung, ‑führung, ‑perspektive, Beleuchtung, Schnitt, Ton, Text
Filmsetting (Drehort, Requisiten/Ausstattung, Kostüme, Make-up)
experimentelle Umsetzungen, z. B. mit Beleuchtung, Komposition, Slow-Motion
Technik
Datei- und Filmformate, Stop-Motion, Bluescreen-Technik, Computeranimation, Montagetechniken
Genres
Spielfilm, Dokumentarfilm, Reportage, Trickfilm, Animation, Musikclip, Werbefilm, Filmkunst
Medienrecht
Urheberrecht, Recht am eigenen Bild,
Datenschutz, Nutzungsrechte

BPE 11*

Zeit: Aktionskunst

18

Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Werke der Aktionskunst in Abhängigkeit von Zeit, Raum und Bewegung. Sie begreifen die Bedeutung dieser Parameter und erproben und erleben performative Ausdrucksformen in eigenen Arbeiten.

BPE 11.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Aktionskunst auseinander und analysieren spezifische Darstellungsformen in Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung. Sie entwickeln, präsentieren und reflektieren Aktionsformen und dokumentieren die Konzeption und Durchführung einer Aktion.

Performative Ausdrucksformen
künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten durch Gestik, Mimik, Bewegung und Körpersprache
Einsatz und Verwandlung des Körpers
Einbeziehung der Betrachterin bzw. des Betrachters in die künstlerische Darbietung
Aktionsformen
Ritual, Handlung nach Konzept, Flashmob, Improvisation, Happening, Fluxus, Dada, Performance
Interdisziplinäre Kunstformen
Vernetzung unterschiedlicher Kunstformen
Veränderung der Künstlerrolle
Erweiterung bekannter Ausdrucksmittel
Realisation
Improvisation
Planung, Konzeption
Aufführung, Choreografie
Dokumentation

BPE 12*

Zeit: Land Art

18

Die analytische Auseinandersetzung mit exemplarischen Werken der Land Art sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für Lebensräume und fördert einen bewussten, reflektierten Umgang mit der Umwelt. Dabei verstehen sie die Dokumentation als wesentlichen Bestandteil vergänglicher Werke.

BPE 12.1

Die Schülerinnen und Schüler verändern einen Ort in der Natur oder im urbanen Raum durch geplantes und bewusstes Gestalten. Sie reflektieren den künstlerischen Prozess und rezipieren dessen Wirkung.

Landschaftswahrnehmung
vorhandenes Material
Formen, Strukturen, Topografie
Vergänglichkeit, Beständigkeit
Prozesse in der Natur
Bedeutung von Kunst in der Natur
Verhältnis zur Natur
Symbolik, Spiritualität
ephemere Werke
Planung
Konzept, Ort der Präsentation
Skizzen, Zeichnungen
Konstruktionsweisen
Landschaftsgestaltung
organische und künstliche Materialien
mit Naturkräften gestalten
Formen, Anordnungen, Spuren, Inszenierung
Eingriff in öffentlichen Raum
Dokumentation
Fotografie, Film, Collage, Landkarte, Diagramm

Zeit für Leistungsfeststellung

28

196

224

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet sowie in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare jedoch neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
analysieren
Materialien und Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten
II
anwenden
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept verwenden
II
begreifen
ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang erfassen, nachvollziehen und verstehen
II
benennen
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
I
beschreiben
ein Bild, ein Bildkonzept, eine Technik oder einen Prozess zusammenhängend und schlüssig in eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
I
beurteilen
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt, zum Beispiel zu einem Prozess oder einem Bild, formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden.
III
dokumentieren
Prozesse, Techniken, Ergebnisse oder Bilder knapp und ohne Auswertung darstellen
I
einsetzen
eine Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept zielgerecht verwenden
II
entwickeln
eine bildnerische Idee oder ein gestalterisches Konzept erarbeiten und darstellen
II
erfahren
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang betrachten, erkennen und erfassen
I
erkennen
in einem intuitiven und/oder kognitiven Prozess ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, einen Bildinhalt, eine Absicht, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang wahrnehmen, verstehen und einordnen
II
erleben
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Bildinhalt, eine Absicht, einen Zusammenhang, eine Technik oder einen Prozess mit den Sinnen empfinden und erfassen
I
erproben
verschiedene Materialien, Techniken, Prozesse, Wirkungen und Möglichkeiten prüfen und anwenden
II
erschließen
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang darstellen, durchdringen, belegen und einordnen
III
erstellen
Bilder, Modelle, Objekte, Konzepte, Wirkungen anfertigen, herstellen
I
gestalten
eine Gestaltungsidee umsetzen und bildnerisches Ausdrucksrepertoire einsetzen
III
interpretieren
etwas inhaltlich erklären, erläutern und deuten
III
kennenlernen
Informationen und Erfahrungen über Bilder und bildnerische Mittel erlangen
I
konzipieren
Bilder, Bildkonzepte, Prozesse planen, entwerfen, entwickeln
III
nutzen
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept gebrauchen
I
präsentieren
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang, eine Methode vorführen, vorzeigen, ausstellen
II
reflektieren
Bilder, Bildkonzepte, Techniken, Prozesse und Zusammenhänge prüfend und vergleichend betrachten, überdenken
III
rezipieren
bildnerische Vorgaben und Inhalte bewusst aufnehmen und individuell wiedergeben
II
sich auseinandersetzen
sich mit einem Bild, einem Bildkonzept, einer Technik, einem Prozess oder einem Zusammenhang und dessen Wirkungen gezielt beschäftigen
II
umsetzen
eine Idee, ein Vorhaben in Bilder, Modelle, Objekte, Handlungen überführen
II
verändern
ein Bild in seiner Art oder Beschaffenheit umgestalten, überarbeiten, abwandeln, weiterentwickeln
II
vergleichen
zwei oder mehrere Bilder sowie Bildkonzepte und Prozesse gegenüberstellen, auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede prüfen und ein Ergebnis formulieren
II
wahrnehmen
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang betrachten, erkennen, mit den Sinnen fühlen, empfinden oder erfassen
I
vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Bildende Kunst der KMK i. d. F. vom 10.02.2005

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 1/2020
Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 5/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.

Bildende Kunst
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 1/2020 Reihe I Nr. 39
Band 1 vom 23.07.2020

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