Suchfunktion

Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien

Bildende Kunst

Klasse 8, 9, 10

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Fachbezogene Vorbemerkungen
Der Kunstunterricht der Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise, zu denen die forschende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Objekte und künstlerischer Tätigkeit ebenso gehören wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen des künstlerischen Ausdrucks.
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und eine ästhetisch-forschende Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu präsentieren und zu reflektieren. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten erlernt oder weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Der Kunstunterricht vermittelt Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein. Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule, in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein wesentlicher und fundamentaler Bildungsauftrag, um die Schülerinnen und Schüler auf die ihnen im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft mit ihren globalen Kulturformen vorzubereiten.
Die Bildende Kunst im Beruflichen Gymnasium kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten, denn in besonderer Weise ermöglicht dieses Fach die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Dazu gehört, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen.

Pflicht- und Wahlbereich
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne die primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und praktische Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:
  • Bild: Werkbetrachtung

Wahlbereiche:
  • Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
  • Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art.

Je Klassenstufe werden zwei Bildungsplaneinheiten aus dem Wahlbereich (BPE 2 bis 12) frei ausgewählt. Das heißt von den drei unterschiedlichen Wahlbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ werden mindestens zwei Bereiche abgedeckt. Der Pflichtbereich „Bild“ (BPE 1) ist in die ausgewählten Wahlbereiche einzubinden.
Die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar, jedoch müssen innerhalb der Klassenstufen 8 bis 10 sechs unterschiedliche Bildungsplaneinheiten unterrichtet werden.
Basiswissen in der Mittelstufe zu vermitteln, ist ein zentrales Anliegen im Fach Bildende Kunst (siehe Inhaltsspalte). Für die Leistungsfeststellung können auch der Entstehungsprozess zum Werk, kreative Lösungsansätze, Fantasie, originelle Gedanken und Ideen herangezogen werden. Dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Beruflichen Gymnasium verschiedene Schularten besucht haben und daher unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, kann besonders im Bereich VIP berücksichtigt werden.
* In jeder Klassenstufe werden zwei der BPE 2 – 12 unterrichtet. Von den drei Bereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ werden mindestens zwei bearbeitet. Die BPE 1 ist in die ausgewählten Wahlbereiche einzubinden.

Klassen 8 – 10

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

60

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
eine Installation in den Fluren der Schule
fächerübergreifender Unterricht mit dem Unterrichtsfach Musik
Aktivitäten/Aktionen auf dem Schulgelände
Kooperationspartner aus dem Kulturleben
Einbindung von Ausstellungs- und Museumsbesuchen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Bild: Werkbetrachtung

12

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Künstlerinnen und Künstlern und deren Kunstwerken auseinander. Durch Betrachtungen und Diskussionen über Kunst vertiefen und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihr Kunstverständnis. Das Betrachten, Beschreiben und Vergleichen von Kunstwerken steht im Vordergrund und wird durch partielles und situationsbezogenes Analysieren und Interpretieren ergänzt. Basiswissen zur historischen und stilistischen Einordnung wird erworben.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und analysieren, interpretieren und vergleichen Kunstwerke.

Bestandsaufnahme und Grundbegriffe
Beschreibung in einer dem Werk angemessenen Ordnung
Analyse ausgewählter Gestaltungsmittel
Material und Technik
Einsatz von bildnerischen Mitteln: Form, Farbe, Licht, Perspektive, Raum, Komposition, Proportion, Plastizität
Werkinterpretation
Wirkung und Bedeutung, z. B. Symbolgehalt eines Kunstwerks
Hintergründe zu Künstlerinnen und Künstlern
Kunstepochen, Kunststile und globale Einflüsse
Werkaussage, Funktion
Stellungnahme mit Begründung
Besuch von Museen und Ausstellungen

BPE 2*

Fläche: Grafik

23

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit zweidimensionaler Gestaltung auseinander. Dadurch wird das Repertoire im Umgang mit grafischen Mitteln zur zweidimensionalen Darstellung erweitert und dieses Repertoire wird in eigenen praktischen Arbeiten angewendet. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Umwelt bewusst wahr, beobachten diese, stellen das Wahrgenommene dar und entwickeln ihre kreativen Fähigkeiten und realisieren freie, fantasievolle Werke.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen grafische Mittel experimentell und gezielt ein und erfahren deren Wirkungsweise. Verschiedene Techniken der Zeichnung und der Druckgrafik werden erprobt und damit eigene Werke erstellt.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Schriftformen und gestalten mit Schrift.

Grafische Elemente und grafische Mittel
Punkt, Linie, Fläche
Struktur, Schraffur, Muster
Hell-Dunkel-Abstufung
Komposition
Funktionen von Grafik
Ideenskizze, Studie, Sachzeichnung, Bilderzählung, Comic
Druckgrafik
Tief‑, Hoch‑, Flach‑, Materialdruck
Schriftgrafik
Schriftzeichen, Schriftzüge
Kalligrafie

BPE 3*

Fläche: Malerei

23

Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkung von Farben. Dafür setzen sie in Gestaltungsprozessen Farbe gezielt ein und kombinieren diese. Sie nutzen Farbe als Ausdrucksmittel, zur Formsteigerung und zur Erzeugung von räumlicher Wirkung und setzen diese gezielt zur Erweiterung ihrer Vorstellungswelten ein.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erleben das Gestalten mit Farben, entwickeln grundlegende Fertigkeiten im Bereich der Malerei, erstellen und präsentieren ihre Werke.

Farbe
Farbwirkung
Farbenlehre
Farbordnungen, Farbkontraste
Komposition

Maltechniken
Farbauftrag (deckend, lasierend, pastos)
Duktus, Collage, Mischtechniken
Malmaterialien
Tempera, Acryl, Aquarell
Farbzusammensetzung (Bindemittel, Pigmente)
Bildträger
Werkzeugpflege

BPE 4*

Fläche: Fotografie

23

Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkung von Fotografie. Ihr Repertoire an fotografischen Mitteln wird erweitert, indem sie eigene Werke erstellen und bearbeiten.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler lernen Grundlagen fotografischer Techniken kennen. Sie entwickeln bildnerische Ideen und gestalterische Konzepte mithilfe der Fotografie.

Grundlagen der Fotografie
Blende, Belichtungszeit, Schärfentiefe, Brennweite
Digital- und/oder Analogfotografie
fotografische Experimente
Fotografische Gestaltungsmittel
Bildkomposition, Bildausschnitt, Beleuchtung, Aufnahmestandort
Bildbearbeitung
Digital, analog
Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Retusche

BPE 5*

Fläche: Grafik- und Kommunikationsdesign

23

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Grafik- und Kommunikationsdesign auseinander, erfahren deren zweckgebundenen Einsatz und gestalten eigene Arbeiten. Auf diese Weise wird ein ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu Digital- und Printmedien entwickelt.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler setzten sich mit Design auseinander und gestalten Digital- und/oder Printmedien.

Designprozess
Idee, Planung, Entwurf, Ausführung
Darstellungs- und Umsetzungstechniken
Entwurfstechniken, digitale Umsetzung
Grafische Gestaltungsmittel
Farb- und Formgestaltung in der angewandten Kunst
Typografische Grundlagen
Schriftart, Schriftschnitt, Schriftgröße, Schriftfarbe, Laufweite, Satzspiegel, Textanordnung

BPE 6*

Raum: Plastik

23

Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Erscheinungsformen, Materialien und Herstellungsverfahren dreidimensionaler Kunst kennen, experimentieren und entwickeln räumliche Werke. Sie nehmen plastische Werke in ihrer Lebenswelt wahr.

BPE 6.1

Materialien und plastische Verfahren mit deren jeweils spezifischen Möglichkeiten werden von den Schülerinnen und Schülern erprobt. In diesem Kontext setzen sie Mittel plastischer Gestaltung gezielt und zunehmend differenziert ein.

Material und Materialeigenschaften
Ton, Papier, Pappe, Pappmaché, Seife, Stein, Gips, Wachs, Metall, Holz
Herstellungstechniken
additive und subtraktive Techniken
Mittel plastischer Gestaltung
Linie (Umriss, Kante, Grat)
Fläche (konvex, konkav)
Formen (gegenständlich, ungegenständlich)
Körper (massiv – hohl; geschlossen – offen – durchbrochen)
Oberflächenqualität
Bearbeitung, Farbe, Beleuchtung
Plastizität
Relief, Vollplastik

BPE 7*

Raum: Architektur

23

Mit verschiedenen Formen der Architektur setzen sich die Schülerinnen und Schüler auseinander und erweitern dadurch ihr Repertoire der räumlichen Darstellungsmöglichkeiten. Sie beschäftigen sich mit traditionellen, aktuellen und visionären Wohnformen und begreifen diese als abhängig von Faktoren wie klimatischen, historischen, sozialen Gegebenheiten, Konstruktionsprinzipien und ästhetischen Vorstellungen.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler erproben Darstellungsformen, statische Konstruktionen, Baukörper und Raumkonzeptionen. Durch Werkbetrachtungen und Begehungen verschiedener Gebäude erfahren die Schülerinnen und Schüler Architektur ganzheitlich. In diesem Zusammenhang lernen sie verschiedene Bauelemente exemplarisch kennen, verstehen deren Zweck im konstruktiven, funktionalen, ästhetischen Zusammenhang, setzen architektonische Aufgaben um und präsentieren ihre eigenen Arbeitsergebnisse.

Darstellung zweidimensional
Ideenskizze, Grundriss, Aufriss, Schnitt
Parallel- und Fluchtpunktperspektiven
Darstellung dreidimensional
maßstabsgerechtes Modell, Massemodell, experimentelles Bauen
Bauelemente und ihre Funktionen
Wand, Stütze, Bogen, Gewölbe, Balken, Platte
Konstruktionsprinzipien
Massivbau, Skelettbau, räumliches Tragwerk
Wohnbau
Raumprogramm
Grundrissformen (offen-geschlossen, festgelegt-variabel)
Funktionen der Wohnung
Wohnformen
verschiedene Zeiten und Kulturen
architektonische Utopien
ökologischer Wohnbau

BPE 8*

Raum: Objekt/Installation

23

Die Schülerinnen und Schüler begreifen und gestalten Objekte und Installationen als Ausdrucksformen und Gestaltungskonzepte.

BPE 8.1

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Material- und Formqualität von natürlichen, handwerklich oder technisch gefertigten Fundstücken und setzen diese bewusst für ihre eigenen Objekte in einem neuen Zusammenhang ein.
Unterschiedliche Materialien werden erprobt und Erfahrungsräume (als Installationen) konzipiert.

Objektkunst
Montage, Assemblage, Materialcollage
Kombination von Gegenständen in neuen Zusammenhängen
neue, auch konzeptuelle Bedeutungen
Installation
Einbeziehen des jeweiligen Umgebungsraumes in die Gestaltung
Environment, Klang‑, Licht‑, Video‑/Multimedia-Installation
Zusammenspiel verschiedener Kunstformen
Einbeziehung des Betrachters im Gesamtwerk

BPE 9*

Raum: Produktdesign

23

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an Hand von Designprodukten exemplarisch mit dem Designprozess auseinander.

BPE 9.1

Ein Produkt wird von der Idee bis zur Ausführung entwickelt.
Dafür setzen die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im zeichnerischen Bereich ein und erproben die unterschiedlichen Möglichkeiten und Qualitäten der Entwurfsdarstellung.
Sie erstellen Modelle, erkennen den Zusammenhang zwischen Materialwahl, plastischer Form, Herstellungstechnik, Funktion und präsentieren ihre Ergebnisse.

Designprozess
Idee, Planung, Entwurf, Modell und Präsentation
Entwurfstechniken
Ideenskizzen, Freihandzeichnung, Parallel-Projektionen
Auseinandersetzung mit Designprodukten
Ästhetik, Funktionalität, Ergonomie, Nachhaltigkeit
form follows function, form follows fun, form follows fantasy
Materialien
Papier, Pappe, Holz, Gips, Metall, Kunststoff, Fundstücke
Modell
Möbel, Besteck, Griffe, Gefäße

BPE 10*

Zeit: Bewegte Bilder

23

Mit medialen, bewegten Bildern setzen sich die Schülerinnen und Schüler auseinander und werden für ihre Lebenswelt sensibilisiert.

BPE 10.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden gestalterische Mittel in eigenen praktischen Arbeiten an, entwickeln einen bewussten Umgang mit Filmprodukten und erfahren deren künstlerischen Wert. Sie reflektieren die Aussagekraft bewegter Bilder.

Filmgestaltung
Idee, Handlungsverlauf
Drehbuch, Daumenkino, Storyboard
Aufnahme, Kameraeinstellung, Perspektive, Bewegung, Beleuchtung, Schnitt, Dramatik, Ton, Text
Filmgenre
Spielfilm, Dokumentation, Reportage
Umgang mit Medien
Datenschutz, Medienrecht, Recht am eigenen Bild

BPE 11*

Zeit: Aktionskunst

23

Die Schülerinnen und Schüler erfassen den künstlerischen Zusammenhang von Zeit, Raum, Bewegung und setzen diese Faktoren zielgerichtet in eigenen Aktionen ein.

BPE 11.1

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Aktionskunst auseinander und reflektieren diese. Sie benennen und dokumentieren Voraussetzungen für die Planung einer Aktion, entwickeln und erproben Aktionsformen und präsentieren diese.

Performative Elemente
menschliche Bewegungsvorgänge
Körper/Körpersprache
Verwandlung
Aktionsform
Aufführung, Choreografie
Ritual, Handlung nach Konzept
Flashmob
Planung und Durchführung
Planung, Improvisation
Szene oder Spiel
Requisiten, Bühnenbild, Licht, Stimme, Instrument
Zeitbezug, Raumbezug, Körper und Bewegung

BPE 12*

Zeit: Land Art

23

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Werken der Land Art auseinander, analysieren diese und erlernen einen bewussten, reflektierten Umgang mit der Umwelt.

BPE 12.1

Durch geplantes und bewusstes gestalterisches Handeln verändern die Schülerinnen und Schüler einen Lebensraum in der Natur oder im urbanen Raum.
Dadurch wird der künstlerische Prozess reflektiert und dessen Wirkung wahrgenommen.

Landschaftswahrnehmung
vorhandenes Material
Formen, Strukturen, Topografie
Vergänglichkeit, Beständigkeit
Planung
Skizzen, Zeichnungen
Landschaftsgestaltung
organische und künstliche Materialien
Anordnungen, Spuren
mit Naturkräften gestalten
Dokumentation
Fotografie, Film

Zeit für Leistungsfeststellung

30

210

240

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet sowie in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare jedoch neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
analysieren
Materialien und Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten
II
anwenden
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept verwenden
II
sich auseinandersetzen
sich mit einem Bild, einem Bildkonzept, einer Technik, einem Prozess oder einen Zusammenhang und dessen Wirkungen gezielt beschäftigen
II
begreifen
ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, eine Technik, einen Prozess oder einem Zusammenhang erfassen, nachvollziehen und verstehen
II
benennen
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
I
beschreiben
ein Bild, ein Bildkonzept, eine Technik oder einen Prozess zusammenhängend und schlüssig in eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
I
beurteilen
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt, zum Beispiel zu einem Prozess oder einem Bild, formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden.
III
dokumentieren
Prozesse, Techniken, Ergebnisse oder Bilder knapp und ohne Auswertung darstellen
I
einsetzen
eine Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept zielgerecht verwenden
II
entwickeln
eine bildnerische Idee oder ein gestalterisches Konzept erarbeiten und darstellen
II
erfahren
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang betrachten, erkennen und erfassen
I
erkennen
in einem intuitiven und/oder kognitiven Prozess ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, einen Bildinhalt, eine Absicht, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang wahrnehmen, verstehen und einordnen
II
erleben
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Bildinhalt, eine Absicht, einen Zusammenhang, eine Technik oder einen Prozess mit den Sinnen empfinden und erfassen
I
erproben
verschiedene Materialien, Techniken, Prozesse, Wirkungen und Möglichkeiten prüfen und anwenden
II
erschließen
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang darstellen, durchdringen, belegen und einordnen
III
erstellen
Bilder, Modelle, Objekte, Konzepte, Wirkungen anfertigen, herstellen
I
gestalten
eine Gestaltungsidee umsetzen und bildnerisches Ausdrucksrepertoire einsetzen
III
interpretieren
etwas inhaltlich erklären, erläutern und deuten
III
kennenlernen
Informationen und Erfahrungen über Bilder und bildnerische Mittel erlangen
I
konzipieren
Bilder, Bildkonzepte, Prozesse planen, entwerfen, entwickeln
III
nutzen
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept gebrauchen
I
präsentieren
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang, eine Methode vorführen, vorzeigen, ausstellen
II
reflektieren
Bilder, Bildkonzepte, Techniken, Prozesse und Zusammenhänge prüfend und vergleichend betrachten, überdenken
III
rezipieren
bildnerische Vorgaben und Inhalte bewusst aufnehmen und individuell wiedergeben
II
umsetzen
eine Idee, ein Vorhaben in Bilder, Modelle, Objekte, Handlungen überführen
II
verändern
ein Bild in seiner Art oder Beschaffenheit umgestalten, überarbeiten, abwandeln, weiterentwickeln
II
vergleichen
zwei oder mehrere Bilder sowie Bildkonzepte und Prozesse gegenüberstellen, auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede prüfen und ein Ergebnis formulieren
II
Wahrnehmen
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang betrachten, erkennen, mit den Sinnen fühlen, empfinden oder erfassen
I

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 3/2020
Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.

Bildende Kunst
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 3/2020 Reihe N Nr. 5
Band 3 vom 23.07.2020

Fußleiste