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1. Hinweis zum Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
Grundlage für den Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen ist der Bildungsplan des Gymnasiums. Dabei entsprechen die Klassen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule den Klassen 10 bis 12 des allgemein bildenden Gymnasiums.
Für die Klasse 11 der Gemeinschaftsschule sind die Kompetenzen und Inhalte der Bildungsstandards der Klassen 9/10 des Bildungsplans des Gymnasiums maßgebend. In den Bildungsstandards der Klassen 9/10 des allgemein bildenden Gymnasiums sind jene Kompetenzen und Inhalte durch Unterstreichungen beziehungsweise Sternchen kenntlich gemacht, die über den Mittleren Schulabschluss hinausgehen. Diese besonders kenntlich gemachten Kompetenzen und Inhalte werden in der Gemeinschaftsschule in Klasse 11 unterrichtet.
Fachspezifische Hinweise zu den einzelnen Fächern werden in den jeweiligen Leitgedanken zum Kompetenzerwerb im Bildungsplan des Gymnasiums gegeben.
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen basiert auf dem Bildungsplan des Gymnasiums, das heißt im vorliegenden Plan sind sämtliche Angaben – mit Ausnahme der Kapitelüberschriften – unverändert aus den Gymnasialplänen übernommen und daher von der Lehrkraft gegebenenfalls auf die abweichenden Klassenstufen zu übertragen.
Hierunter fallen beispielsweise Angaben (Kompetenzbeschreibungen, Anhänge etc.), die explizit Klassenstufen nennen oder Verweise auf Passagen, die außerhalb des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen liegen. Verweise auf Fächer, die nur am Gymnasium erteilt werden, haben für diesen Bildungsplan keine Bedeutung.