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2.1 Bewegungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich durch Bewegungskönnen und Handlungswissen die Bewegungs‑, Spiel- und Sportkultur zu erschließen. Sie erwerben Bewegungskompetenz durch vielfältige Bewegungserfahrungen an schulischen und außerschulischen Lernorten (zum Beispiel Exkursionen, Besuch von Sportveranstaltungen), in unterschiedlichen sportlichen Handlungssituationen, in denen sie sich mit bewegungs- und sportbezogenen Anforderungen auseinandersetzen.

Die Schülerinnen und Schüler können

1.

alters- und entwicklungsgemäße konditionelle Anforderungen bewältigen

2.

koordinative Fähigkeiten und technische Fertigkeiten anwenden

3.

Bewegungen gestalten und sich durch Bewegung ausdrücken

4.

grundlegendes Fachwissen (zum Beispiel taktische Kenntnisse) in sportlichen Handlungssituationen anwenden und sachgerecht nutzen


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