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Inkrafttreten der Bildungspläne
Implementierung des Bildungsplans 2016
Die Bildungspläne werden wie folgt landesweit verbindlich eingeführt:
Bildungsplan Grundschule | Gemeinsamer Bildungsplan Sekundarstufe I | Bildungsplan des Gymnasiums | |||
---|---|---|---|---|---|
Schuljahr | Klassen Grundschule |
Klassen Werkrealschule |
Klassen Realschule |
Klassen Gemeinschaftsschule |
Klassen Gymnasium (G8) |
2016/17 | 1 und 2 | 5 und 6 | 5 und 6 | 5 und 6 | 5 und 6 |
2017/18 | 3 | 7 | 7 | 7 | 7 |
2018/19 | 4 | 8 | 8 | 8 | 8 |
2019/20 | – | 9 | 9 | 9 | 9 |
2020/21 | – | 10 | 10 | 10 | 10 |
2021/22 | – | – | – | 11 | 11 |
2022/23 | – | – | – | 12 | 12 |
2023/24 | – | – | – | 13 | – |
Verfügungen zum Inkrafttreten der Bildungspläne
Bildungsplan der Grundschule
Bildungsplan der Grundschule
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 290
Der Bildungsplan der Grundschule tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 1 und 2 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 1/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Bildungsplan der Grundschule; hier: Englisch (ab Klasse 3/4)
Vom 01. Mai 2020 Az. 31-6510.22/54/13
Der Bildungsplan der Grundschule für das Fach Englisch 3/4 tritt am 1. August 2020 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 1 eingetreten sind.
Der Bildungsplan 1 bis 4 für die Grundschule im Fach Englisch vom 23. März 2016 gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 die Klassen 2 bis 4 besuchten, für genehmigte bilinguale Grundschulen sowie für Grundschulen, die von der Möglichkeit des Beginns des Fremdsprachenunterrichts ab Klasse 1 nach Maßgabe der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Grundschule Gebrauch machen.
Bildungsplan der Grundschule; hier: Französisch (ab Klasse 3/4)
Vom 01. Mai 2020 Az. 31-6510.22/54/13
Der Bildungsplan der Grundschule für das Fach Französisch 3/4 tritt am 1. August 2020 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 1 eingetreten sind.
Der Bildungsplan 1 bis 4 für die Grundschule im Fach Französisch vom 23. März 2016 gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 die Klassen 2 bis 4 besuchten, für genehmigte bilinguale Grundschulen sowie für Grundschulen, die von der Möglichkeit des Beginns des Fremdsprachenunterrichts ab Klasse 1 nach Maßgabe der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Grundschule Gebrauch machen.
Bildungsplan der Grundschule, hier: Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Grundschule Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 1 oder 2 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Bildungsplan der Grundschule, hier: Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Grundschule Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 1 oder 2 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 291
I. Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I gilt für die Werkrealschule und für die Hauptschule, für die Realschule, für die Gemeinschaftsschule sowie für die Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Werkrealschule vom 16. Mai 2012 (Lehrplanheft 1/2012) sowie der Bildungsplan für die Realschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 3/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass diese letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier: Aufbaukurs Informatik
Vom 31. Mai 2018 Az. 31-6510.20/491/1
I. Der Bildungsplan zum Aufbaukurs Informatik gilt für die Haupt‑/Werkrealschule, Realschule und die Gemeinschaftsschule.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier: Wahlfach Informatik Sek I
Vom 28. Juli 2018 Az. 31-6510.20/490/1
Der Bildungsplan zum Wahlfach Informatik tritt am 1. August 2019 für die Haupt‑/ Werkrealschule und Realschule sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier: Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
Vom 28. Juli 2018 Az. 31-6510.20/489/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier: Sport - Wahlpflichtfach an den Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs und Partnerschulen der Olympiastützpunkte
Vom 25. Juli 2022 Az. 22-6820.32/980
I. Der Bildungsplan gilt für die Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs und
Partnerschulen der Olympia-stützpunkte.
II. Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2023 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und
Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2023/2024 an Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs oder Partnerschulen
der Olympiastützpunkte in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
Vom 08.03.2022 Az 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan für die gemeinsame Sekundarstufe I Biologie in der Fassung vom 08.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Biologie vom 23.03.2016 außer Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums
Bildungsplan des Gymnasiums
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 292
I. Der Bildungsplan des Gymnasiums gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Heim sowie für Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 4/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten. Gleichzeit tritt der Bildungsplan für das Fach Literatur und Theater in der Kursstufe des Gymnasiums der Normalform und der Aufbauform mit Heim (K.u.U. 2012, S. 122) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Aufbaukurs Informatik
vom 28. Juli 2017 Az. 31 - 6521.-INF / 63 / 13
Der Bildungsplan zum Aufbaukurs Informatik gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Internat.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach
Vom 28. Juli 2018 Az. 31-6510.20/487/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2018 für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Internat sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Basisfächer der Oberstufe
vom 01. August 2019 Az. 31 – 6510.25/85/1
Der Bildungsplan für die Basisfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik (Schwerpunkt Astrophysik), Latein, Griechisch, Spanisch, Italienisch, Russisch und Portugiesisch der Sekundarstufe II tritt am 1. August 2019 für das allgemein bildende Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Wahlfächer in der Oberstufe
Vom 01. Mai 2020 Az. 31-6510.25/87
Der Bildungsplan für die Fächer des Wahlbereichs der Sekundarstufe II Literatur, Psychologie, Philosophie, Geologie, Darstellende Geometrie, Digitale mathematische Werkzeuge (DmW) und Astronomie tritt am 1. August 2021 für das allgemein bildende Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier: Fachplan Ethik Klassen 5/6
Vom 01. Mai 2020 Az. 31-6520.50/124/25
Der Fachplan Ethik Klasse 5/6 für das Gymnasium tritt am 01. August 2020 für das allgemein bildende Gymnasium sowie die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
Vom 08.03.2022 Az 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie in der Fassung vom 08.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Chemie – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
Vom 25.03.2022 Az 31-6510.20 / 544
Der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie in der Fassung vom 25.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Physik – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
Vom 25.03.2022 Az 31-6510.20 / 544
Der Bildungsplan des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 25.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Physik vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023
Az.: KM35-6510-27/2
Der Fachplan des Gymnasiums Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023
Az.: KM35-6510-27/2
Der Fachplan des Gymnasiums Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
vom 23. März 2016 Az. 32 - 6510.20 / 370 / 293
I. Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen gilt für die Klassenstufen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2019/2020 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier: Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach
Vom 28. Juli 2018 Az. 31-6510.20/488/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier: Basisfächer der Oberstufe
Vom 01. August 2019 Az. 31 – 6510.28/1/1
Der Bildungsplan für die Basisfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik (Schwerpunkt Astrophysik) und Spanisch der Sekundarstufe II tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier: Wahlfächer in der Oberstufe
Vom 01. Mai 2020 Az. 31-6510.25/87
Der Bildungsplan für die Fächer des Wahlbereichs der Sekundarstufe II Literatur, Psychologie, Philosophie, Geologie, Darstellende Geometrie, Digitale mathematische Werkzeuge (DmW) und Astronomie tritt am 1. August 2021 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
Vom 08.03.2022 Az 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Biologie in der Fassung vom 08.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Biologie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Chemie – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
Vom 25.03.2022 Az 31-6510.20 / 544
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Chemie in der Fassung vom 25.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Chemie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Physik – Überarbeitete Fassung vom 25.03.2022
Vom 25.03.2022 Az 31-6510.20 / 544
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Physik in der Fassung vom 25.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Physik vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023
Az.: KM35-6510-27/2
Der Fachplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 12 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023
Az.: KM35-6510-27/2
Der Fachplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 12 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
Az: KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Verfügung zum Inkrafttreten weiterer Bildungspläne
Mit Wirkung zum 1.8.2017 treten die Fachpläne Orthodoxe Religionslehre Sekundarstufe I und Gymnasium durch Bekanntmachung in K.u.U. 15-16/2017 vom 5.9.2017 S. 124 in Kraft.