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5. Anhang

5.1 Verweise

Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen vier verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:

Die vier verschiedenen Verweisarten

Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.

Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform

Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):

Darstellung der Verweise in der Webansicht (Beispiel aus Physik 3.2.7 „Mechanik: Dynamik“)

Darstellung der Verweise in der Druckfassung

In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „T“ für „Technik“):

Darstellung der Verweise in der Druckansicht (Beispiel aus Physik 3.2.7 „Mechanik: Dynamik“)

Gültigkeitsbereich der Verweise

Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.

Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.

Gültigkeitsbereich von Verweisen (Beispiel aus Ethik 3.1.2.2 „Verantwortung im Umgang mit Konflikten und Gewalt“)

5.2 Abkürzungen

Leitperspektiven

Allgemeine Leitperspektiven
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTV Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
PG Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven
BO Berufliche Orientierung
MB Medienbildung
VB Verbraucherbildung

Fächer der Sekundarstufe I

Abkürzung Fach
AES Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach
BIO Biologie
BIO.V2 Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022
BK Bildende Kunst
BKPROFIL Bildende Kunst – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
BMB Basiskurs Medienbildung
BNT Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)
CH Chemie
D Deutsch
E1 Englisch als erste Fremdsprache
E2 Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach
ETH Ethik
F1 Französisch als erste Fremdsprache
F2 Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach
G Geschichte
GEO Geographie
GK Gemeinschaftskunde
IMP Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
INF7 Aufbaukurs Informatik (Klasse 7)
INFWF Informatik (Wahlfach)
M Mathematik
MUS Musik
MUSPROFIL Musik – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
NWTPROFIL Naturwissenschaft und Technik (NwT) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
PH Physik
RAK Altkatholische Religionslehre
RALE Alevitische Religionslehre
REV Evangelische Religionslehre
RISL Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
RJUED Jüdische Religionslehre
RORTH Orthodoxe Religionslehre
RRK Katholische Religionslehre
RSYR Syrisch-Orthodoxe Religionslehre
SPA3PROFIL Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
SPO Sport
SPOPROFIL Sport – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
T Technik – Wahlpflichtfach
WBS Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS)

5.3 Geschlechtergerechte Sprache

Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.

Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei

  • Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
  • Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
  • massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

5.4 Besondere Schriftauszeichnungen

Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

Im Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt.

Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung.

Begriffe in Klammern ohne „zum Beispiel“ sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.

Steht in Klammern ein „unter anderem“, so sind die in der Klammer aufgeführten Aspekte verbindlich zu unterrichten und noch weitere Beispiele der eigenen Wahl darüber hinaus.

Beispiel 1: „Die Schülerinnen und Schüler können Kernzerfälle und ionisierende Strahlung beschreiben (Radioaktivität, α‑, β‑, γ-Strahlung, Halbwertszeit)“

Die in der Klammer genannten Begriffe Radioaktivität, α‑, β‑, γ-Strahlung, Halbwertszeit sind verpflichtend.

Beispiel 2: „Die Schülerinnen und Schüler können ihre Umgebung hinsichtlich des sorgsamen Umganges mit Energie untersuchen, bewerten und konkrete technische Maßnahmen (zum Beispiel Wahl des Leuchtmittels) sowie Verhaltensregeln ableiten (zum Beispiel Stand-by-Funktion)“

Hier dient das Beispiel in der Klammer zur Verdeutlichung und Niveaukonkretisierung.

Beispiel 3: „Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Eigenschaften der Energie beschreiben (unter anderem Energieerhaltung)

In diesem Falle ist die Energieerhaltung verpflichtend sowie weitere Aspekte, die darüber hinausgehen.

Kursivschreibung

Kursiv geschriebene Fachbegriffe (zum Beispiel Energie) sind im Unterricht verbindlich mit dem Ziel einzusetzen, dass die Schülerinnen und Schüler diese

  • in unterschiedlichen Kontexten ohne zusätzliche Erläuterung verstehen und anwenden können,
  • im eigenen Wortschatz als Fachsprache aktiv benutzen können,
  • mit eigenen Worten korrekt beschreiben können.

Fachbegriffe, die in den Standards nicht kursiv gesetzt sind, werden verwendet, um die Kompetenzbeschreibung für die Lehrkräfte fachlich präzise und prägnant formulieren zu können. Die Schülerinnen und Schüler müssen über diese Fachbegriffe nicht verfügen können.

Formeln

Formeln sind verbindlich im Unterricht so zu behandeln, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende des Kompetenzerwerbs diese kennen, ihre inhaltliche Bedeutung wiedergeben und sie anwenden können. Des Weiteren kann der Operator „beschreiben“ auch eine quantitative Beschreibung anhand einer Formel einschließen, insbesondere dann, wenn in der entsprechenden Teilkompetenz eine Formel aufgeführt ist.

Kennzeichnung von Teilkompetenzen mit (E)

Im Gemeinsamen Bildungsplan für die Sekundarstufe I ist im Fach Physik eine prozessbezogene Kompetenz mit einem nachgestellten (E) gekennzeichnet. Diese gilt nur für das E-Niveau:

Die Schülerinnen und Schüler können […] aus proportionalen Zusammenhängen Gleichungen entwickeln; (E)


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