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2.3 Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können Urteile, Entscheidungen und Interessen formulieren und vor anderen angemessen vertreten. Sie können Aushandlungsprozesse führen, Kompromisse schließen und Entscheidungen demokratisch treffen.

Die Schülerinnen und Schüler können

1.

eigene Interessen, Urteile und Entscheidungen – auch aus Minderheitenpositionen heraus – sachlich und überzeugend vertreten

2.

die Positionen und Begründungen von Andersdenkenden mit eigenen Argumenten sachlich und kritisch in Frage stellen

3.

sich im Sinne eines Perspektivwechsels in die Situation, Interessen und Denkweisen anderer Menschen versetzen, diese Interessen und Denkweisen simulativ für eine begrenzte Zeit vertreten und das eigene Verhalten in der Rolle reflektieren

4.

in politischen Kontroversen konfliktfähig sein, aber auch Kompromisse schließen

5.

die Regeln für ein rationales und gewaltfreies Austragen politischer Konflikte einhalten

6.

ihre Interessen in schulischen und außerschulischen Zusammenhängen wahrnehmen und an demokratischen Verfahren in Schule und Politik mitwirken

7.

Texte und andere Medien, die der Teilhabe an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen dienen, erarbeiten

8.

bei der Nutzung von Medien die Grundsätze des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung beachten


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