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  • GYM Anhang 5.4.A - Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen

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Klam­mern und Ver­bind­lich­keit von Bei­spie­len

Im Fach­plan sind ei­ni­ge Be­grif­fe in Klam­mern ge­setzt.

Steht vor den Be­grif­fen in Klam­mern „zum Bei­spiel“, so die­nen die Be­grif­fe le­dig­lich einer ge­naue­ren Klä­rung und Ein­ord­nung.

Be­grif­fe in Klam­mern ohne „zum Bei­spiel“ sind ein ver­bind­li­cher Teil der Kom­pe­tenz­for­mu­lie­rung.

Steht in Klam­mern ein „unter an­de­rem“, so sind die in der Klam­mer auf­ge­führ­ten As­pek­te ver­bind­lich zu un­ter­rich­ten und noch wei­te­re Bei­spie­le der ei­ge­nen Wahl dar­über hin­aus.


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