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Bausteine Inkraftsetzung Fremdsprachen V2 Prüffassung

Bildungsplan der Grundschule, hier: Englisch (Klassen 1–4) (für Grundschulen, die Englisch weiterhin ab Klasse 1 unterrichten) – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Grundschule Englisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 1, 2, 3 oder 4 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Englisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 außer Kraft.

Bildungsplan der Grundschule, hier: Englisch (Klassen 3/4) – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Grundschule Englisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 3 oder 4 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Englisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 außer Kraft.

Bildungsplan der Grundschule, hier: Französisch (Klassen 1–4) (für Grundschulen, die Französisch weiterhin ab Klasse 1 unterrichten) – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) 

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Grundschule Französisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 1, 2, 3 oder 4 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Französisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 außer Kraft.

Bildungsplan der Grundschule, hier: Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Grundschule Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 3 oder 4 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 außer Kraft.




Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Englisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 5, 6 oder 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 6 oder 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Französisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 5, 6 oder 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I, hier: Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 6 oder 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.




Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Englisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Englisch als zweite Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Französisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Französisch als zweite Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.

Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 8 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 8 eingetreten sind.

Bildungsplan des Gymnasiums, hier: Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 10 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 10 eingetreten sind.




Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Englisch – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind. 

Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Französisch – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind. 

Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, hier: Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)

vom 10. März 2025 / Az. KM31-6510-1/12/14

Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 11 eintreten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 11 eingetreten sind.


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