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3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen Basiswortschatz, der es ihnen ermöglicht, sich schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nicht zu komplexe nichtliterarische und literarische Texte zu rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können |
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz entsprechend der Textsorte, Situation und Intention angemessen einsetzen, wenn es um vertraute Themen geht |
(2)
ihren aktiven Wortschatz in Bezug auf grundlegende Regeln richtig anwenden und sich bei der Sprachproduktion korrigieren |
Strategien und Methoden |
(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen selbstständig erschließen, in den eigenen Wortschatz aufnehmen und mithilfe einiger Wortbildungsregeln neue Wörter produzieren |
PG_02
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(4)
Wortschatzlücken durch Semantisierungstechniken wie Paraphrase, Beispielsatz, Synonym, Antonym, Oberbegriff, Gestik und Mimik füllen |
BP2016BW_ALLG_GYM_RU4_PK_01
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(5)
Techniken des Vokabellernens anwenden (Lernkartei, digitaler Vokabeltrainer) |
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(6)
zweisprachige Wörterbücher (auch digitale) nutzen |
BP2016BW_ALLG_GYM_RU4_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F3_IK_8-9-10_03_07, MB_03, PG_02
Verweise auf inhaltsbezogene Kompetenzen |