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3.2.2 Koran und islamische Quellen
Die Schülerinnen und Schüler werden mit islamischen Zugängen zu einem religiös sinnerfüllten Leben vertraut gemacht und lernen die Hinwendung zum Koran als Offenbarung Gottes als Ausdruck Seiner Leitung und Barmherzigkeit zu verstehen. Daraus schöpfen sie Mut und Orientierung für ihr Leben und Handeln sowie Impulse zur Gestaltung des eigenen wie auch des gesellschaftlichen Lebens. Dafür lernen sie die Verse des Korans nach einfachen exegetischen Maßstäben zu betrachten und entdecken durch die Reflexion zentraler Themen aller Offenbarungsschriften die ganzheitliche sowie universelle Botschaft des Korans. Sie üben den Umgang mit Koranübersetzungen ein und entwickeln Offenheit und Respekt gegenüber dem individuellen religiösen Verstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können |
(1)
sich anhand des Korans beispielhaft mit Themen, Personen und Ereignissen auseinandersetzen oder diese aus dem Koran ableiten (zum Beispiel respektvolles Verhalten gegenüber Eltern, Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern), auf diese Weise Argumentationsstränge aus islamischer Sicht erarbeiten und begründen, dass die Botschaft des Korans universelle Bedeutung besitzt und nicht auf die Zeit des Propheten beschränkt ist |
(2)
ethische Prinzipien im Islam anhand des Korans und der Überlieferung erfassen und diese zu ihrem schulischen und außerschulischen Umfeld in Beziehung setzen (zum Beispiel Gerechtigkeit, friedliches Miteinander, Rechte und Pflichten, Hilfsbereitschaft, respektvoller Umgang mit dem anderen Geschlecht, Barmherzigkeit) |
(3)
ihr Verständnis von Offenbarung und ihre Erfahrungen mit dem Koran sowie seinen Stellenwert für die Muslime und insbesondere für sich selbst erklären sowie sich mit Vertretern anderer Religionen und Weltanschauungen über deren zentrale Texte oder heilige Schriften austauschen, eine eigene religiöse Position einnehmen und diese begründen |
(4)
begründen, dass der Koran sowohl einen historischen Bezug als auch einen Bezug zur Gegenwart besitzt und dass es neben einem wortwörtlichen Verständnis des Korans auch eine nach Sinn und Werteverständnis der Schrift fragende Betrachtungsweise gibt (Koranhermeneutik) |
(5)
die Bedeutung des Wissens um die Offenbarungsanlässe (asbāb al-nuzūl) und historisch-kultureller Gegebenheiten für die Interpretation beispielhafter Koranverse erschließen, sich im Kontext unterschiedlicher Interpretationen des Korans exemplarisch in Ansätzen positionieren und erfassen, dass trotz konkreter Offenbarungsanlässe Generalisierungen koranischer Aussagen möglich sind |
(6)
aufzeigen, dass Verse im Koran oft in einem größeren Zusammenhang interpretiert werden müssen, dass wortwörtliche Lesarten zu oberflächlichem Verständnis oder zu Fehlinterpretationen führen können (zum Beispiel Gotteseigenschaften, Kriegsverse, Rolle der Abrogation etwa beim Alkoholverbot) sowie verdeutlichen, dass es eine reichhaltige theologische Auslegungstradition des Korans gibt (zum Beispiel tafsīr, taʾwīl) |
(7)
verschiedene Koranübersetzungen anhand beispielhafter Verse miteinander vergleichen, Grenzen der Übersetzbarkeit des Korans und die Notwendigkeit verschiedener Übersetzungen erfassen (zum Beispiel zur Reflexion Koranübersetzungen im Internet) sowie anhand unterschiedlich gestalteter Koranausgaben die Kalligraphie als ästhetische Ausdrucksform des Glaubens wahrnehmen und exemplarisch einüben |
BP2016BW_ALLG_GYM_RSYR, BP2016BW_ALLG_GYM_RRK, BP2016BW_ALLG_GYM_RJUED, BP2016BW_ALLG_GYM_REV, BP2016BW_ALLG_GYM_RAK, BP2016BW_ALLG_GYM_RALE, BP2016BW_ALLG_GYM_D, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_04_00_03, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_04_00_01, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_03_00_06, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_02_02, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_01_00_06, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_06_00_07, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_01_00_02, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_03_01, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_02_03, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_05_03, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_04_00_02, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_03_00_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_05_00_07, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_05_00_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_03_00_07, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_06_00_06, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_06_00_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_02_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_06_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_01_00_01, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_03_00_03, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_01_00_04, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_05_02, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_IK_7-8_03_00_05, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_02_01, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_01_03, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_06_01, BP2016BW_ALLG_GYM_RISL_PK_06_02
Verweise auf inhaltsbezogene Kompetenzen
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