Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
Prozessbezogene Kompetenzen zurücksetzen
  • 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz
    • 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz
    • in ihrem Lebensumfeld zwischen islamischen, anders religiösen und nichtreligiösen Phänomenen unterscheiden, sie darstellen und in Beziehung zu ihrem eigenen Leben setzen sowie eigene und andere Interessen und Sichtweisen herausarbeiten und charakterisieren
    • über praktische wie theoretische Grundlagen einer islamischen Lebenseinstellung in Vergangenheit und Gegenwart Auskunft geben
    • religiöse Themen und Inhalte benennen, Inhalte zentraler Textstellen aus Koran und Hadithen darlegen, Grundformen religiöser Sprache und Praxis und fachbezogene Begriffe bestimmen und theologisch einordnen
    • im gesellschaftlichen Umfeld religiös-kulturelle Ausdrucksformen beschreiben, religiöse und nicht-religiöse Optionen der Weltdeutung und Lebensgestaltung unterscheiden sowie Situationen, in denen religiöse und existenzielle Fragen des Lebens bedeutsam werden oder in denen Wertekonflikte auftreten, identifizieren
  • 2.2 Deutungskompetenz
    • 2.2 Deutungskompetenz
    • religiöse Motive und Elemente sowie religiöse Ausdrucksformen oder ästhetische, geistige und spirituelle Dimensionen von Religion erleben, deren Bedeutung erfassen und erläutern sowie reflektieren, die Sprache des Korans deuten, mediale und künstlerische Umsetzungen religiöser Motive in ihrer Eigenart identifizieren, auf die islamische Glaubensvorstellung hin überprüfen und einordnen
    • Besonderheiten rituell bedeutsamer Situationen erläutern, religiöse Aspekte in ihrem Lebensumfeld systematisieren und analysieren, islamische mit anders religiösen und nichtreligiösen Positionen und Fragestellungen vergleichen sowie deskriptive und normative Aussagen unterscheiden
    • aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen erfassen und auf die Lehren des Korans und der Sunna beziehen
    • die eigene Lebenssituation mit Blick auf die Lebens- und Wirkungsweise bedeutender Gestalten der islamischen Geschichte und Überlieferung interpretieren, islamische Prinzipien erklären, in diskursiven Situationen einbringen und dabei unterschiedliche Deutungen und Lösungsansätze mit Blick auf die Wahrheitsfrage einbeziehen
  • 2.3 Urteilskompetenz
    • 2.3 Urteilskompetenz
    • Situationen ethischer und religiöser Grunderfahrungen, ethische und religiös-kulturelle Diskussionen sowie theologische Diskurse in ihren Grundzügen nachvollziehen, sich damit auseinandersetzen, eigene Fragestellungen daraus entwickeln, argumentativ begründet eine eigene Position einnehmen und vertreten
    • ihr eigenes religiöses Selbstkonzept in Ansätzen formulieren und zu Koran und Sunna in Beziehung setzen sowie die Bedeutung des Glaubens für die eigene Lebensorientierung erörtern
    • den Einfluss von analogen und digitalen Medien auf die Konstruktion sozialer Wirklichkeit kritisch reflektieren
    • Zweifel und Kritik an Religion prüfen sowie religiöse Glaubensfragen und -aussagen reflektieren, interpretieren, beurteilen und auf die eigene Lebenswirklichkeit übertragen
    • lebensförderliche und lebensfeindliche Erscheinungsformen von Religion, Denk- und Handlungsmustern unterscheiden und beurteilen sowie Modelle ethischer Urteilsbildung bewerten und beispielhaft anwenden
  • 2.4 Dialog- und Sozialkompetenz
    • 2.4 Dialog- und Sozialkompetenz
    • sich in Offenheit und Respekt mit Ideen, Meinungen und Lebensweisen anderer auseinandersetzen, anderen Menschen mit Wertschätzung, Achtsamkeit und Sensibilität begegnen, sich in Gedanken, Gefühle, Sicht- und Verhaltensweisen anderer hineinversetzen und deren Erfahrungen in Bezug zum eigenen Standpunkt bringen
    • über den islamischen Glauben Auskunft geben, eigene Gedanken, Gefühle und Sichtweisen zum Ausdruck bringen und begründet einen eigenen Standpunkt vertreten, mit anderen Standpunkten vergleichen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen, eigene sowie andere Sichtweisen kritisch reflektieren und eigene Positionen weiterentwickeln
    • mit anderen verantwortungsbewusst umgehen sowie Konflikte respektvoll, friedlich und konstruktiv austragen
  • 2.5 Gestaltungs- und Handlungskompetenz
    • 2.5 Gestaltungs- und Handlungskompetenz
    • Kategorien verantwortlichen Handelns auch in sensiblen Bereichen entwickeln und deren Praxisrelevanz reflektieren
    • mit ethisch-religiösen Denk- und Handlungsformen sinnvoll und sachgerecht umgehen, an diesen erprobend teilnehmen und ihre Erfahrungen reflektieren
    • anders religiöse und nichtreligiöse Ausdrucksformen aufzeigen, mit islamisch geprägten vergleichen, im Alltag mit der Vielfalt umgehen und religiös relevante Ausdrucksformen und Standpunkte ästhetisch, künstlerisch, medial sowie addressatenbezogen zum Einsatz bringen
    • islamisch begründete Handlungsmöglichkeiten situationsgemäß entwerfen und reflektiert umsetzen
    • Besonderheiten islamischer Feste zur Gestaltung des Schullebens einbringen, interreligiöse Begegnungsmöglichkeiten schaffen, gemeinsame Vorhaben entwickeln und durchführen
  • 2.6 Methodenkompetenz
    • 2.6 Methodenkompetenz
    • unterschiedliche methodische Zugänge des Verstehens wie Reflektieren, Fragenstellen, Hinterfragen, Sich-Einfühlen, Zuhören, Erfahren, Erzählen in beispielhaften Kontexten entfalten und sachgerecht anwenden
    • zwischen methodisch unterschiedlichen Zugängen zum Islam als Religion und Lebensweise unterscheiden und diesen Perspektivenwechsel kategorial zuordnen
    • Diskurs- und Problemlösungsstrategien in exemplarischen islamisch-religiösen Bezügen entwickeln
    • einfache hermeneutische Instrumente aus der islamischen Tradition und aus neueren Zugängen in ihren Ansätzen zur Erschließung islamischer Quellen anwenden
    • Regeln der islamischen Rechtsfindung in ihren Grundzügen anhand ethisch-moralischer sowie theologischer Aussagen exemplarisch identifizieren und auf eigene oder neue ethisch-moralische oder theologische Fragen ansatzweise anwenden

Operatoren

Anhänge zu Fachplänen

3.2.1 Mensch – Glau­be – Ethik

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler er­schlie­ßen die Trag­wei­te von re­li­giö­ser Ge­mein­schaft und von Tu­gen­den, re­flek­tie­ren das Le­ben als an­ver­trau­tes Gut (amā­na) und er­fas­sen die Funk­ti­on von Ge­bo­ten und Ver­bo­ten des Ko­rans. Sie stel­len dies in Zu­sam­men­hang zu ei­nem fried­li­chen Mit­ein­an­der und dis­ku­tie­ren As­pek­te re­li­giö­ser, ethi­scher und so­zia­ler Ver­ant­wor­tung. Sie zie­hen aus der Be­trach­tung re­li­giö­ser wie nicht­re­li­giö­ser Wert- und Men­schen­rechts­vor­stel­lun­gen Im­pul­se für die Be­wäl­ti­gung ethi­scher Her­aus­for­de­run­gen und über­tra­gen die­se auf ih­re Le­bens­welt so­wie Be­rei­che wie so­zia­les En­ga­ge­ment und zu­künf­ti­ger be­ruf­li­cher Hand­lungs­fel­der. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ent­fal­ten durch die Be­schäf­ti­gung mit dem Mo­ment des Ster­bens und dem Tod Sen­si­bi­li­tät für die ei­ge­nen Ge­füh­le und die an­de­rer.

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen
(1)

ethisch-re­li­giö­se Tu­gen­den und Sol­len­s-Ge­bo­te des Is­lam (zum Bei­spiel fünf Säu­len, sechs Glau­bens­grund­sät­ze des Is­lam, 6:151-153, 17:22-39) her­aus­ar­bei­ten und die­se zu wei­te­ren re­li­giö­sen und nicht­re­li­giö­sen Ent­wür­fen so­wie zum so­zia­len Mit­ein­an­der in Be­zug set­zen (zum Bei­spiel Ur­kun­de von Me­di­na, zehn Ge­bo­te, gol­de­ne Re­gel, All­ge­mei­ne Er­klä­rung der Men­schen­rech­te)

(2)

Sinn und Ge­halt der fünf Säu­len des Is­lam er­schlie­ßen, ex­em­pla­risch den Ab­lauf, Ri­tus und Be­deu­tung der gro­ßen Pil­ger­fahrt (Hadsch/ḥad­jdj) dar­stel­len, mit dem Glau­ben an den jüngs­ten Tag in Be­zie­hung set­zen und als Hö­he­punkt im re­li­giö­sen und spi­ri­tu­el­len Le­ben ei­nes Mus­lims deu­ten

(3)

er­fas­sen, dass Lie­be und Ver­ant­wor­tung ge­gen­über Gott und den Men­schen die Mo­ti­va­ti­on von Tu­gen­den und Ge­bo­ten bil­den, dass aus is­la­mi­scher Sicht die Fa­mi­lie den Aus­gangs­punkt des ver­ant­wort­li­chen und für­sorg­li­chen Mit­ein­an­ders dar­stellt so­wie dass Lie­be und Se­xua­li­tät ei­ne ver­ant­wor­tungs­vol­le Be­zie­hung vor Gott und den Men­schen be­schreibt (zum Bei­spiel 2:187, 17:32, 30:21), wor­aus sie Be­din­gun­gen für ei­ne ge­lin­gen­de Part­ner­schaft in der Ehe ab­lei­ten

(4)

is­la­mi­sche Grund­hal­tun­gen (zum Bei­spiel Dank­bar­keit, Lie­be zu al­len Ge­schöp­fen, Barm­her­zig­keit, Frie­den, So­li­da­ri­tät), das Phä­no­men des Ge­wis­sens und die Re­le­vanz für das Le­ben des Gläu­bi­gen er­ör­tern, ein Ver­ständ­nis für Got­tes­rech­te (ḥu­qūq Al­lāh) ent­wi­ckeln (zum Bei­spiel Ver­bot der Bei­ge­sel­lung (shirk)) und ver­schie­de­ne Kon­zep­te zur Um­set­zung von Ge­rech­tig­keit er­ar­bei­ten (zum Bei­spiel 2:256)

(5)

In­hal­te ver­schie­de­ner is­la­mi­scher Zu­gän­ge zu Men­schen­rech­ten (ḥu­qūq al-āda­miyīn, ḥu­qūq al-ʿi­bād), mit In­hal­ten phi­lo­so­phi­scher, re­li­giö­ser und an­de­rer welt­an­schau­li­cher Vor­stel­lun­gen ver­glei­chen (zum Bei­spiel die Wür­de des Men­schen (GG Art. 1-5), Re­li­gi­ons­frei­heit, recht­li­che Gleich­heit von Mann und Frau), die Her­aus­for­de­rung be­grün­den, all­ge­mei­ne Men­schen- und Kin­der­rech­te ak­tiv um­zu­set­zen so­wie is­la­mi­sche Prin­zi­pi­en zu de­ren Um­set­zung er­ar­bei­ten

(6)

Er­schei­nungs­for­men so­wie Mög­lich­kei­ten und Gren­zen zur Ein­däm­mung von Ge­walt auf­zei­gen, sich auf der Ba­sis is­la­mi­scher Pri­mär­quel­len und ih­rer Deu­tung kri­tisch da­zu po­si­tio­nie­ren, auf die­se Wei­se in An­sät­zen ei­ne ge­walt­freie is­la­mi­sche Ethik ent­fal­ten und Kon­se­quen­zen für ihr ei­ge­nes Le­ben er­ken­nen (zum Bei­spiel ak­tu­el­le Ge­walt­phä­no­me­ne, psy­chi­sche For­men von Ge­walt, zur Re­fle­xi­on Ver­schwö­rungs­theo­ri­en)

(7)

sich in sen­si­bler Wei­se mit Ster­ben und Tod aus­ein­an­der­set­zen, Er­schei­nungs­for­men des Al­terns, Um­gang mit Krank­heit und Leid so­wie As­pek­te wür­di­gen Ster­bens, von Ster­be­be­glei­tung und Ab­lauf von Trau­er­pro­zes­sen im Is­lam er­fas­sen, Mög­lich­kei­ten des Um­gangs mit Trau­er er­ar­bei­ten und sen­si­bel in Be­zug zum ei­ge­nen Le­ben so­wie zu Si­tua­tio­nen des Ster­bens und den Ge­füh­len an­de­rer set­zen (zum Bei­spiel 2:156, Be­stat­tungs­kul­tur in Deutsch­land, Ver­bot der Selbst­tö­tung, Ster­be­hil­fe)

(8)

den Glau­ben an das Le­ben nach dem Tod und Jen­seits­vor­stel­lun­gen mit­hil­fe is­la­mi­scher Quel­len und Über­lie­fe­run­gen her­aus­ar­bei­ten und dis­ku­tie­ren so­wie das Be­griffs­paar Höl­le (dja­han­nam) und Pa­ra­dies (dj­an­na) mit Blick auf die Barm­her­zig­keit und Ge­rech­tig­keit Got­tes deu­ten


Umsetzungshilfen
Hinweis
Die Beispielcurricula, Synopsen und Kompetenzraster sind bei den inhaltsbezogenen Kompetenzen des jeweiligen Faches zu finden.