Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung
Hinweis zum Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
Prozessbezogene Kompetenzen zurücksetzen
  • 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz
    • 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz
    • in ihrem Lebensumfeld zwischen islamischen, anders religiösen und nichtreligiösen Phänomenen unterscheiden, sie darstellen und in Beziehung zu ihrem eigenen Leben setzen sowie eigene und andere Interessen und Sichtweisen herausarbeiten und charakterisieren
    • über praktische wie theoretische Grundlagen einer islamischen Lebenseinstellung in Vergangenheit und Gegenwart Auskunft geben
    • religiöse Themen und Inhalte benennen, Inhalte zentraler Textstellen aus Koran und Hadithen darlegen, Grundformen religiöser Sprache und Praxis und fachbezogene Begriffe bestimmen und theologisch einordnen
    • im gesellschaftlichen Umfeld religiös-kulturelle Ausdrucksformen beschreiben, religiöse und nicht-religiöse Optionen der Weltdeutung und Lebensgestaltung unterscheiden sowie Situationen, in denen religiöse und existenzielle Fragen des Lebens bedeutsam werden oder in denen Wertekonflikte auftreten, identifizieren
  • 2.2 Deutungskompetenz
    • 2.2 Deutungskompetenz
    • religiöse Motive und Elemente sowie religiöse Ausdrucksformen oder ästhetische, geistige und spirituelle Dimensionen von Religion erleben, deren Bedeutung erfassen und erläutern sowie reflektieren, die Sprache des Korans deuten, mediale und künstlerische Umsetzungen religiöser Motive in ihrer Eigenart identifizieren, auf die islamische Glaubensvorstellung hin überprüfen und einordnen
    • Besonderheiten rituell bedeutsamer Situationen erläutern, religiöse Aspekte in ihrem Lebensumfeld systematisieren und analysieren, islamische mit anders religiösen und nichtreligiösen Positionen und Fragestellungen vergleichen sowie deskriptive und normative Aussagen unterscheiden
    • aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen erfassen und auf die Lehren des Korans und der Sunna beziehen
    • die eigene Lebenssituation mit Blick auf die Lebens- und Wirkungsweise bedeutender Gestalten der islamischen Geschichte und Überlieferung interpretieren, islamische Prinzipien erklären, in diskursiven Situationen einbringen und dabei unterschiedliche Deutungen und Lösungsansätze mit Blick auf die Wahrheitsfrage einbeziehen
  • 2.3 Urteilskompetenz
    • 2.3 Urteilskompetenz
    • Situationen ethischer und religiöser Grunderfahrungen, ethische und religiös-kulturelle Diskussionen sowie theologische Diskurse in ihren Grundzügen nachvollziehen, sich damit auseinandersetzen, eigene Fragestellungen daraus entwickeln, argumentativ begründet eine eigene Position einnehmen und vertreten
    • ihr eigenes religiöses Selbstkonzept in Ansätzen formulieren und zu Koran und Sunna in Beziehung setzen sowie die Bedeutung des Glaubens für die eigene Lebensorientierung erörtern
    • den Einfluss von analogen und digitalen Medien auf die Konstruktion sozialer Wirklichkeit kritisch reflektieren
    • Zweifel und Kritik an Religion prüfen sowie religiöse Glaubensfragen und -aussagen reflektieren, interpretieren, beurteilen und auf die eigene Lebenswirklichkeit übertragen
    • lebensförderliche und lebensfeindliche Erscheinungsformen von Religion, Denk- und Handlungsmustern unterscheiden und beurteilen sowie Modelle ethischer Urteilsbildung bewerten und beispielhaft anwenden
  • 2.4 Dialog- und Sozialkompetenz
    • 2.4 Dialog- und Sozialkompetenz
    • sich in Offenheit und Respekt mit Ideen, Meinungen und Lebensweisen anderer auseinandersetzen, anderen Menschen mit Wertschätzung, Achtsamkeit und Sensibilität begegnen, sich in Gedanken, Gefühle, Sicht- und Verhaltensweisen anderer hineinversetzen und deren Erfahrungen in Bezug zum eigenen Standpunkt bringen
    • über den islamischen Glauben Auskunft geben, eigene Gedanken, Gefühle und Sichtweisen zum Ausdruck bringen und begründet einen eigenen Standpunkt vertreten, mit anderen Standpunkten vergleichen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen, eigene sowie andere Sichtweisen kritisch reflektieren und eigene Positionen weiterentwickeln
    • mit anderen verantwortungsbewusst umgehen sowie Konflikte respektvoll, friedlich und konstruktiv austragen
  • 2.5 Gestaltungs- und Handlungskompetenz
    • 2.5 Gestaltungs- und Handlungskompetenz
    • Kategorien verantwortlichen Handelns auch in sensiblen Bereichen entwickeln und deren Praxisrelevanz reflektieren
    • mit ethisch-religiösen Denk- und Handlungsformen sinnvoll und sachgerecht umgehen, an diesen erprobend teilnehmen und ihre Erfahrungen reflektieren
    • anders religiöse und nichtreligiöse Ausdrucksformen aufzeigen, mit islamisch geprägten vergleichen, im Alltag mit der Vielfalt umgehen und religiös relevante Ausdrucksformen und Standpunkte ästhetisch, künstlerisch, medial sowie addressatenbezogen zum Einsatz bringen
    • islamisch begründete Handlungsmöglichkeiten situationsgemäß entwerfen und reflektiert umsetzen
    • Besonderheiten islamischer Feste zur Gestaltung des Schullebens einbringen, interreligiöse Begegnungsmöglichkeiten schaffen, gemeinsame Vorhaben entwickeln und durchführen
  • 2.6 Methodenkompetenz
    • 2.6 Methodenkompetenz
    • unterschiedliche methodische Zugänge des Verstehens wie Reflektieren, Fragenstellen, Hinterfragen, Sich-Einfühlen, Zuhören, Erfahren, Erzählen in beispielhaften Kontexten entfalten und sachgerecht anwenden
    • zwischen methodisch unterschiedlichen Zugängen zum Islam als Religion und Lebensweise unterscheiden und diesen Perspektivenwechsel kategorial zuordnen
    • Diskurs- und Problemlösungsstrategien in exemplarischen islamisch-religiösen Bezügen entwickeln
    • einfache hermeneutische Instrumente aus der islamischen Tradition und aus neueren Zugängen in ihren Ansätzen zur Erschließung islamischer Quellen anwenden
    • Regeln der islamischen Rechtsfindung in ihren Grundzügen anhand ethisch-moralischer sowie theologischer Aussagen exemplarisch identifizieren und auf eigene oder neue ethisch-moralische oder theologische Fragen ansatzweise anwenden

Operatoren

Anhänge zu Fachplänen

3.4.2 Ko­ran und is­la­mi­sche Quel­len

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler er­hal­ten Ein­bli­cke in un­ter­schied­li­che Strö­mun­gen ra­tio­na­ler is­la­mi­scher Theo­lo­gie in Ver­gan­gen­heit und Ge­gen­wart (kalām) und in die Tra­di­ti­on und Viel­falt is­la­mi­scher Phi­lo­so­phie. Sie un­ter­su­chen Me­tho­den der is­la­mi­schen Theo­lo­gie und zie­hen sie zum Ver­ständ­nis und zur Deu­tung is­la­mi­scher Quel­len und Schrif­ten her­an. Im Rück­griff auf den her­me­neu­ti­schen An­spruch des Ko­rans selbst set­zen sie sich ver­tieft mit tra­di­tio­nel­ler und zeit­ge­nös­si­scher Text­aus­le­gung von Ko­ran und Ha­dit­hen aus­ein­an­der, un­ter­schei­den klas­si­sche wie auch mo­der­ne An­sät­ze der Her­me­neu­tik von ver­ein­fach­ter und am iso­lier­ten Wort­laut ver­haf­te­ter Text­aus­le­gung und wen­den selbst ex­ege­ti­sche Re­geln zur Be­stim­mung ko­ra­ni­scher Ant­wor­ten auf theo­lo­gi­sche, so­zia­le, (welt-)po­li­ti­sche und prak­ti­sche Fra­gen der Mus­li­me wie auch der Ge­samt­ge­sell­schaft an. Sie zie­hen da­für er­gän­zend die Prin­zi­pi­en der Rechts­fin­dung im Is­lam so­wie ver­glei­chend auch nich­tis­la­mi­sche Zu­gän­ge zu Ko­ran und Über­lie­fe­rung her­an und üben an­hand ak­tu­el­ler Pro­ble­ma­ti­ken und Fra­ge­stel­lun­gen ein­fa­che Schluss­fol­ge­run­gen für ihr ei­ge­nes, ge­mein­schaft­li­ches so­wie ge­sell­schaft­li­ches Le­ben zu zie­hen.

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen
(1)

zen­tra­le As­pek­te un­ter­schied­li­cher Strö­mun­gen ra­tio­na­ler is­la­mi­scher Theo­lo­gie (ʿilm al-kalām) in Ver­gan­gen­heit und Ge­gen­wart in Grund­zü­gen dar­stel­len, von­ein­an­der ab­gren­zen und ih­ren je­wei­li­gen Gel­tungs­an­spruch ab­wä­gen (zum Bei­spiel der Muʿta­zi­la, As­hʿarīya, Mā­turīdīya) so­wie Tra­di­ti­on und Viel­falt is­la­mi­scher Phi­lo­so­phie ex­em­pla­risch er­ar­bei­ten (zum Bei­spiel Ibn Sīnā, al-G­ha­zālī)

(2)

An­sät­ze der is­la­mi­schen Theo­lo­gie (zum Bei­spiel Muʿta­zi­la, As­hʿarīya, Mā­turīdīya, Zwöl­fer­s­chia, Mys­tik, Phi­lo­so­phie, Re­form­be­we­gun­gen, is­la­mis­ti­sche und his­to­ri­sie­ren­de Zu­gän­ge) zur Be­ant­wor­tung kon­kre­ter Fra­gen­stel­lun­gen (zum Bei­spiel nach Wil­lens­frei­heit, Stel­lung des Pro­phe­ten, Men­schen­rech­te, dji­hād) ver­glei­chend ein­be­zie­hen, mit ih­rem ei­ge­nen Den­ken in Be­zie­hung set­zen und sich be­grün­det po­si­tio­nie­ren

(3)

den her­me­neu­ti­schen An­spruch des Ko­rans be­le­gen (zum Bei­spiel 4:82) und ex­ege­ti­sche Prin­zi­pi­en hin­sicht­lich ih­rer Re­le­vanz für ein ge­samt­heit­li­ches und ver­tief­tes Ver­ständ­nis des Ko­rans an­hand von Bei­spie­len dis­ku­tie­ren (zum Bei­spiel Aus­le­gung des Ko­rans durch den Ko­ran, ei­ge­nes Nach­den­ken über ihn 38:29, Be­rück­sich­ti­gung der Of­fen­ba­rungs­an­läs­se, des Ha­dith, der is­la­mi­schen Tra­di­ti­on, his­to­risch-kul­tu­rel­ler Rah­men­be­din­gun­gen)

(4)

den Be­deu­tungs­um­fang so­wie die prak­ti­sche Re­le­vanz ein­zel­ner Ko­ran­ver­se mit­hil­fe von Kon­zep­ten der klas­si­schen uṣūl al-fi­qh nach­voll­zie­hen (zum Bei­spiel Un­ter­schei­dung von Wort­laut und in­ten­dier­ter Be­deu­tung, von be­ding­ten und un­be­ding­ten Ur­tei­len, Be­stim­mung des nur ein­ge­schränk­ten Be­deu­tungs­um­fangs manch ei­ner uni­ver­sel­ler For­mu­lie­run­gen (tak­hṣīṣ)) so­wie ein Ge­samt­bild von Ko­ran­ver­sen zu ak­tu­el­len The­men­be­rei­chen er­schlie­ßen (zum Bei­spiel Stel­lung von Mann und Frau, Um­gang und Bild von Nicht­mus­li­men, Krieg und Frie­den)

(5)

an­hand aus­ge­such­ter Ver­se des Ko­rans Ge­halt, Kon­se­quen­zen und Schwie­rig­kei­ten von klas­sisch-is­la­mi­schen wie auch zeit­ge­nös­si­schen An­sät­zen der Her­me­neu­tik (zum Bei­spiel mo­der­nis­ti­sche, his­to­ri­sie­ren­de Aus­le­gung) so­wie von ver­ein­fach­ter und am iso­lier­ten Wort­laut ori­en­tier­ter Text­aus­le­gung ana­ly­sie­ren so­wie ar­gu­men­ta­tiv ein­an­der ge­gen­über­stel­len (zum Bei­spiel 4:34, 9:5, ḥadd-Stra­fen, Jen­seits­vor­stel­lun­gen, Got­tes­bild, Men­schen­bild) und ko­ra­ni­sche Ant­wor­ten auf theo­lo­gi­sche, so­zia­le, (welt-)po­li­ti­sche so­wie prak­ti­sche Fra­gen der Mus­li­me wie auch der Ge­samt­ge­sell­schaft auf­zei­gen

(6)

die we­sent­li­chen Quel­len und Re­geln der Rechts­fin­dung im Is­lam (zum Bei­spiel id­jmāʿ, qiyās, ʿurf, is­tiḥsān, is­tiṣlāḥ, al-maṣā­liḥ al-mur­sa­la, id­j­ti­hād) auf aus­ge­such­te zen­tra­le Fra­ge­stel­lun­gen ar­gu­men­ta­tiv an­wen­den (zum Bei­spiel Um­gang mit der nich­t-mus­li­mi­schen Ge­sell­schaft, mo­der­ne so­zia­le Le­bens­for­men, me­di­zi­ni­sche Fra­gen, Span­nungs­feld von Be­rufs­tä­tig­keit und re­li­giö­ser Pflicht, glo­ba­le Pro­ble­me, Ge­ne­ra­tio­nen­kon­flik­te)

(7)

sich zur Fra­ge nach der An­wen­dung von id­j­ti­hād auf der Ba­sis von Ko­ran und Ha­dith, der ethi­schen Zwe­cke des is­la­mi­schen Rechts (maqā­sid al-s­harīʿa) so­wie be­deu­ten­der is­la­mi­scher Ge­lehr­ter und Theo­lo­gen be­grün­det po­si­tio­nie­ren [LF]

(8)

nich­tis­la­mi­sche Zu­gän­ge zu Ko­ran und Ha­dith bei­spiel­haft er­fas­sen (zum Bei­spiel Ein­ord­nung des Ko­rans als Text der Spät­an­ti­ke, nich­t-is­la­mi­sche Ko­ran- oder Ha­dit­hüber­set­zun­gen, phi­lo­lo­gi­sche, poe­ti­sche, rhe­to­ri­sche, äs­the­ti­sche Her­an­ge­hens­wei­se, bi­bel­wis­sen­schaft­li­che An­sät­ze) und mit aus­ge­wähl­ten Bei­spie­len tra­di­tio­nel­ler oder zeit­ge­nös­si­scher Zu­gän­ge in­ner­halb des Is­lam in Be­zie­hung set­zen und theo­lo­gisch ein­ord­nen

(9)

Schluss­fol­ge­run­gen zu ak­tu­el­len Fra­ge­stel­lun­gen be­züg­lich des Um­gangs mit Ko­ran und is­la­mi­schen Quel­len für ihr ei­ge­nes, ge­mein­schaft­li­ches so­wie ge­sell­schaft­li­ches Le­ben for­mu­lie­ren und be­grün­den (zum Bei­spiel zu Ex­ege­se, Her­me­neu­tik, Ha­dit­hen, Um­gang mit ideo­lo­gi­sier­ten und is­lam-kri­ti­schen Deu­tun­gen so­wie mit ver­ein­fach­ten ḥarām- und ḥalāl-De­bat­ten, re­li­giö­sem Ha­bi­tus)


Umsetzungshilfen
Hinweis
Die Beispielcurricula, Synopsen und Kompetenzraster sind bei den inhaltsbezogenen Kompetenzen des jeweiligen Faches zu finden.