Die neue Pflegeausbildung schafft – ausgehend von unterschiedlichen Bildungswegen und Systemen – die Basis für ein gemeinsames pflegerisches Grundverständnis, das das Ziel hat, allen Versorgungsbereichen gerecht zu werden. Diese Reform ist notwendig, um den pflegerischen Bedarfen der Bevölkerung und den damit einhergehenden komplexen Anforderungen an Pflegende gerecht zu werden.
Neben dem Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe ist der Bundesrahmenlehrplan die zentrale Grundlage für die Ausbildung im Land. Die Lehrplankommission hat die Inhalte des Bundesrahmenlehrplans gesichtet, ausgewertet und in eine praxisorientierte Fassung übertragen. Sie hat sich dabei von den Begriffen „Fokussierung“ und „Exemplarik“ leiten lassen. Ziel ist es, sowohl Beispiele für kompetenzorientiertes Lernen vorzustellen als auch wesentliche Inhalte der neuen Pflegeausbildung für alle Pflegeschulen im Land verbindlich festzulegen.
Den Lehrenden und Lehrkräften wird mit dem Landeslehrplan eine Hilfestellung an die Hand gegeben, mit der das eigene Schulcurriculum erarbeitet werden kann. Die zur Verfügung gestellten Inhalte und Handreichungen sollen die notwendigen teaminternen Entwicklungsprozesse unterstützen. Diese Arbeit ist vor Ort zu leisten; weder kann noch soll sie durch den Landeslehrplan vorweggenommen werden. Denn die Intention des Pflegeberufegesetzes kann nur dann mit Leben gefüllt werden, wenn Schulleitungen und Lehrende von Beginn an klare Festlegungen treffen, was die Auszubildenden am Ende der Ausbildung können sollten, damit sie in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen ihren Beruf kompetent ausüben und sich in interprofessionellen Teams angemessen einbringen können.
Die vor uns liegenden Herausforderungen sind groß, sie sind aber durchaus leistbar. Der Landeslehrplan soll einen Rahmen geben, in dem dies geschehen kann.
| Dr. Susanne Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport |
Manfred Lucha MdL Minister für Soziales und lntegration |