Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Bedeutung der englischen Sprache ist heutzutage allgegenwärtig. Für fast 400 Millionen Menschen ist sie Muttersprache, rund 1,5 Milliarden Menschen nutzen sie als Zweitsprache oder lingua franca und durch die fortschreitende Globalisierung gewinnt sie weiterhin an Bedeutung. Die weltweite Verbreitung des Englischen ist historisch durch den großen Einfluss Großbritanniens begründet und setzt sich fort durch die wirtschaftliche und kulturelle Präsenz der USA. In den meisten Ländern ist die englische Sprache die erste Fremdsprache, die an Schulen gelehrt wird und vielerorts ermöglicht erst sie die Verständigung, wenn Menschen unterschiedlicher Muttersprachen aufeinandertreffen.
Es liegt daher auf der Hand, dass Schülerinnen und Schüler der englischen Sprache in ihrer Lebenswelt in vielfältiger Weise begegnen, sei es in der Jugendkultur, in den Medien, in der Werbung oder auf Reisen. Diese Erfahrungen machen ihnen unmittelbar bewusst, wie sinnvoll und bereichernd das aktive Sprachhandeln im Englischen ist. Es ermöglicht nicht nur die Teilhabe am internationalen Dialog, sondern bietet Zugang zu anglophonen Kulturräumen und Einblick in aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen, auch über Großbritannien und die USA hinaus. Vor diesem Hintergrund leistet das Fach Englisch zusätzlich zum reinen fremdsprachigen Kompetenzerwerb auch einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung und Handlungsfähigkeit, indem es die Schülerinnen und Schüler für kulturspezifische Unterschiede sensibilisiert und zur kritischen Reflexion eigener Denkmuster und Verhaltensweisen anregt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012 bilden die Grundlage für die Ausgestaltung des Englischunterrichts am Beruflichen Gymnasium. Der Bildungsplan legt das Anforderungsniveau gemäß der Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife der Kultusministerkonferenz in diesem Fach zu Grunde.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der Eingangsklasse kommt eine wichtige Gelenkfunktion zu. Sie nimmt auf Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schularten und mit unterschiedlichen Vorkenntnissen Rücksicht. Ziel ist eine möglichst schnelle Angleichung von Wissensstand und Kompetenzen als gemeinsame Arbeitsgrundlage. Die Unterrichtssprache ist Englisch, wobei unterschiedliche Varietäten gleichberechtigt behandelt werden. Bei Text- und Medienarbeit wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen.
Der Erwerb von interkultureller kommunikativer Kompetenz nimmt in allen drei Schuljahren eine zentrale Rolle ein. Vor diesem Hintergrund soll daher nicht nur auf die Vermittlung von Wortschatz, Grammatik und soziokulturellem bzw. landeskundlichem Wissen hingewirkt werden, sondern vor allem auch darauf, in konkreten Kommunikationssituationen angemessen zu agieren. Die Schülerinnen und Schülern erweitern ihre sprachlichen Mittel mit dem Ziel, sich im beruflichen und privaten Bereich nicht nur umfassend informieren, sondern auch kompetent verständigen zu können. Dabei werden bereits bekannte grammatikalische und lexikalische Strukturen wiederholt.
Für einen ansprechenden und zeitgemäßen Fremdsprachenunterricht ist ein sinnvoller und unterstützender Einsatz moderner digitaler Medien unumgänglich. Die Text- und Medienarbeit erfordert von den Schülerinnen und Schülern einen komplexen Umgang mit Texten, der über die reine Rezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich analysierend, produktiv und kritisch mit ihnen auseinandersetzen.
Mit Abschluss der Sekundarstufe 2 wird im Fach Englisch in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B2, in Teilen C1 (im rezeptiven Bereich) gemäß dem GER erreicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.