1.1 Bildungswert der modernen Fremdsprachen
In einer modernen und globalisierten Welt, die von Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt geprägt ist, stellen Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Handlungsfähigkeit eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Sie befähigen Lernende, sich in interkulturellen Kontexten angemessen zu bewegen und als kulturelle Mittlerinnen und Mittler zu agieren. Indem Schülerinnen und Schüler ihre plurilinguale Sprachbiografie (zum Beispiel Herkunftssprache(n), bereits erlernte Sprache(n), Dialekte, Register) reflektieren und sich mit sprachlicher und kultureller Vielfalt auseinandersetzen, erwerben sie interkulturelle Handlungskompetenz. Diese versetzt sie in die Lage, mit Individuen und Gruppen unterschiedlicher Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren. Die Begegnung mit einer anderen Sprache konfrontiert die Lernenden mit einer neuen, ihnen zunächst ungewohnten sprachlichen Ordnung der Welt. Durch eine reflektierte Auseinandersetzung mit Weltsichten, Werten und Identitäten im Fremdsprachenunterricht lernen Schülerinnen und Schüler diese neue Ordnung als weitere mögliche Interpretation von Welt kennen und respektieren. Damit unterstützt der Fremdsprachenunterricht in besonderem Maße die Entwicklung von Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt sowie von demokratischen Haltungen und trägt zu einem friedlichen Zusammenleben in der Welt bei. In einer international geprägten Wirtschafts-, Arbeits- und Lebenswelt stellen Fremdsprachenkenntnisse außerdem eine wichtige Voraussetzung dar, um angemessen global zu agieren.
Ziel eines modernen Fremdsprachenunterrichts ist es deshalb, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache sicher zu bewegen und sich dabei zunehmend flüssig und differenziert auszudrücken. Fremdsprachen zu lernen heißt, in neue Welten einzutauchen und diese immer besser zu verstehen. Sie ermöglichen es den Lernenden, sich bislang unbekannter Denkmuster und Handlungsweisen bewusst zu werden (cultural awareness) und diese mit den eigenen zu vergleichen. Die Schülerinnen und Schüler können so deren kulturelle und gegebenenfalls auch historische Bedingtheit verstehen, Verständnis und Respekt für unterschiedlich kulturell geprägte Perspektiven entwickeln und Missverständnisse vermeiden.
Soziokulturelles Wissen im Zusammenspiel mit interkultureller und funktionaler kommunikativer Kompetenz versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, künftig Auslandsaufenthalte und internationale Begegnungen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben gezielt und informiert in die Wege zu leiten und erfolgreich zu bewältigen.
Der Vergleich sprachlicher Strukturmuster fördert das Verständnis von Sprache als System. Darüber hinaus unterstützt der Fremdsprachenunterricht die Fähigkeit, auf der Basis von Erlerntem Neues zu erschließen. Somit fördert er das Erlernen weiterer Fremdsprachen im Sinne der Erweiterung der plurilingualen Kompetenz und des lebenslangen Fremdsprachenlernens. Nachdenken über Sprache schult die Fähigkeit, Handlungsweisen, komplexere Sachverhalte, theoretische Erkenntnisse, Denkmuster und Wertvorstellungen zu durchdringen und in einen interkulturellen Zusammenhang zu stellen.
1.2 Kompetenzen
In den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen ist die Ausbildung der interkulturellen kommunikativen Kompetenz das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenlernens. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER, 2001) und sein Begleitband (2020) sehen in dieser interkulturellen Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Sprachen den Kern ihres Mehrsprachigkeitskonzepts. Der GER definiert für alle Sprachen gültige Kriterien und Niveaus, nach denen die Sprachbeherrschung von Lernenden eingestuft werden kann. Der Kompetenzaufbau über die verschiedenen Klassen richtet sich in den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen daran aus. Die in den Bildungsplänen beschriebenen Kompetenzen orientieren sich an den „Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife“ der Kultusministerkonferenz (KMK, 2012) und bilden die „Bildungsstandards für die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) für den Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss“ (KMK, 2023) ab, die zu einer Vereinheitlichung der Anforderungen über die Bundesländergrenzen hinweg führen sollen.
Das Schaubild verdeutlicht, dass die Kompetenzen, wie sie nacheinander in den vorliegenden Bildungsplänen aufgeführt sind, keine isoliert zu beherrschenden Einzelfertigkeiten sind, sondern vielmehr ineinandergreifen. Sowohl die prozessbezogenen Kompetenzen als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen stehen im Dienst der interkulturellen kommunikativen Kompetenz.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit, Sprachlernkompetenz und die fremdsprachenspezifische digitale Kompetenz ausgewiesen: Zum einen unterstützt die Fähigkeit, eine Sprache – auch die Herkunftssprache(n) – bewusst zu rezipieren und zu verwenden, den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zum anderen in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Dieser Prozess beginnt bereits im Fremdsprachenunterricht der Grundschule. Die Lernenden sollen Strategien und Methoden erwerben, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen. Eine Voraussetzung dafür besteht darin, dass sie in ihrer Schullaufbahn allmählich Eigenverantwortung für ihren Lernprozess und -zuwachs übernehmen. Im Zuge der digitalen Transformation haben spezifische Kompetenzen wie Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken und Kommunikation an Bedeutung gewonnen. Sie erfordern eine Schulung der Lernenden im Umgang mit digitaler Kommunikation in der Fremdsprache und mit digitalen Hilfsmitteln zur Unterstützung von Sprachlernprozessen. Diese prozessbezogene fremdsprachenspezifische digitale Kompetenz wird im Fremdsprachenunterricht gefördert.
Prozessbezogene Kompetenzen können nicht von den inhaltsbezogenen Kompetenzen losgelöst erworben werden, sie sind nicht gestuft und werden nicht unmittelbar geprüft. Der ausgewiesene Stand stellt die Zielstufe dar, die das beim Abschluss der Kursstufe zu erreichende Niveau beschreibt.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen umfassen die als zentrales Ziel ausgewiesene interkulturelle kommunikative Kompetenz, die funktionale kommunikative Kompetenz und schließlich die Text- und Medienkompetenz. Voraussetzung für einen gelingenden Kompetenzaufbau ist, dass die Schülerinnen und Schüler in einem aufgabenorientierten Unterricht angemessene sprachliche Mittel erwerben, indem sie diese wahrnehmen, in der Anwendung einüben und reflektieren. Dabei sollen lexikogrammatische Einheiten eine zentrale Rolle spielen. Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen haben die sprachlichen Mittel dienende Funktion.
Die Text- und Medienkompetenz verlangt den Schülerinnen und Schülern einen komplexeren Umgang mit Texten ab, der über die reine Textrezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich produktiv mit ihnen auseinandersetzen. Die Lernenden sollen die Fähigkeit erwerben, Texte zu strukturieren und zu analysieren, sie zu reflektieren und zu bewerten beziehungsweise neu zu gestalten. In den Bildungsplänen der modernen Fremdsprachen wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen. Als Texte werden demnach alle mündlichen, visuellen und multimodalen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. Von entscheidender Bedeutung für den gymnasialen Fremdsprachenunterricht ist die Auseinandersetzung mit kulturell geprägten Deutungsmustern. Aus diesem Grund hat die Beschäftigung mit literarischen Texten von Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund dort einen besonderen Stellenwert.
In interkulturellen Kommunikationssituationen kommt der Mediation als integrativer Kompetenz eine wichtige Bedeutung zu: Über die Sprachmittlung zwischen verschiedenen Sprachen hinaus beinhaltet das Konzept der Mediation auch eine soziokulturelle Komponente. Das heißt, Mediationssituationen können sich nicht nur zwischen zwei Sprachen, sondern auch innerhalb einer Sprache (zum Beispiel zwischen Varietäten oder in Form einer Vereinfachung) ergeben.
Jeweils zu Beginn der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden im Bildungsplan Themen genannt, denn die Schülerinnen und Schüler erwerben die ausgewiesenen Kompetenzen nicht losgelöst von soziokulturellem Wissen. Dies geschieht vielmehr in der ständigen Begegnung und Auseinandersetzung mit Themen, die in ihrer Progression zunehmend gesellschaftsorientiert werden und ein vertieftes kulturelles Verständnis zum Ziel haben.
Methodisch-strategische Teilkompetenzen sind den funktionalen kommunikativen Kompetenzen zugeordnet. Sie sind jeweils am Ende einer Kompetenz aufgeführt und durch eine Zwischenüberschrift kenntlich gemacht. Verweise auf Teilkompetenzen anderer Bereiche der Fremdsprachenpläne zeigen, welche Teilkompetenzen Grundlage oder sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten darstellen. Mit den vorliegenden Verweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben; sie sind nicht grundsätzlich verbindlich, sondern sollen zum Querlesen einladen.
Um den Lernstand, den die Schülerinnen und Schüler laut Bildungsplan aus den vorherigen in die nachfolgenden Klassen mitbringen sollen, besser nachvollziehen zu können, hat die jeweilige Teilkompetenz über alle Klassen hinweg die gleiche Nummerierung. Die Progression der einzelnen (Teil-)Kompetenzen wird so erkennbar. Mitunter wird eine Teilkompetenz ab einer bestimmten Klasse nicht mehr fortgeführt beziehungsweise sie setzt später ein. In diesen Fällen erfolgt ein konkreter Hinweis in der jeweiligen Zeile. Die Teilkompetenzen werden anhand von Operatoren beschrieben, deren jeweilige Bedeutung in der Liste im Anhang der Pläne definiert ist. Die definierten handlungsleitenden Verben dienen dazu, sämtliche sprachliche Operationen, die im Laufe des Erwerbs aller kommunikativen Kompetenzen erlernt werden, trennscharf zu erfassen. Es handelt sich dabei nicht um die fremdsprachlichen Prüfungsoperatoren.
1.3 Bildungswert des Faches Russisch
Russisch ist eine der größten Weltsprachen und eine der Amtssprachen der UNO. Auch außerhalb Russlands ist Russisch in weiten Teilen Osteuropas und Asiens gängige Verkehrs- oder Fremdsprache und eröffnet einen Zugang zum gesamten eurasischen Sprach- und Kulturraum.
Russisch ist eine Brückensprache zur größten europäischen Sprachfamilie, der Familie der slawischen Sprachen. Deutschland hat von Südbayern bis zur Ostsee gemeinsame Grenzen mit slawischsprachigen Ländern, zu denen Russischkenntnisse den Zugang erleichtern. Russischlernerinnen und Russischlerner entsprechen in besonderem Maße der Forderung des Europarats nach Mehrsprachigkeit, das heißt, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger neben seiner Muttersprache in mindestens zwei modernen Fremdsprachen ausdrücken kann.
1.3.1 Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven und zur Demokratiebildung
Der Beitrag des Faches Russisch zu den Leitperspektiven wird im Folgenden dargestellt:
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Der Russischunterricht erweitert den Horizont der Schülerinnen und Schüler nach Osten. Deutschland hat traditionell eine Mittlerrolle zwischen Ost und West, wie zahlreiche jahrhundertelange Beziehungen zwischen Deutschen und Slawen zeigen. Auch durch die dynastischen Verbindungen mit Russland nimmt Baden-Württemberg eine herausragende Stellung ein. In Auseinandersetzung mit der oft leidvollen gemeinsamen Geschichte von Deutschen und Russen erkennen die Schülerinnen und Schüler die besondere Verantwortung beider Länder für ein dauerhaftes, friedliches Zusammenleben aller Länder Europas.
Im Russischunterricht setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Land, das ein Siebtel der Landfläche der Erde einnimmt, auseinander. Dabei werden sie mit Themen wie dem Umgang mit Ressourcen, dem Klimawandel und den Folgen einer zunehmenden Globalisierung konfrontiert und erkennen die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements und politischen Handelns für die Zukunft. - Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Migrantinnen und Migranten mit Wurzeln in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und einem entsprechenden russischsprachigen Hintergrund stellen neben Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft die größte Migrantengruppe in Deutschland dar. Russisch als Fremdsprache kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund einander besser verstehen und Integrationsprobleme vermieden werden. Die Auseinandersetzung mit Russisch als Lingua franca eines multinationalen Staates kann darüber hinaus interkulturelles Verstehen fördern. So kann das Fach Russisch zur Entwicklung von Empathie für Andere und zu Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt beitragen. Auch die Beschäftigung mit der wechselvollen deutsch-russischen Geschichte vom 19. bis 21. Jahrhundert und die kritische Bewertung gesellschaftspolitischer Entwicklungen kann den Abbau von Vorurteilen fördern. - Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Indem die Schülerinnen und Schüler fremdsprachliche Lernstrategien und ‑techniken einüben, erleben sie sich in ihrem Handeln als zunehmend eigenständig und selbstwirksam. Basis der Kommunikation sind hierbei Wertschätzung und lösungsorientierte Problembewältigung. - Berufliche Orientierung (BO)
Der Russischunterricht vermittelt jungen Menschen Fertigkeiten und Kompetenzen für Studium und Beruf in einem nach Osten erweiterten Europa. Das Einüben, Anwenden und Weiterentwickeln von Techniken, Methoden und Strategien in den einzelnen Bereichen des Russischunterrichts sind für Bildung und Beruf von großer Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Osteuropakompetenz und verbessern dadurch ihre beruflichen Zukunftschancen. - Leben und Lernen in einer digitalisierten Welt (LDW)
Den Schülerinnen und Schülern werden unter anderem mithilfe digitaler Medien Kompetenzen vermittelt, die sie in einem modernen Europa der offenen Grenzen und weltweit für Kontakte benötigen. Gleichzeitig macht die Tatsache, dass unsere Gesellschaft und Lebenswelt von (digitalen) Medien geprägt sind, deren kritische, selbstbestimmte Nutzung zu einer wichtigen Schlüsselqualifikation junger Menschen. Ein sinnvoller, reflektierter und verantwortungsvoller Umgang mit Medien wird im Russischunterricht – insbesondere im Rahmen der Text- und Medienkompetenz – auf vielfältige Weise geschult. - Verbraucherbildung (VB)
Die Schülerinnen und Schüler lernen unterschiedliche Alltags‑, Ess- und Konsumkulturen kennen und reflektieren den Wert ressourcenschonenden Verbraucherverhaltens im Vergleich zu postsowjetischen Ländern. - Demokratiebildung (D)
Die unterschiedliche demokratische Entwicklung von Staaten im postsowjetischen Raum (zum Beispiel neben Russland die baltischen Staaten, Kasachstan, Ukraine) bietet eine besondere Möglichkeit, sich im Russischunterricht mit den Gelingensfaktoren und Hemmnissen demokratischer Entwicklung zu beschäftigen. In der Auseinandersetzung mit positiven und negativen Entwicklungen in Geschichte und Gegenwart können die Schülerinnen und Schüler den Wert von Demokratie, von Grund- und Menschenrechten und der Meinungsfreiheit sowie die Gefahren und Risiken antidemokratischer Entwicklungen erkennen.
Sprachliche Kompetenzen unterstützen das Erlernen einer respektvollen Gesprächskultur, die für konstruktive Diskussionen und Kompromisse unerlässlich ist. Darüber hinaus sensibilisiert die Beschäftigung mit zielsprachigen Texten für unterschiedliche Meinungen und Lebenskonzepte und fördert die Bereitschaft zum interkulturellen Dialog.
Praktische Umsetzungsmöglichkeiten wie Diskussionen zu aktuellen und altersgerechten Themen (zum Beispiel soziale Medien, Migration, Menschenrechte, (zivil-)gesellschaftliches Engagement), Debatten zum politischen System oder die Teilnahme an internationalen Austauschen oder Projekten stärken die Verantwortung und die Partizipation junger Menschen in einer globalisierten Welt.
1.4 Didaktische Hinweise
Ende Klasse 11 erreichen die Schülerinnen und Schüler das GER-Niveau B1+. Wenn sie das Fach im Anschluss als fortgeführte Fremdsprache bis zum Abitur belegen, erweitern sie ihre Kompetenzen auf das GER-Niveau B2.
Der kommunikative Ansatz des schulischen Fremdsprachenlernens sieht vor, dass der Unterricht überwiegend in der Fremdsprache stattfindet und eine Vielzahl authentischer Begegnungen in der Fremdsprache ermöglicht, zum Beispiel durch den Einsatz authentischer, auch medial vermittelter Texte und durch die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (zum Beispiel Kulturveranstaltungen und Schülerbegegnungen).
Im Russischunterricht können die Lerngruppen besonders heterogen sein, da oft Anfängerinnen und Anfänger und Schülerinnen und Schüler mit russischsprachigem Hintergrund in unterschiedlicher Ausprägung gemeinsam unterrichtet werden. Dies stellt für die Lehrkräfte im Hinblick auf die Binnendifferenzierung eine besondere Herausforderung dar. Dabei kann der Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sinnvoll sein.
Der kompetenzorientierte Fremdsprachenunterricht führt stufenweise zur kommunikativen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Er bedarf der Aufgabenorientierung, die von den Schülerinnen und Schülern verlangt, die einzelnen Teilkompetenzen zielgerichtet im Zusammenspiel anzuwenden.
Im Anfangsunterricht ist besonders auf das Erlernen und Üben der korrekten Schreibschrift zu achten.
Sie kann besonders gut mithilfe von internationaler Lexik im Russischen eingeübt werden (andere Fremdsprachen, Deutsch).
Die Förderung des Leseverstehens und des Hör‑/Hörsehverstehens sind vom ersten Lernjahr an von großer Bedeutung. Es ist darauf zu achten, bereits von Beginn an auch authentische Texte einzusetzen.
Die mündliche Sprachkompetenz ist besonders zu fördern. Ihre Bedeutung wird durch die Kommunikationsprüfung im Abitur dokumentiert. Kommunikatives Training sollte so oft wie möglich in Schüler-Schüler-Interaktionen stattfinden (Formen der Partner- und Gruppenarbeit).
Mediation spielt als übergreifende Kompetenz eine besondere Rolle, da sie die Schülerinnen und Schüler befähigt, in interkulturellen Situationen Verständigung zu ermöglichen und in kontroversen Situationen zu vermitteln (BTV). Die Schülerinnen und Schüler können dabei auf bereits in anderen Fächern erworbene Strategien zurückgreifen.
Bei der sprachlichen Kommunikation hat der korrekte Gebrauch grammatischer Strukturen eine zwar dienende, aber dennoch kommunikativ relevante Bedeutung. Häufiges Training in der Schule sowie regelmäßiges, selbstreguliertes Üben außerhalb des Unterrichts sind daher unverzichtbar (Leitperspektive PG). Dabei ist ein anlassorientierter Einsatz von digitalen Medien gemäß der Leitperspektive „Leben und Lernen in einer digitalisierten Welt" (Leitperspektive LDW) sinnvoll und hilfreich.
Beim gesamten Spracherwerb ist der reflektierte und selektive Umgang mit Medien eine Schlüsselqualifikation, die jungen Menschen den Weg in die moderne Informationsgesellschaft ebnet (Leitperspektiven LDW, BO).
1.5 Basisfach und Leistungsfach in der Oberstufe
In der gymnasialen Kursstufe können die Schülerinnen und Schüler das Fach Russisch als Basisfach oder als Leistungsfach belegen.
In der Auseinandersetzung mit literarischen und nichtliterarischen Texten und Medien erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre fremdsprachlichen Kompetenzen und damit auch ihre interkulturelle Handlungskompetenz.
Basisfach und Leistungsfach unterscheiden sich hinsichtlich des Komplexitäts- und Abstraktionsgrades der Texte und Themen sowie hinsichtlich der Breite, Tiefe und Differenziertheit der Aufgabenbearbeitung.
Am Ende der Kursstufe erreichen alle Schülerinnen und Schüler die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).