3.1 Klasse 11
3.1.1 Soziokulturelles Orientierungswissen / Themen
3.1.2 Interkulturelle kommunikative Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen der Auseinandersetzung mit frankophonen Sprachräumen verschiedene kulturell geprägte Perspektiven wahr und begegnen ihnen mit Empathie und Toleranz. Sie thematisieren diese auch im Vergleich mit der eigenen kulturellen Prägung.
3.1.3 Funktionale kommunikative Kompetenz
3.1.3.1 Hör-/Hörsehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne, leicht zu erkennende Informationen in vertrauten Situationen des Alltags global verstehen, wenn deutliches français standard gesprochen wird. Dabei erhalten sie gegebenenfalls Unterstützung.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: Vertrautheit mit dem Thema, bekannte beziehungsweise transparente Lexik, einfache Satzgefüge, Redundanz, visuelle Unterstützung, Anzahl und Simultaneität der Sprecherinnen und Sprecher, Sprechgeschwindigkeit.
3.1.3.2 Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können didaktisierte sowie kurze authentische fiktionale und nichtfiktionale Texte (wie zum Beispiel adaptierte einfache Sachtexte und vereinfachte Texte aus der Jugendliteratur) verstehen. Dabei erhalten sie gegebenenfalls Unterstützung.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: Länge, Vertrautheit mit dem Thema, bekannte oder transparente Lexik, sehr einfacher Satzbau, Verständnishilfen (zum Beispiel Bilder, Zwischenüberschriften).
Es wird empfohlen, eine didaktisierte oder authentische Ganzschrift zu lesen. Dabei trainieren die Schülerinnen und Schüler über das Leseverstehen hinausgehende kommunikative Kompetenzen und erwerben integrativ weitere sprachliche Mittel.
3.1.3.3 Sprechen – an Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können mit anderen Personen Kontakt aufnehmen sowie an einfachen Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen. Sie können elementare Informationen erfragen und geben. Diese Kommunikation kann auch im digitalen Raum stattfinden.
3.1.3.4 Sprechen – zusammenhängendes monologisches Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Erfahrungen und Sachverhalte ihres Alltags darstellen sowie Informationen in einfacher Form weitergeben. Diese Kommunikation kann auch im digitalen Raum stattfinden. Bei Bedarf wird eine angemessene Unterstützung gewährt.
3.1.3.5 Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können kurze und syntaktisch einfache Texte über ihr Alltagsleben verfassen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation zwischen mehreren Partnern als auch für das Verfassen von Texten, die keine direkte Reaktion beabsichtigen. Sie verfügen über einfache Strategien zur Steuerung des Schreibprozesses. Bei Bedarf wird eine angemessene Unterstützung gewährt.
3.1.3.6 Mediation
Die Schülerinnen und Schüler können in Mediationssituationen zentrale, leicht erkennbare Informationen aus Gesprächen ihres Erfahrungshorizontes mündlich und schriftlich in die jeweils andere Sprache übertragen. Sie können ferner aus kurzen, syntaktisch und morphologisch einfachen Texten mit bekannter Lexik eine zentrale, leicht erkennbare Information mündlich und schriftlich in die andere Sprache sowie Äußerungen innersprachlich in ein anderes Register übertragen. Sie verfügen über Strategien, die es ihnen erlauben, sprachliche Defizite zu kompensieren. Dabei können sie bei Bedarf in einfacher Sprache auf einzelne interkulturelle Unterschiede hinweisen.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Vertrautheit mit den zu mittelnden Informationen, der Richtung, in welche die Sprachmittlung erfolgt, sowie gegebenenfalls aus dem Wechsel zwischen verschiedenen sprachlichen Repräsentationsformen (zum Beispiel vom Hören zum Schreiben, vom Lesen zum Sprechen). Sie erhalten gegebenenfalls Unterstützung.
3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Lexik
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein elementares rezeptives und produktives lexikalisches Repertoire (Chunks, Kollokationen, Einzelwörter), das es ihnen ermöglicht, einfache Alltagssituationen zu bewältigen. Falls erforderlich erhalten sie dabei Unterstützung. Dabei sollten die vereinfachenden Regeln der französischen Orthographiereform von 1990 berücksichtigt werden.
3.1.3.8 Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik
Die Schülerinnen und Schüler können frequente elementare Strukturen und Satzmuster verstehen und diese überwiegend reproduktiv und auch aufgrund von Wiederholungen und Festigung dem Lernstand entsprechend korrekt anwenden. Darüber hinaus können sie die erarbeiteten Strukturen nutzen, um ihre eigenen Mitteilungsbedürfnisse und Interessen auszudrücken. Die Grammatik hat für die Realisierung kommunikativer Teilkompetenzen dienende Funktion. Die gelingende Kommunikation steht dabei im Vordergrund.
3.1.3.9 Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache
Die Schülerinnen und Schüler können ein begrenztes Repertoire aus gelernten Wörtern und Redewendungen phonologisch korrekt aussprechen. Sie verfügen über ein Grundverständnis der französischen Lautmuster und der Prosodie und wenden diese auch bei unbekannten Einzelwörtern und Wortgruppen unter Anleitung zunehmend korrekt an. Dabei kann es durch den sprachlichen Hintergrund der Schülerin oder des Schülers zu Einflüssen auf die Aussprache kommen. Die Verständlichkeit bleibt jedoch insgesamt gewährleistet.
3.1.4 Text- und Medienkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können gegebenenfalls mit Unterstützung didaktisierte und einfache authentische Texte zu Themen ihrer Lebenswelt und ihres persönlichen Interesses erschließen sowie auf dieser Grundlage strukturierte Texte produzieren.
Die Text- und Medienkompetenz baut auf den interkulturellen rezeptiven, produktiven und mittelnden Kompetenzen auf und verknüpft diese mit dem Ziel der Anbahnung von literarisch-ästhetischer Kompetenz.
Es wird ein erweiterter Textbegriff zugrunde gelegt: Als „Text“ werden demnach alle mündlichen, schriftlichen, visuellen und multimodalen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden.
Für den Schwierigkeitsgrad der Texte gelten die jeweiligen Hinweise unter „Leseverstehen“ und „Hör/Hörsehverstehen“. Der Anspruch an die zu produzierenden Texte ergibt sich aus den Kompetenzbeschreibungen der Bereiche „Schreiben“ und „Sprechen“.
3.2 Klassen 12/13
3.2.1 Soziokulturelles Orientierungswissen / Themen
3.2.2 Interkulturelle kommunikative Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen der Auseinandersetzung mit frankophonen Sprachräumen verschiedene kulturell geprägte Perspektiven wahr und begegnen ihnen mit Empathie und Toleranz. Sie reflektieren diese Perspektiven auch im Vergleich mit der eigenen kulturellen Prägung. Sie sind in der Lage, den kulturellen Standpunkt zu wechseln und in interkulturellen Begegnungen vermittelnd zu wirken.
3.2.3 Funktionale kommunikative Kompetenz
3.2.3.1 Hör-/Hörsehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können relevante Informationen und auch ausgewählte Einzelinformationen zu vertrauten Themen verstehen, wenn überwiegend français standard gesprochen wird.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: weitgehende Vertrautheit mit dem Thema, frequente beziehungsweise transparente Lexik, weitgehende Redundanz von Bild und Ton, Anzahl und Simultaneität der Sprecherinnen und Sprecher, Sprechgeschwindigkeit.
3.2.3.2 Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können leicht adaptierte sowie authentische fiktionale und nichtfiktionale Texte (wie zum Beispiel Auszüge aus literarischen Werken) verstehen und unter Anleitung deuten.
Für den angemessenen Schwierigkeitsgrad der Texte sind folgende Aspekte von Bedeutung: Länge, vertraute Inhalte und auch solche, die eventuell konkurrierende Informationen enthalten, Textsorte und -struktur, teilweise unbekannte Lexik, teilweise komplexere syntaktische Strukturen. Die Schülerinnen und Schüler lesen auf dieser Stufe mindestens eine authentische oder didaktisierte Ganzschrift. Dabei trainieren sie über das Leseverstehen hinausgehende kommunikative Kompetenzen und erwerben integrativ weitere sprachliche Mittel.
3.2.3.3 Sprechen – an Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen, den eigenen Standpunkt vertreten und angemessen interagieren. Diese Kommunikation kann auch im digitalen Raum stattfinden.
3.2.3.4 Sprechen – zusammenhängendes monologisches Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können eigene Erfahrungen sowie Überlegungen zu vertrauten und gegebenenfalls auch weniger vertrauten Themen strukturiert und teilweise auch detailliert darstellen. Sie sind in der Lage, diese zunehmend differenziert zu begründen. Diese Kommunikation kann auch im digitalen Raum stattfinden.
3.2.3.5 Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können klar strukturierte Texte zu vertrauten Themen verfassen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation zwischen mehreren Partnern als auch für das Verfassen von Texten, die keine direkte Reaktion beabsichtigen. Sie verfügen über Strategien zur Steuerung des Schreibprozesses.
3.2.3.6 Mediation
Die Schülerinnen und Schüler können in Mediationssituationen – auch unter Anwendung von Hilfsmitteln und Strategien – relevante, überwiegend vertraute Inhalte in die jeweils andere Sprache sowie innersprachlich in ein anderes Register übertragen. Dies erfolgt mündlich und schriftlich situationsgerecht. Dabei erläutern sie bei Bedarf interkulturelle Unterschiede und sichern somit gegenseitiges Verständnis.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Vertrautheit mit den zu mittelnden Informationen, der Richtung, in welche die Sprachmittlung erfolgt, sowie gegebenenfalls aus dem Wechsel zwischen verschiedenen sprachlichen Repräsentationsformen (zum Beispiel vom Hören zum Schreiben, vom Lesen zum Sprechen).
3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Lexik
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein ausgeprägtes rezeptives und produktives lexikalisches Repertoire (Chunks, Kollokationen, Einzelwörter), das es ihnen ermöglicht, Alltagssituationen zu bewältigen, sich sachgerecht zu äußern sowie sich mit weitgehend vertrauten Themen auseinanderzusetzen. Die in der vorangehenden Stufe erworbene Lexik wird spiralcurricular wiederholt, erweitert und gefestigt. Dabei sollten die vereinfachenden Regeln der französischen Orthographiereform von 1990 berücksichtigt werden.
3.2.3.8 Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik
Die Schülerinnen und Schüler können die in der Klasse 11 erworbenen frequenten Strukturen aus dem grundlegenden Repertoire sprachlicher Mittel verstehen und beim Sprechen und Schreiben auch durch Wiederholung und Festigung hinreichend korrekt anwenden. Bis zum Ende der Klassen 12/13 haben sie dieses Strukturrepertoire um einige zusätzliche frequente Strukturen erweitert. Auch auf dieser Stufe ist neben dem Grad der Korrektheit entscheidend, wie sprachlich differenziert die kommunikative Absicht verwirklicht wird (Ausdrucksvermögen). Die Grammatik hat für die Realisierung kommunikativer Teilkompetenzen dienende Funktion. Die gelingende Kommunikation steht dabei im Vordergrund.
3.2.3.9 Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache
Die Schülerinnen und Schüler können bekannte Wörter und Redewendungen korrekt aussprechen. Sie kennen die französischen Lautmuster und die Prosodie und wenden diese auch in unbekannten Texten weitgehend korrekt an. Dabei kann es durch den sprachlichen Hintergrund der Schülerin oder des Schülers zu leichten Einflüssen auf die Aussprache kommen, ohne dass jedoch die Verständlichkeit beeinträchtigt wird.
3.2.4 Text- und Medienkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können auch längere didaktisierte und einfache authentische Texte zu persönlich und gesellschaftlich relevanten Themen erschließen und analysieren sowie die daraus resultierenden Ergebnisse für die eigene Textproduktion nutzen.
Die Text- und Medienkompetenz baut auf den interkulturellen rezeptiven, produktiven und mittelnden Kompetenzen auf und verknüpft diese mit dem Ziel einer vertieften Auseinandersetzung und dem Aufbau von literarisch-ästhetischer Kompetenz.
Im Folgenden wird ein erweiterter Textbegriff zugrunde gelegt: Als „Text“ werden demnach alle mündlichen, schriftlichen, visuellen und multimodalen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden.
Für den Schwierigkeitsgrad der Texte gelten die jeweiligen Hinweise unter „Leseverstehen“ und „Hör-/Hörsehverstehen“. Der Anspruch an die zu produzierenden Texte ergibt sich aus den Kompetenzbeschreibungen der Bereiche „Schreiben“ und „Sprechen“.