Der Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen umfasst den Kompetenzerwerb in allen Lebensbereichen, auch im Bereich des religiösen Lebens und Lernens. Religiöse Bildung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen eigenständigen Modus der Welterschließung. Sie berücksichtigt, dass Menschen auf Beziehung angelegt und angewiesen sind, nicht nur auf die Beziehung zu Mitmenschen und zu ihrer Umwelt, sondern auch zum Transzendenten. Angesichts der Diversität von Lebenszusammenhängen in der pluralen, digitalisierten und globalisierten Welt wird religiöse Bildung für die Suche der Kinder und Jugendlichen nach Identität, Teilhabe und Orientierung immer wichtiger.
1.1 Bildungsgehalt des Faches Evangelische Religionslehre
Der Evangelische Religionsunterricht leistet einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler evangelischer Konfession und ist offen für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen, Konfessionen sowie ohne Konfessionszugehörigkeit. Der Unterricht fördert den Erwerb religiöser Kompetenzen in Form von Kenntnissen, Handlungen und Haltungen im Kontext der schulischen und außerschulischen Lebenspraxis unter Berücksichtigung der individuellen Lernbedingungen und -ausgangslagen.
Grundlage der Evangelischen Religionslehre ist die biblische Botschaft, dass jeder Mensch nach Gottes Bild geschaffen ist. Dadurch besitzt er einen Wert und eine Würde, die durch Leistung und Kompetenzen weder erworben werden noch verloren gehen können. Der Evangelische Religionsunterricht steht für die Offenheit gegenüber Fragen nach der Existenz Gottes, dem Sinn der Welt, der Freiheit und Gebundenheit des Menschen und dem Selbstwert des Einzelnen im Schulleben.
Er unterstützt die Schülerinnen und Schüler, möglichst selbsttätig und in Freiheit Zutrauen ins Leben und Vertrauen zu Gott zu entwickeln, ihre Begabungen zu entfalten und mit ihren Grenzen zu leben. Der Unterricht geht jeweils von den konkreten Lebenssituationen und Fragen der Schülerinnen und Schüler aus und hilft ihnen, auf der Grundlage des Evangeliums, der reformatorischen Bekenntnisse der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg und der christlichen Glaubenspraxis ihren Alltag selbstbestimmt, sinnerfüllt und lebensbejahend zu gestalten.
1.1.1 Staatliche und kirchliche Grundlagen
Der evangelisch konfessionell geprägte und verantwortete Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird. Er wird nach § 96, Abs. 2 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg in Übereinstimmung mit
den Bekenntnissen und Ordnungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der
Evangelischen Landeskirche in Baden, wie sie in deren Grundordnung beziehungsweise Kirchenverfassung niedergelegt sind, von den Beauftragten erteilt und beaufsichtigt.
Mit der Orientierungshilfe „Es ist normal, verschieden zu sein“ (2014) gibt die EKD Impulse und Anregungen für eine inklusive Gesellschaft und unterstützt die Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet hat (Art. 24). Darum ist auch der Evangelische Religionsunterricht bestrebt, angemessene Vorkehrungen zu schaffen, damit alle Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf einen gemeinsamen Unterricht mit individueller Förderung einlösen können, insbesondere auch junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen.
1.1.2 Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven
Die Evangelische Religionslehre leistet einen Beitrag zu den Leitperspektiven und berücksichtigt dabei die Bildungsbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Nach biblisch-christlicher Tradition ist der Mensch zur Übernahme von Verantwortung in der „Einen Welt“ berufen. Die Schülerinnen und Schüler können selbstbestimmt und mit sozialer Unterstützung ihren Beitrag zur Verwirklichung gerechter Verhältnisse, zum Frieden, zu ungehindertem Zugang zur Bildung und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen leisten.
Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Vielfalt ist ein wesentliches Kennzeichen von Gottes Schöpfung. Maßstab für den christlichen Umgang mit Vielfalt sind die Liebe und das Wohl des Nächsten, die in der bedingungslosen Annahme des Menschen durch Gott gründen. Deshalb befähigt der Evangelische Religionsunterricht dazu, anderen Menschen, die sich nach Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur, Religion und Weltanschauung unterscheiden, sensibel, tolerant und anerkennend zu begegnen.
Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Der Evangelische Religionsunterricht nimmt den Menschen in seinen körperlichen, seelischen, sozialen und biografischen Besonderheiten in den Blick. Er stärkt die Persönlichkeit und befähigt zu Teilhabe und Mündigkeit. Dazu gehört die Fähigkeit, über sich selbst, über die eigenen Stärken und Schwächen nachzudenken und mit anderen darüber ins Gespräch zu kommen.
Berufliche Orientierung (BO)
Die verantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens ist dem Menschen als Auftrag von Gott gegeben. Der Evangelische Religionsunterricht eröffnet einen Raum, in dem die individuellen Interessen und Begabungen von Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Er unterstützt und ermutigt Jugendliche darin, sich beruflich zu orientieren und weist im Fach Evangelische Religionslehre entsprechende Kompetenzen und Inhalte aus.
Medienbildung (MB)
Religiöse Bildung vollzieht sich personal und medial vermittelt. Analoge und digitale Medien spielen auch in der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen eine wichtige Rolle. Der Evangelische Religionsunterricht arbeitet insbesondere mit Medien, die Aktivität und Teilhabe fördern, und unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen.
Verbraucherbildung (VB)
Der Evangelische Religionsunterricht thematisiert und praktiziert einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der „Einen Welt“. Er eröffnet den Schülerinnen und Schülern den globalen Horizont ihres Konsumentenverhaltens und sensibilisiert sie für einen verantwortungsbewussten Lebensstil.
Die Leitperspektiven sind im Bildungsplan für Evangelische Religionslehre sowohl an die prozess- als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen anschlussfähig. Sie sind in diese Kompetenzen eingearbeitet und in die Verweise aufgenommen.
1.2 Kompetenzen
Der Evangelische Religionsunterricht zielt auf religiöse Kompetenzen ab und bietet Inhalte des christlichen Glaubens an. Religiöse Kompetenzen sind als Fähigkeiten zu verstehen,
- die Vielgestaltigkeit von Wirklichkeit wahrzunehmen und aus der Perspektive des christlichen Glaubens zu reflektieren,
- christliche Deutungen mit anderen Lebens- und Weltanschauungen zu vergleichen,
- die Wahrheitsfrage zu stellen und eine eigene Position einzunehmen,
- sowie sich auf religiöse Ausdrucks- und Sprachformen (zum Beispiel Symbole und Rituale) in Freiheit einzulassen und diese mitzugestalten.
Neben allgemeinen religiösen Inhalten bietet der Evangelische Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern auch Zeugnisse des christlichen Glaubens an. Der Glaube selbst aber entzieht sich einer Überprüfung. Er kann deshalb Gegenstand des Unterrichts sein, darf aber nicht zum Maßstab der Leistungserfassung und Leistungsbeurteilung werden.
1.2.1 Prozessbezogene Kompetenzen
Diese Kompetenzen werden langfristig erworben. Ihre Formulierungen orientieren sich an den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen sowie den prozessbezogenen Kompetenzen der evangelischen Religionslehre an der allgemeinen Schule (siehe Einleitungen) und wurden bei den anzustrebenden Kompetenzen in diesem Bildungsplan berücksichtigt.
Die fünf prozessbezogenen Kompetenzen sind:
Wahrnehmen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension von Phänomenen und Fragen in ihrem Lebensumfeld wahrnehmen und mit ihren Möglichkeiten auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen.
Deuten
Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Ausdrucksformen, Symbole und Worte auf vielfältige Weise in Beziehung zu eigenen Erfahrungen setzen.
Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können in konkreten Lebenssituationen ethische oder religiöse Bezüge entdecken, ihre Befindlichkeiten beschreiben und eigene Positionen einnehmen.
Kommunizieren und Dialogfähig-Sein
Die Schülerinnen und Schüler können, auch in Auseinandersetzung mit christlichen Wertvorstellungen, einen respektvollen Umgang mit anderen Menschen entwickeln.
Gestalten und Handeln
Die Schülerinnen und Schüler können eigene Lebenssituationen mithilfe biblischer Geschichten und analoger beziehungsweise digitaler Medien zum Ausdruck bringen sowie ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern. Sie können an Formen religiöser Praxis in der Schule selbstbestimmt teilnehmen oder diese mitgestalten.
1.2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen
Die Bildungspläne für Katholische und Evangelische Religionslehre gliedern sich über alle Klassen hinweg und in allen Schularten weitgehend übereinstimmend in sieben Bereiche. Zusammen mit den prozessbezogenen bilden die inhaltsbezogenen Kompetenzen die Grundlage für die Planung von Unterricht.
Die sieben Bereiche sind:
- Mensch
- Welt und Verantwortung
- Bibel
- Gott
- Jesus Christus
- Kirche und Kirchen
- Religionen und Weltanschauungen
Dies sind keine voneinander getrennten Bereiche. Sie bedingen sich gegenseitig und bilden gemeinsame Schnittmengen. Dieselben Kompetenzen können im Horizont unterschiedlicher Inhalte erworben werden. Bei religiösen Kompetenzen ist zu berücksichtigen, dass sie vielfach einen nicht messbaren Mehrwert besitzen und Prozesscharakter haben. Einstellungen, Haltungen und Werte entwickeln sich in teils kontinuierlichen und oft auch krisenhaften Prozessen, die geprägt sind von dialogischer Beziehung, von Erprobung und Veränderung.
1.2.3 Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen in Fächern und Lebensfeldern
Die Auswahl der Kompetenzen und Inhalte für den Unterricht orientiert sich am Entwicklungsstand und der Lebensperspektive der Schülerinnen und Schüler. Die Inhalte sind im Unterschied zu den Bildungsplänen der allgemeinen Schule „beispielhafte Inhalte“, die nur in Auswahl unterrichtet werden. Da der konfessionelle Religionsunterricht im Bildungsgang Lernen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zum Teil auch im Klassenverband erteilt wird, nimmt er die religiöse, konfessionelle und weltanschauliche Vielfalt noch achtsamer wahr und berücksichtigt sie auf differenzsensible Weise.
Bei der Planung und Durchführung des evangelischen Religionsunterrichts werden auch die Kompetenzen und Inhalte der Lebensfelder (Teil B) berücksichtigt. Die Darstellung der Kompetenzen aus den Lebensfeldern und den Fächern in Form einer Matrix macht die vielfältigen Verschränkungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten deutlich.
Abbildung 1: Verflechtung Lebensfelder – Fach Evangelische Religionslehre (© Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg)
1.3 Didaktische Hinweise
Auf altersgemäße Weise und unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen unterstützt der Evangelische Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler, ihre persönliche Lebenssituation mit der christlichen Glaubenstradition in einen lebensdienlichen Zusammenhang zu bringen. Er bietet ihnen einen geschützten Raum und vielfältige Möglichkeiten an, ihre Sehnsüchte und Ängste, ihre Träume und Sorgen, ihre Erfahrungen von Glück und Gewalt, Akzeptanz und Zurückweisung, Armut und Reichtum, Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, Heimat und Migration auszudrücken und im Horizont des christlichen Glaubens zu bedenken.
Religionsdidaktische und sonderpädagogische Aspekte
Beim aktiven Erwerb religiöser Kompetenz berücksichtigt der Unterricht unter anderem folgende didaktisch-methodischen Aspekte: Den feiernden liturgischen Zugang, das Einüben strukturierender, wiederkehrender Rituale, performatives, biografisches und erinnerndes Lernen, die Bedeutung von Raum und Stille, Musik, Tanz und Bewegung sowie die konsequente Elementarisierung aller Dimensionen der Unterrichtsplanung. Auf der Grundlage (förder-)diagnostischer Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler differenziert der Religionsunterricht, insbesondere in inklusiven Bildungsangeboten, nach Zielen, Methoden und Sozialformen. Er bietet den Schülerinnen und Schülern geeignete Kommunikationsformen an (zum Beispiel einfache Sprache, Piktogramme oder materialgestützte Erzählformen). Die beispielhaften Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten bilden im Bildungsplan Evangelische Religionslehre die vier Grundformen der Aneignung ab (siehe Teil A, Kapitel 3), geben aber keine Reihenfolge für den Unterricht vor. Die Differenzierung schließt auch die Reflexion und Rückmeldung von Leistungen ein.
Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
Der Evangelische Religionsunterricht sucht die Kooperation mit anderen Fächerverbünden und Fächern, vor allem aber mit den Fächern der katholischen, altkatholischen, christlich-orthodoxen, jüdischen, islamisch-sunnitischen und alevitischen Religionslehre sowie des Faches Ethik. Evangelische Lehrkräfte sprechen sich kontinuierlich ab und suchen nach Möglichkeiten der ökumenischen und interreligiösen Verständigung und Kooperation.
Die staatliche beziehungsweise kirchliche Fachlehrkraft arbeitet im Religionsunterricht mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zum Beispiel sonderpädagogischen Lehrkräften oder Assistenzpersonen) im Team zusammen. Sie übernehmen gemeinsam Verantwortung, sowohl die Ziele der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot als auch spezifische Förderziele der religiösen Bildung aktiv anzustreben.
Orientierung an den Schülerinnen und Schülern
In einer offenen, vertrauensvollen Lernatmosphäre unterrichten die Lehrpersonen authentisch und glaubwürdig. Sie nehmen die sozio-kulturellen und -ökonomischen Lebensverhältnisse ihrer Schülerinnen und Schüler differenzsensibel, aufgeschlossen und respektvoll wahr und begünstigen damit deren Lernhaltung und den Lernerfolg. In der Grundstufe ermöglicht der Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern ihrem Entwicklungsstand und ihrer Persönlichkeitsentwicklung gemäße grundlegende religiöse Erfahrungen (zum Beispiel das Feiern der Feste im Jahreskreis). Die Hauptstufe baut auf den in der Grundstufe erworbenen Kompetenzen auf. Die Entwicklung vom Kind zum Jugendlichen und die Erfordernisse der Erwachsenenwelt mit ihren Umbrüchen und Fragestellungen sind Schwerpunkte der Hauptstufe. Die schulischen und außerschulischen Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler mit den damit verbundenen Fragen, Nöten und Hoffnungen bilden die Basis des pädagogischen Handelns. Die Entwicklung realisierbarer Lebensentwürfe auf der Grundlage christlicher Glaubensgrundsätze soll Orientierung schaffen und das Selbstwertgefühl als Voraussetzung aktiven Handelns fördern.
Religion an der Schule
In Projekten, die mehrere Unterrichtsfächer und Lebensfelder verbinden, bringt sich die Evangelische Religionslehre nach Möglichkeit regelmäßig ein. Sie beteiligt sich am Schulprogramm beziehungsweise Schulcurriculum und gestaltet die Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle Beteiligten mit (zum Beispiel durch Feste, interreligiöse Feiern, Abschiedsrituale, Andachten und Gottesdienste im schulischen und religiösen Jahreskreis). Dabei legt sie Wert auf die aktive Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung und Durchführung. Der Evangelische Religionsunterricht hat auch eine seelsorgliche Dimension. Er kooperiert mit der schulpsychologischen und sozialpädagogischen Beratung sowie der evangelischen Schulseelsorge und der katholischen Schulpastoral.
Kooperation und Verständigung
Der Religionsunterricht ermutigt die Schülerinnen und Schüler, das psychosoziale Unterstützungssystem der Schule in Anspruch zu nehmen. Während der Konfirmandenzeit begleiten die Religionslehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nach Kräften. Sie unterstützen ihre Einbindung in die Ortskirchengemeinde und ermutigen diese, sich an der Gestaltung des Schullebens (zum Beispiel im Rahmen des Ganztagsschulprogramms) zu beteiligen. Darüber hinaus pflegt der Religionsunterricht Kontakte zu unterschiedlichen außerschulischen Institutionen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, zu Kirchengemeinden, zur kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, zu diakonischen und karitativen Einrichtungen und anderen Religionsgemeinschaften. Der Religionsunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Begegnung und Verständigung mit Menschen unterschiedlichster Religionen und Anschauungen. Er unterstützt sie, eine christlich motivierte Haltung des Respekts und der Toleranz einzuüben.