Fachliche Vorbemerkungen
1.1 Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im „Praktikum Physikalisch-technische Sondergebiete“ werden grundlegende Kenntnisse für die Labortätigkeiten erlangt. Durch die Verzahnung der Informationen aus dem Theorieunterricht und Anwenden auf praktische Probleme wie bspw. volumetrische und gravimetrische Bestimmungen inklusive der stöchiometrischen Grundformeln, werden die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Labor- und Messgeräten vertraut.
Die genaue Vorbereitung von Laborversuchen, die Durchführung sowie die Auswertung ist wichtiges Ziel des Praktikums. Dabei werden Genauigkeit und Fehlerbetrachtung erörtert und es wird eine sinnvolle Arbeitsweise unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen entwickelt.
In dem Fach sind außerdem Teamfähigkeit, Planung von Arbeitsabläufen sowie Dokumentieren und Auswerten der Ergebnisse gefordert.
1.2 Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Kompetenzorientierter Unterricht bietet die Möglichkeit, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im aktiven und selbstständigen Umgang mit spezifischen Inhalten die Kompetenzen, die für die praktische Arbeit im Labor unerlässlich sind. Experimentieren, um Erkenntnisse zu gewinnen, diese Erkenntnisse zu kommunizieren, auszuwerten und schlussendlich zu bewerten, sind Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dafür charakteristisch sind. Fachtheoretisch und fachpraktisch kompetente Schülerinnen und Schüler verfügen über Sach-, Erkenntnisgewinnungs-, Kommunikations- und Bewertungskompetenz. Die vier Kompetenzbereiche durchdringen einander und bilden gemeinsam die Fachkompetenz.
Die Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis naturwissenschaftlicher Konzepte, Theorien und Verfahren sowie der Fähigkeit, diese zu beschreiben und zu erklären sowie geeignet auszuwählen und zu nutzen, um Sachverhalte aus fach- und alltagsbezogenen Anwendungsbereichen zu verarbeiten.
Die Erkenntnisgewinnungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von fachpraktischen Denk- und Arbeitsweisen und in der Fähigkeit, diese zu beschreiben, zu erklären und zu verknüpfen, um Versuche/Experimente praktisch umzusetzen, daher in Folge die eigenen Kompetenzen auszubauen. Daraus resultiert auch die Reflexion der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen der fachpraktischen Arbeit.
Die Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von Fachsprache, fachtypischen Darstellungen und Argumentationsstrukturen und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um fachbezogene Informationen zu erschließen, adressaten- und situationsgerecht darzustellen, auszutauschen oder zu präsentieren.
Die Bewertungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von fachlichen und überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um Aussagen bzw. Daten anhand verschiedener Kriterien auszuwählen und zu beurteilen, sich dazu begründet Meinungen zu bilden, Entscheidungen auch fachlicher und praktischer Grundlagen zu treffen und Entscheidungsprozesse und deren Folgen zu reflektieren.
Für nachhaltig gewinnbringendes Lernen ist es von großer Bedeutung, dass alle Kompetenzbereiche im Unterricht bewusst und ausgewogen gefördert werden. Die Kompetenzen entwickeln sich bei den Schülerinnen und Schülern über das erste und zweite Ausbildungsjahr hinweg und werden im Bildungsplan vielfältig und inhaltsbezogen konkretisiert.
1.3 Ergänzende fachliche Hinweise
Der Fokus dieses Faches liegt darauf, die spezifischen naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen in den Naturwissenschaften durch praktische Tätigkeiten besonders zu fördern und weiterzuentwickeln.
Im ersten Schuljahr der zweijährigen Ausbildung geht es im „Praktikum Physikalisch-technische Sondergebiete“ um den Erwerb von chemisch-physikalischen Grundtechniken. Diese Grundtechniken sind für die Arbeit im Labor unerlässlich. Ein schrittweiser Aufbau und Ausbau dieser Grundtechniken soll auf die praktische Arbeit des zweiten Ausbildungsjahres hinarbeiten. Der Erwerb dieser Grundtechniken soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich sicher im Labor zu bewegen, möglichen Gefahren vorausschauend zu begegnen und umweltschonend zu handeln. Des Weiteren gilt es, eine Arbeitsroutine aufzubauen, sodass die Schülerinnen und Schüler das Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein bekommen, sicher in einem Labor arbeiten zu können.
Im zweiten Schuljahr wenden sie die Grundkenntnisse aus dem ersten Jahr an und setzen sich in Eigeninitiative mit neuen Gebieten auseinander. Die Lehrkraft überwacht die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes und greift nur richtungsweisend in die von den Schülern geplanten Versuchsabläufe ein. Teamarbeit dient der Förderung der Sozialkompetenz. Im Klassen- bzw. Gruppenverband diskutieren die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse und übernehmen damit auch die Verantwortung für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Die dann erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen dazu dienen, sich nach Abschluss der Ausbildung problemorientiert mit physikalisch-chemischen Tätigkeiten auseinandersetzen zu können und die Aufgaben eines Physikalisch-Technischen Assistenten – auch mit entsprechenden (Groß-)Geräten – im Berufsleben erfüllen zu können.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.