Fachliche Vorbemerkungen
Physik befähigt die Schülerinnen und Schüler, ein eigenes, begründetes Bild der Welt zu entwickeln und sich in einer komplexen, hoch technisierten modernen Gesellschaft zu orientieren. Sie zeichnet sich unter den Naturwissenschaften durch spezifische Inhalte, Denk- und Arbeitsweisen aus.
Sie ist eine theoriegeleitete und empirische Erfahrungswissenschaft, macht Vorgänge über die menschliche Wahrnehmung hinaus mess- und quantifizierbar und stellt Zusammenhänge als Gesetzmäßigkeiten dar. Als eine der ältesten Wissenschaften ist die Physik in eine Interaktion mit Technik und Gesellschaft eingebunden. Physikalische Erkenntnisse unterliegen einem dynamischen Wandel und zeigen somit die Offenheit der Physik für Weiterentwicklungen. Sowohl historische als auch aktuelle Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit der Betrachtung gesellschaftlich relevanter Herausforderungen, wie z. B. der Energieversorgung oder des Klimawandels. Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Unterricht, dass physikalische Erkenntnisse und die daraus resultierenden Anwendungen grundlegend die globale ökologische, ökonomische und soziale Situation der modernen Gesellschaft prägen.
Am Berufskolleg für physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden Erkenntnisse nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Kontext mit technischen Verfahren und Anwendungen in Forschung, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft vermittelt. Physikalische Anwendungen bilden somit die Basis für ihren Beruf.
Im Fach „Physikalische Technik“ des Berufskollegs für physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten erwerben die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten in physikalischen Kontexten, d. h. sie stellen Hypothesen auf und überprüfen diese rechnerisch und experimentell. Sie setzen Analogien ein, modellieren Vorgänge meist mathematisch und diskutieren die Grenzen dieser Modelle. Dabei nutzen sie digitale Medien und Messwerterfassungssysteme. Auf dieser Basis können sie Messverfahren entwerfen und beurteilen sowie die gesellschaftliche Bedeutung von Technologien einordnen und bewerten. Sie benutzen dabei geeignete Begriffe
Um dies zu erreichen, setzen sie über den Verlauf der Ausbildungszeit hinweg eine zunehmend präzisere Fachsprache ein und erweitern qualitatives Wissen um quantitative Zusammenhänge. Sie wenden physikalische Begriffe und Gesetze zum Aufbau und Durchführung von Experimenten an. Dabei nutzen sie Abschätzungen und Berechnungen. Sie beherrschen verschiedene experimentelle Techniken, setzen Auswerteverfahren ein und analysieren Fehlerquellen. Im Fach „Physikalische Technik“ wird auch die Grundlage für das entsprechende Praktikum gelegt. In beiden Fächern lernen die Schülerinnen und Schüler wichtige Messmethoden und Messgeräte kennen. Die Fächer „Physikalische Technik“ und „Praktikum Physikalische Technik“ sind dadurch eng miteinander verknüpft. Darüber hinaus bestehen vielfältige Wechselbeziehungen zu den Fächern „Mathematik I“, „Informationstechnik“ und „Elektrotechnik/Elektronik“. Dies kann bis zur Bearbeitung von Teilbereichen in Projektarbeiten führen.
So erhalten sie einen Einblick in die naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise, der sie im Beruf zu einem verständigen Partner von Ingenieurinnen und Wissenschaftlern macht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.