Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden in vielen Fällen mit der Durchführung von Messungen unterschiedlichster physikalischer Größen betraut.
Beim Aufbau der Messanordnung und bei der Auswertung der Messergebnisse ist die Kenntnis der Funktion und der wichtigsten Eigenschaften moderner elektrischer und elektronischer Messgeräte notwendig. Da jede Messung mit Fehlern behaftet ist, müssen Fehlerquellen erkannt und Genauigkeitsangaben gemacht werden können, um zuverlässige Ergebnisse zu liefern.
In zunehmendem Maße wird eine Vielzahl von Sensoren für die Erfassung physikalischer Parameter eingesetzt. Im Unterricht werden grundsätzliche Eigenschaften dieser Sensoren, die üblicherweise genormte Signale erzeugen, erläutert.
Anhand der Sensoren für die in der Technik am häufigsten zu erfassenden Größen Temperatur, Druck, Kraft, Beschleunigung und Weg wird Einblick in moderne Sensortechnologie vermittelt. Gerade bei der Sensortechnik ergeben sich fachübergreifende Verknüpfungen aus den Gebieten Physik, Elektrotechnik und Elektronik.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Kompetenzorientierter Unterricht bietet die Möglichkeit, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im aktiven Umgang mit spezifischen Inhalten die Kompetenzen, die für die Mess- und Sensortechnik von zentraler Bedeutung sind. Messtechnisch fachkompetente Schülerinnen und Schüler verfügen über Sach-, Erkenntnisgewinnungs-, Kommunikations- und Bewertungskompetenz. Diese vier Kompetenzbereiche durchdringen einander und bilden gemeinsam die Fachkompetenz.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Für den nachhaltigen Erwerb mess- und sensortechnischer Fachkompetenzen ist die sachlogische Fachsystematik der Wissensgebiete mit elektrotechnischen sowie mess- und sensortechnischen Kontexten zu verknüpfen. Bei der Behandlung der Inhalte ist deshalb eine enge Verknüpfung mit den theoretischen Fächern („Mess- und Sensortechnik“ sowie „Elektrotechnik/Elektronik“) zu berücksichtigen. Hierdurch kann den Schülerinnen und Schülern die systematische Wissensaneignung erleichtert werden. Da auch im Bereich der Messtechnik eine zunehmende Digitalisierung stattfindet, ist hier eine enge Verknüpfung zu den Fächern Informationstechnik und Praktikum Informationstechnik zu berücksichtigen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.