Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Mathematische Anwendungen finden sich in unterschiedlichen Bereichen unserer Lebens- und Arbeitswelt, sie bilden die Grundlage für viele gesellschaftliche Entscheidungen und wissenschaftliche Entwicklungen.
Der Unterricht macht in diesem Sinne sichtbar, wie Fragestellung aus der alltäglichen Welt mathematisiert werden können und vermittelt so eine spezifische Sichtweise auf Probleme. Insbesondere richtet er seinen Blick hierbei auf naturwissenschaftliche Fragestellungen.
Aus dieser mathematischen Sichtweise und der Auseinandersetzung mit Aufgaben erwächst eine generelle Problemlösefähigkeit, die über die Mathematik hinausgeht und in der modernen Arbeitswelt häufig verlangt wird.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Fach „Mathematik I“ fördert die Kompetenz des strukturierten Denkens und vermittelt Techniken, um Lösungswege, Daten und Ergebnisse übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen beziehungsweise zu interpretieren. Insbesondere werden die Schülerinnen und Schüler so in die Lage versetzt, eigenständig reale Vorgänge zu modellieren.
Das Verständnis für funktionale Zusammenhänge sowie der sichere Umgang mit grundlegenden Begriffen und Methoden der Mathematik bilden hierfür die Basis. Die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung von Problemen und quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. An dieser Stelle werden praktische Inhalte aus der Labortätigkeit durch theoretische Grundlagen vertieft.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Der Unterricht soll die Möglichkeit eröffnen, Erfahrungen mit digitalen Mathematikwerkzeugen zu machen, insbesondere um Beispiele erzeugen und analysieren zu können oder mit realistischen Datenmengen zu arbeiten.
Zudem bildet das Fach „Mathematik I“ die Voraussetzung für den Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.