Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Fach „Übungen zur Drogenkunde“ entwickeln die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten im Erkennen, Untersuchen und Beurteilen pflanzlicher Drogen unter organoleptischen, makroskopischen, mikroskopischen und anderen Aspekten, wie sie für den Umgang mit Drogen in der Apotheke benötigt werden.
Die Identitätsprüfung einer Arzneidroge ist die Voraussetzung für die Verwendung in der Apotheke und die Abgabe. Die Schülerinnen und Schüler untersuchen pflanzliche Drogen nach Arzneibuchmonografien oder anderen apothekengerechten Vorschriften und bestimmen deren Identität. Die Überprüfung geschieht vor allem nach makroskopischen und mikroskopischen Merkmalen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im aktiven Umgang mit dem Mikroskop nachhaltig die erforderliche fachpraktische Sach-, Erkenntnisgewinnungs- und Bewertungskompetenz.
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Teile eines Mikroskops und gehen mit diesem sicher um. Sie stellen fachgerecht mikroskopische Präparate her und wenden die Grundsätze mikroskopischer Zeichentechnik an.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen aus dem Fach „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ bekannte typische Strukturen der pflanzlichen Organisation und stellen diese zeichnerisch dar. Sie erkennen in einem Pulverpräparat die in einer Monografie aufgeführten Merkmale. Sie unterscheiden leicht zu verwechselnde Drogen anhand eindeutiger mikroskopischer Merkmale.
Einen weiteren Ausbildungsschwerpunkt bildet die Analyse von Tees und Teemischungen sowie deren Protokollierung und Interpretation.
Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern Sorgfalt im Umgang mit Arbeitsmaterialien, Ausdauer sowie Beobachtungs- und Differenzierungsvermögen auszuprägen und gleichzeitig das Verständnis für die Notwendigkeit exakten Arbeitens zu entwickeln. Der Erwerb digitaler Kompetenzen soll durch die Verwendung digitaler Technologien bei der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse gefördert werden.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Das Fach „Übungen zur Drogenkunde“ erlaubt es den Schülerinnen und Schülern die Individualität und Komplexität von (Arznei-)Pflanzen anhand der daraus gewonnenen Drogen zu erleben. Dies hilft ihnen, die Notwendigkeit ökologisch nachhaltigen Handelns für den Erhalt einer diversen Flora und damit der gesamten Biosphäre besser zu verstehen. Hierzu werden die Schülerinnen und Schüler auch zu einem ressourcenschonenden Verhalten sowie einem rationalen und umweltschonenden Umgang mit Chemikalien angeleitet.
Um eine intensive Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers zu gewährleisten, ist der Unterricht im Fach „Übungen zur Drogenkunde“ in halber Klassenstärke vorgesehen.
Die „Übungen zur Drogenkunde“ sind aufbauend auf dem vermittelten theoretischen Fachwissen sowie in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Fach „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ zu realisieren.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme stellt das Projekt „Dünnschichtchromatographie“ im zweiten Schuljahr dar, das verbindlich durchzuführen ist.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.