Fachliche Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen (Bildungswert des Fachs)
Das Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ dient der Einübung zweier pharmazeutischer Tätigkeiten: der Abgabe von Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Beratung und Information. Diese pharmazeutischen Tätigkeiten werden explizit im Berufsbild der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten genannt (§ 6 PTAG). Die Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Pharmazeutisch-technische Assistenten erledigen diese Tätigkeiten selbstständig unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers und können diese nach drei bis fünf Jahren bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter Verantwortung des Apothekenleiters oder der Apothekenleiterin, also ohne Aufsicht, ausführen (§3 ApBetrO (5b und c)). Die Inhalte und angestrebten Kompetenzen des Bildungsplanes tragen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit Rechnung.
Nach Teil B der Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) sind die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verschreibungen nach arzneimittel- und sozialrechtlichen Vorgaben zu prüfen, bei der Abgabe die Kunden über die Arzneimittel und Medizinprodukte zu informieren und zu beraten, geeignete Kommunikationsstrategien zu wählen und dabei digitale Technologien zu nutzen. Der Abgabe und Beratung im Rahmen der Selbstmedikation wurde ein besonderer Stellenwert beigemessen.
2. Hinweise zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ muss auf bereits in anderen Fächern erarbeitetes Wissen und gewonnene Kompetenzen zurückgegriffen werden. Deshalb ist eine enge Absprache insbesondere mit den Fächern „Arzneimittelkunde“, „Medizinproduktekunde“, „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufskunde und Gesetzeskunde“ sowie „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ erforderlich. Auf Verweise zu verwandten Inhalten in anderen Fächern wurde verzichtet, um die Übersichtlichkeit des Bildungsplanes zu wahren.
Methoden- und Sozialkompetenz lassen sich am wirksamsten fördern, wenn der Unterricht von ganzheitlichen, praxisnahen Problem- und Entscheidungssituationen ausgeht, die den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Selbstständigkeit abfordern. Daher sind die Bildungsplanthemen handlungsorientiert zu bearbeiten. Flexibilität und Kreativität, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler werden damit gefördert. Dies erfordert vermehrt den Einsatz von Unterrichtsformen wie z. B. Projektmethode, Fallstudie, Rollenspiel, selbstorganisiertes Lernen. Das gesamte Fach Übungen zur Abgabe und Beratung wird daher in Gruppenteilung unterrichtet, sodass durch diese Rahmenbedingungen eine handlungsorientierte Themenbearbeitung und ein fächerübergreifender Ansatz in diesen Bildungsplaneinheiten durchgängig zu verfolgen ist.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten grundlegende Kenntnisse in der Kommunikationstheorie. Sie sollen diese an praktischen Beispielen aus der Apotheke anwenden und vertiefen. Dabei soll vor allem auf die Abgabe und Beratung von Arzneimitteln in der Selbstmedikation, die Belieferung von Rezepten und die Abgabe und Beratung von Medizinprodukten eingegangen werden. Bei der Abgabe und Beratung zu den verschiedenen Produkten sollen auch geeignete, aktuelle Leitfäden für die Beratung berücksichtigt werden.
Es ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder nach Empfang eines Kundenwunsches in freier Rede informieren und beraten.
Im ersten Ausbildungsjahr ist ein verbindliches Projekt zum Thema alternative Heilverfahren durchzuführen, im zweiten Ausbildungsjahr ein fächerübergreifendes Arbeiten im Mindestumfang von 20 Stunden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme stellt das Projekt „Alternative Heilverfahren“ im ersten Schuljahr dar, das verbindlich durchzuführen ist.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.