Fachliche Vorbemerkungen
Der besondere Beitrag des Fachs „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ für das Berufsleben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten besteht in der Vermittlung der notwendigen Kompetenzen bei Erwerb und Abgabe von Medizinprodukten im Apothekenalltag.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über Verbandmittel. Sie erwerben Kenntnisse über Wundarten, deren fachgerechte Versorgung mit Verbandmitteln, sowie über Stütz- und Kompressionsverbände. Sie lernen die wichtigsten Kranken- und Säuglingspflegeartikel, Medizinprodukte zur Familienplanung und ausgewählte arzneimittelhaltige Trägersysteme mit ihrer häufigsten Anwendung kennen.
Zusammen mit ihren Kenntnissen aus den Fächern „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, die Kundinnen und Kunden in der Apotheke fachgerecht auf dem Gebiet der häuslichen Kranken- und Säuglingspflege inklusive der Familienplanung zu beraten.
Fächerübergreifende Themen, wie z. B. Behandlung von Venenleiden, Familienplanung und Blutdruck, sollen in Absprache mit den Lehrkräften der Fächer „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ und „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“ unterrichtet werden.
Als grundlegende Fähigkeiten erwerben die Schülerinnen und Schüler
- Qualifikation zur Umsetzung von Grundkenntnissen über die rechtliche Stellung und Einstufung von für Apotheken relevanten Medizinprodukten
- Informations- und Beratungskompetenz über die korrekte Anwendung und Aufbewahrung sowie über etwaige Risiken und Vorsichtsmaßnahmen bei der Abgabe von Medizinprodukten an Kundinnen, Kunden und Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Nutzung digitaler Technologien
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.