Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Eine kompetente Beratung zu Produkten aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege zählt zu den alltäglichen Aufgaben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in einer öffentlichen Apotheke. Deshalb nimmt sie im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Grundvoraussetzung dafür sind fundierte Fachkenntnisse auf diesem Gebiet. Darüber hinaus spielen aber auch andere Qualifikationen, wie z. B. kommunikative Fähigkeiten, Persönlichkeit und Sozialkompetenz eine große Rolle. So tragen Strategien der Gesprächsführung mit gezielten Fragetechniken und ein offener, empathischer, freundlicher sowie respektvoller Umgang mit der Kundschaft nachhaltig zur Zufriedenheit und damit zur Kundenbindung bei.
Im Fach „Körperpflegekunde“ werden gemäß den Anforderungen des PTA-Reformgesetzes die dafür nötigen fachlichen Grundlagen und Handlungskompetenzen vermittelt bzw. gefördert. Mithilfe theoretischer Kenntnisse über die Haut und ihren Anhangsorganen sowie zur Zahn- und Mundhygiene beurteilen die Schülerinnen und Schüler den individuellen Pflegebedarf und beraten über geeignete apothekenübliche Produkte. Bei Funktionsstörungen und bestimmten Erkrankungen informieren sie über mögliche Ursachen sowie Behandlungsmöglichkeiten, empfehlen passende Präparate und motivieren zu einer konsequenten und korrekten Anwendung. Gegebenenfalls weisen sie auf die Notwendigkeit eines Arztbesuchs hin.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben in der Apotheke vorzubereiten, ist der Praxisbezug im Fach Körperpflegekunde von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise erkennen sie die berufliche Relevanz der Sachinhalte, was zu einer gesteigerten Motivation und Lernbereitschaft führt. Deshalb sind exemplarisch ausgewählte Arbeitssituationen und Fallbeispiele sowie apothekenübliche Produkte aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege in das Unterrichtsgeschehen mit einzubinden.
Im Hinblick auf die ständigen Veränderungen im Kosmetikbereich durch Forschung, Entwicklung und Marketingstrategien, ist im Fach Körperpflegekunde stets auf Aktualität zu achten. Dies gilt sowohl für allgemeine Sachinhalte als auch für apothekenübliche Produktbeispiele. Wenn möglich ist bei der Produktauswahl die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, um das Umweltbewusstsein der Auszubildenden zu schulen.
Die Beratung zu kosmetischen Mitteln nimmt im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Dafür ist neben der Vermittlung theoretischer Fachkenntnisse auch die Förderung überfachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere auf den Gebieten der Bewertungs-, Kommunikations-, Personal- und Sozialkompetenz bedeutsam. Auf diese Weise findet eine Verknüpfung von inhaltlichen und prozessbezogenen Kompetenzen statt, was zu einem nachhaltigen Lernerfolg führt. Der Unterricht ist daher überwiegend kompetenzorientiert und interdisziplinär zu gestalten.
Die theoretischen Grundlagen hinsichtlich eines kundenorientierten Beratungsgesprächs mit dem Schwerpunkt auf nonverbaler und verbaler Kommunikation werden in den Fächern „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Deutsch“ vermittelt. Darauf kann im Fach „Körperpflegekunde“ zurückgegriffen und aufgebaut werden. Anhand praxisbezogener Arbeits- und Beratungssituationen zu Themengebieten der Körperpflege wenden die Schülerinnen und Schüler ihre Vorkenntnisse an und verknüpfen diese fächerübergreifend mit neu erlernten Sachinhalten. Dadurch festigen und erweitern sie ihr Fachwissen sowie ihre Handlungskompetenz, was zu einem Zugewinn an beruflicher Qualifikation führt.
Weitere inhaltliche Überschneidungen bestehen mit den folgenden Fächern, sodass individuelle Absprachen nötig sind:
- „Galenik“
- „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
- „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
- „Ernährungskunde und Diätetik“
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in Schule, Alltag und Beruf ist im Fach „Körperpflegekunde“ auf eine Förderung der Medienbildung und insbesondere der digitalen Kompetenz zu achten, zumal die selbstständige und zielorientierte Beschaffung, Strukturierung und Bewertung von Informationen mithilfe vernetzter Technologien zum Aufgabenbereich von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zählen. Dafür ist ein sicherer aber auch kritisch reflektierter Umgang mit Informationsquellen aus der digitalen Medienwelt wichtig, weshalb der Einsatz zeitgemäßer Informationstechnologien in das Unterrichtsgeschehen innovativ mit einzubinden ist.
Um die zunehmende Heterogenität innerhalb der PTA-Klassen insbesondere hinsichtlich der Vorkenntnisse, Potenziale, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu berücksichtigen, können Methoden der individuellen Förderung in den Unterricht mit einfließen. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem Lernprozess noch gezielter unterstützt. Elemente der Binnendifferenzierung beispielsweise ermöglichen, dass sich die Auszubildenden in ihrem eigenen Lerntempo und/oder basierend auf ihrem eigenen Leistungsniveau den Unterrichtsstoff selbstständig aneignen und ihre Ergebnisse bewerten, wobei überfachliche Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zielstrebigkeit, aber auch kritische Selbstreflexion gefördert werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.