Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“ vermittelt den Schülerinnen und Schülern die Voraussetzungen für ein verantwortungsvolles Handeln sowohl in ihrem beruflichen als auch privaten Alltag.
Sie erkennen die Bedeutung von Zuverlässigkeit als Grundvoraussetzung für berufswürdiges Verhalten im PTA-Beruf und werden sich ihrer eigenen Vorbildfunktion bewusst.
Viele Inhalte dieses Faches unterliegen stetigem Wandel, weshalb im Unterricht stets die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen ist.
Die Schülerinnen und Schüler befassen sich praxis- und berufsbezogen mit den für sie wichtigsten Gesetzen und Verordnungen des Apothekenrechts, des Arzneimittelrechts, des Medizinprodukterechts und des Betäubungsmittelrechts, auch in digitaler Form, und erhalten so die Grundlagen für die mündliche Prüfung in diesem Fach.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre spätere berufliche Tätigkeit ist nicht nur der Erwerb von Fachwissen, sondern auch dessen Anwendung und Umsetzung und damit ein hohes Maß an Handlungskompetenz gefragt.
Da Rechtsvorschriften einem ständigen Wandel unterliegen, ist es unabdingbar, dass die Schülerinnen und Schüler auch in ihrem zukünftigen Berufsleben ihr Fachwissen regelmäßig aktualisieren und sich ständig fort- und weiterbilden. Dies setzt ein hohes Maß an Lernkompetenz voraus.
Die Schülerinnen und Schüler erlernen die selbstständige Beschaffung und den Umgang mit den aktuell gültigen Gesetzen und Verordnungen, auch unter Nutzung digitaler Medien. Hierbei werden neben Fachkompetenz auch Methoden-, Medien- und Lesekompetenz gefördert. Dafür ist es unumgänglich, dass die Schülerinnen und Schüler das aus Gesetzestexten erworbene Wissen in berufsbezogenen Fallbeispielen anwenden.
Nicht nur bei der Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln, auch für die kompetente Beratung in der Apotheke ist die Anwendung der korrekten Fachsprache und damit Kommunikationskompetenz erforderlich.
Durch verschiedene Unterrichtsarrangements wie z. B. Partner- oder Gruppenarbeit werden Sozial- und Kommunikationskompetenz gefördert.
Das Fach „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“ befähigt die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln und zeigt ihnen die rechtlichen Grenzen ihrer Tätigkeit als PTA auf.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.