Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Das Fach „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“ vermittelt den Schülerinnen und Schülern die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen, sowohl in ihren Labortätigkeiten als auch in ihrem sonstigen beruflichen und privaten Alltag. Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften, die Auswertung von Informationsquellen, auch der digitalen, und ein Verständnis möglicher Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen können, ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, sorgfältig und gewissenhaft den Arbeits- und Umweltschutz umzusetzen. Darüber hinaus zeigen sie Ursachen und Folgen ausgewählter Umweltprobleme auf, nennen Lösungsansätze und beurteilen diese.
So trägt dieses Fach dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusste Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie weitsichtige Beraterinnen und Berater auch zu Umweltfragen werden. Durch Ausbildung und Prüfung in diesem Fach erhalten die Schülerinnen und Schüler die Klassifikation als Person mit Sachkenntnis zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV. Ziele und Inhalte des Faches müssen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht werden, die auch die Beratung zu einem nachhaltigen Umgang und fachgerechter Entsorgung mit Gefahrstoffen einschließt und Missbrauch verhindert.
Einige Inhalte dieses Faches, insbesondere gesetzliche Vorschriften und Umweltprobleme werden bisweilen aktualisiert und ergänzt. Daher ist es notwendig, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und im Unterricht die jeweils aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen. Dies wird im Bildungsplan durch die Inhaltszeile „Weitere aktuelle gefahrstoffrelevante gesetzliche Bestimmungen“ berücksichtigt.
2. Fachspezifischer Kompetenzerwerb
Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Fach „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“ die Kompetenz, selbstständig Informationen zu Gefahrstoffen zu finden, auszuwerten und darauf aufbauend Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Laborunterricht sowie in der Apotheke umzusetzen und zu dokumentieren. Ausgehend von Vorkenntnissen aus dem Fach „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ werden sie befähigt, Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen, zu kennen, abzuschätzen und adressatengerecht zu kommunizieren. Hierfür sind ein Einblick über das aktuelle Gefahrstoffrecht, die Beurteilung zuverlässiger Informationsquellen sowie ein Überblick über wichtige Gefahrstoffgruppen und Maßnahmen bei Vergiftungen notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber hinaus Grundlagen, aktuelle Umweltprobleme zu verstehen und darauf angemessen reagieren zu können.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.