Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Entsprechend des PTA-Reformgesetzes sind die Schülerinnen und Schüler im Fach „Galenik“ dazu zu befähigen, die theoretischen Grundlagen der Galenik, einschließlich der Herstellung steriler Arzneimittel und die Unterschiede zwischen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln zu verstehen.
Das Fach „Galenik“ vermittelt Kenntnisse über die in der öffentlichen Apotheke, der Krankenhausapotheke und in der Industrie hergestellten Arzneiformen. Die Herstellung unterschiedlicher Arzneiformen ist ein zentrales Aufgabengebiet der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten, wobei der Schwerpunkt im Fach „Galenik“ auf der Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke liegt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ebenfalls einen Einblick in ausgewählte industrielle Herstellungsverfahren, da durch das Wissen über den galenischen Aufbau auch von nicht in der Apotheke hergestellten Arzneiformen die Grundlage gelegt wird für die kompetente Beratungstätigkeit in der Apotheke, beispielsweise zur korrekten Anwendung unterschiedlicher Tablettenarten.
Die theoretischen Kenntnisse fließen in das Fach „Galenische Übungen“ ein und werden dort praktisch umgesetzt, indem die Schülerinnen und Schüler Arzneiformen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellen. Außerdem dienen sie als Grundlage für die Informations- und Beratungstätigkeit bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Galenik“ wird den Schülerinnen und Schülern der grundlegende Aufbau und die Eigenschaften der im Bildungsplan aufgeführten Arzneiformen vermittelt, wobei die entsprechenden Monographien der Arzneibücher berücksichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Eigenschaften und Funktionen gängiger Hilfsstoffe kennen und können anhand grundlegender Herstellungstechniken konkrete Herstellungsschritte für Rezepturen und Defekturen selbstständig ableiten und formulieren. Durch den Umgang und das wiederholte Üben mit pharmazeutischen Herstellungsvorschriften entwickeln sie ein Verständnis für Herstellungsprozesse und erlernen diese nachhaltig. Die Schülerinnen und Schüler werden für Instabilitäten und Inkompatibilitäten sensibilisiert und in die Lage versetzt, mithilfe aktueller Nachschlagewerke Lösungsansätze vorzuschlagen. Die theoretischen Lehrinhalte werden unter Einbeziehung digitaler Medien bearbeitet.
Der Unterricht in den Fächern „Galenik“ und „Galenische Übungen“ soll eng miteinander verzahnt werden. Die Lehrplaneinheiten sind in beiden Fächern nach Arzneiformen gegliedert, wobei ein gleichzeitiges Erarbeiten der theoretischen und praktischen Inhalte zur jeweiligen Arzneiform anzustreben ist. Einer engen Abstimmung bedarf es außerdem mit den Fächern „Fachbezogene Mathematik“, „Körperpflegekunde“, „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“.
Innovative und erklärungsbedürftige Arzneiformen werden praxisorientiert und entsprechend der aktuellen Entwicklung ausgewählt und behandelt.
Bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bzgl. Hygiene und Gesundheitsschutz, Dokumentation und Kennzeichnung von Rezepturen und Defekturen zu vermitteln.
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten kann nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und des individuellen Schulcurriculums angepasst werden. Insbesondere die Inhalte der BPE 1 können anhand konkreter Praxisbeispiele in die weiteren BPE integriert werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.