Fachliche Vorbemerkungen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach „Fachbezogene Mathematik" die notwendigen Fähigkeiten, um naturwissenschaftliche Sachverhalte, die ihnen bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit begegnen, mathematisch zu erfassen und zu bearbeiten.
Mathematik ist eine Basiswissenschaft der Pharmazie und findet Anwendungen im Apothekenalltag. Rezepturberechnung, Preisbildung oder Auswertung von Grundstoffprüfungen müssen zuverlässig und korrekt erfolgen.
Im Fach „Fachbezogene Mathematik“ werden die erforderlichen Grundlagen der Arithmetik und der Stöchiometrie gelegt und im pharmazeutischen Kontext angewendet. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern ein grundsätzliches Gefühl für Dimensionen, Größen und Einheiten vermittelt werden. Das Überschlagsrechnen sowie das Abschätzen der Richtigkeit von Ergebnissen wird gefördert.
Darüber hinaus fördert das Fach „Fachbezogene Mathematik“ strukturiertes Denken und Darstellen. Schriftliche Übungen führen die Schülerinnen und Schüler zu einer sorgfältigen, gut gegliederten und verständlichen Darstellung und gewöhnen sie an eine sachlich korrekte und mathematisch angemessene Ausdrucksweise.
Die Dreisatz- und Prozentrechnung sowie das Mischungsrechnen werden erlernt und anhand von in Apotheken auftretenden Fragestellungen angewendet und geübt. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler die für die Herstellungsansätze erforderlichen Berechnungen sowie die für die Auswertung der Prüfungen erforderlichen Berechnungen fehlerfrei ausführen. Des Weiteren lernen die Schülerinnen und Schüler die Preisberechnung von Stoffen und Zubereitungen.
Eine enge Abstimmung mit den Fächern „Galenische Übungen“ und „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ sowie ggf. mit weiteren Fächern ist hierzu empfehlenswert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.