Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Zu den Aufgaben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten zählt eine kompetente Beratung zu Fragen aus verschiedenen Themenbereichen der Ernährung. Dafür vermittelt das Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ fundierte Fachkenntnisse. Ein wichtiges Ziel des Faches ist es auch, das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung bei den Schülerinnen und Schülern zu fördern, sich kritisch mit der Gewinnung von Lebensmitteln auseinanderzusetzen und dabei die Bedeutung nachhaltig gewonnener Lebensmittel zu verdeutlichen. Hierbei soll der Fokus auf die Nachteile industriell hergestellter Lebensmittel gesetzt werden bzw. die kurz-, mittel- und langfristigen Vorteile des biologischen Landbaus erläutert werden.
Auch die selbstständige Beschaffung und Strukturierung von Informationen mithilfe digitaler Technologien gehören zum Aufgabenbereich von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Um die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern, werden diese im Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ im Unterricht eingesetzt.
2. Fachinhaltliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ lernen die Schülerinnen und Schüler die Zusammensetzung von Lebensmitteln und die Grundsätze einer gesunden Ernährung kennen. Sie geben Empfehlungen für die Ernährung bei bestimmten Erkrankungen, Altersgruppen oder physiologischen Zuständen ab und empfehlen diätetische Maßnahmen sowie geeignete Produkte.
Zur Beschaffung und Strukturierung von Informationen nutzen sie digitale Medien und Fachkompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Bildungsplaneinheiten des Faches Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV erworben haben.
Die Inhalte der BPE 3 sind in enger Abstimmung mit dem Fach „Arzneimittelkunde“ zu vermitteln, um thematisch auf die nicht medikamentösen Behandlungsoptionen diverser Magen-Darm-Erkrankungen eingehen zu können.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.