Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit zum selbstständigen und sicheren Arbeiten im chemischen Labor. Die Fähigkeiten sind insbesondere im Apotheken- und Analytiklabor bei der Ausgangsstoffprüfung und der Prüfung von Zubereitungen essenziell. Ebenso sind Fachkenntnisse für die sachgerechte Entsorgung von Chemikalien und Arzneimitteln unter Berücksichtigung von Umweltaspekten notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, die in der Apotheke zur Anwendung kommenden analytischen Methoden kennen und durchzuführen. Für das Verständnis greifen die Schülerinnen und Schüler auf die im Fach „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ gelegten Grundlagen zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es erforderlich, auch physikalische Grundlagen zu behandeln. Notwendig ist auch eine gute Absprache mit dem Fach „Fachbezogene Mathematik“.
Ausgangsstoffe und Arzneimittel werden nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft und insbesondere die Identität festgestellt, da Reinheits- und Gehaltsprüfungen in der öffentlichen Apotheke nur in geringem Umfang von Bedeutung sind. Die Schülerinnen und Schüler stellen Lösungen ordnungsgemäß her, kennen die für die Prüfungen benötigten Geräte und wenden sie richtig an. Bei der Durchführung der Prüfungen stellen die Schülerinnen und Schüler auftretende Unregelmäßigkeiten fest und berücksichtigen bei der Auswertung mögliche Störungen und Fehlerquellen. Sie recherchieren im Internet oder Datenbanken Informationen zu Gefahrstoffen. Grundlegende Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes werden übertragen und angewendet. Sie dokumentieren und bewerten die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen unter Verwendung digitaler Medien und am Arbeitsplatz gebräuchlicher Laborprogramme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Die erlernten Untersuchungsmethoden werden von den Schülerinnen und Schülern auch in anderen fachpraktischen Fächern angewendet.
Auf die Wirkung und Anwendung der untersuchten Arzneistoffe wird verwiesen.
Die Tätigkeit im Labor erfordert Geschicklichkeit und Interesse am praktischen Arbeiten und gute Beobachtungsgabe.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.