Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Fach „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ vermittelt anatomische, morphologische und systematische botanische Kenntnisse als Grundlage für die Untersuchung von pflanzlichen Drogen nach dem Arzneibuch und leistet somit seinen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Außerdem stellt es anwendungsbereites Wissen über pflanzliche Drogen und Phytopharmaka für die Beratungstätigkeit in der Apotheke bereit. Die Inhalte des Faches „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ schaffen eine solide Basis für die Beratung zur korrekten Anwendung von Teedrogen und Phytopharmaka und sind dementsprechend praxisorientiert und aktuell unter Verwendung digitaler Medien umzusetzen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erkennen und benennen analytisch relevante morphologische und mikroskopische Merkmale apothekenüblicher Drogen und leisten so einen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Dafür ist die Kenntnis der Fachterminologie erforderlich.
Diese erlangen die Schülerinnen und Schüler, indem sie zunächst die Zelle beschreiben. Aufbauend darauf benennen sie die einzelnen Gewebe und erläutern deren Funktion. Diese ordnen sie anschließend den pflanzlichen Organen zu. Basierend darauf beschreiben sie die morphologischen und anatomischen Bestandteile der pflanzlichen Organe.
Um die Pflanzen ihrer Lebens- und Erfahrungswelt gemäß den Grundzügen der Pflanzensystematik einordnen zu können, wenden die Schülerinnen und Schüler die erlernten morphologischen Merkmale an. Sie unterscheiden die charakteristischen Merkmale wichtiger Pflanzenfamilien und benennen verschiedene Pflanzenarten. In diesem Kontext wenden sie analoge und digitale Bestimmungsschlüssel an. Sie erörtern den nachhaltigen Umgang mit Pflanzen und deren Bedeutung für die Umwelt.
Da die Phytotherapie eine sehr große Bedeutung im Gesundheitswesen hat, kennen Schülerinnen und Schüler Arzneidrogen, ihre Nomenklatur und wichtigsten Inhaltsstoffe, deren Wirksamkeit bei Störungen und Erkrankungen des menschlichen Organismus belegt ist.
Darauf aufbauend beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Zusammensetzung von Phytopharmaka hinsichtlich der für die Wirksamkeit maßgeblichen Inhaltsstoffe und wählen evidenzbasiert für die Patienten geeignete Produkte und Darreichungsformen aus. Sie geben geeignete Abgabehinweise und informieren über Risiken, die eine Selbstmedikation limitieren. Diese Kompetenzen ermöglichen eine qualifizierte Beratung der Kunden in der Apotheke.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Für den nachhaltigen Erwerb der aufgeführten Fachkompetenzen werden die fachlichen Kontexte mit alltagsbezogenen und berufsbezogenen Lebens- und Erfahrungswelten verknüpft.
Im Fach „Grundlagen des Gesundheitswesens, Berufskunde und Gesetzeskunde“ wird die Fachterminologie der Bezeichnung von Pflanzen aufgegriffen.
Eine enge Abstimmung mit dem Fach „Übungen zur Drogenkunde“ ist erforderlich. Zum einen ermöglicht dieses den Schülerinnen und Schülern, Pflanzen und Drogen hinsichtlich mikroskopischer Merkmale genauer zu untersuchen, zum anderen die erworbenen makroskopischen Kenntnisse bei der Analyse von Teegemischen einzusetzen.
Im Fach „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, und im Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, haben Phytopharmaka bei diversen Erkrankungen wie beispielsweise Magen-Darm-Erkrankungen oder als Auslöser von Interaktionen einen Stellenwert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.